Sensorik Hafenschutz-Demonstrator Referenznummer der Bekanntmachung: 6002429643-BAAINBw S2.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw S2.1 (AIN)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sensorik Hafenschutz-Demonstrator
Bei einem Phased-Array Radar handelt es sich um ein phasengesteuertes Radar mit starker Richtwirkung. Dieser Radartyp zeichnet sich dadruch aus, dass in einer Antenne eine vielzahl von Einzelantennen verbaut sind, die jeweils einzelt angesteuert (phasengesteuert) werden können. Dadurch, dass diese Einzelantennen unterschiedlich angesteuert werden können, ist das Antennendiagramm des Radars elektronisch schwenkbar. - Dies hat den Vorteil, dass im Gegensatz zu einer klassichen Radaranlage, keine drehende Teile benötigt werden, um diese Schwenkung umzusetzen. Des Weiteren erzielt man mit diesem Radartyp eine sehr hohe flexibilität und redzuiert den Wartungsaufwand.
Eckernförde
1 Hafenschutz-Demonstrator
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sensorik Hafenschutz-Demonstrator
Postanschrift: Wörthstr. 85
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 26140013960
Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (s.
VI.3.1
dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Unwirksamkeit). Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.