JG 1 - 41, 3.BA Los 403 Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: B-2023-JG 1-41_3.BA-Los 403 Aufzug
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wowi-ffo.de
Abschnitt II: Gegenstand
JG 1 - 41, 3.BA Los 403 Aufzugsanlagen
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH saniert in den Jahren 2022 bis 2024 die Wohnanlage Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 umfassend.. Das Areal Juri-Gagarin-Ring 1 - 41 wurde 1970 in industrieller Bauweise (IW 66/P2-5 geschossig) errichtet. Alle sieben Wohnhäuser verfügen über ein Kellergeschoss, 5 Obergeschosse und ein Drempelgeschoss. In jedem Hausaufgang befinden sich 10 Wohnungen (Zweispänner). Insgesamt sind über die 3. Bauabschnitte 359 Wohnungen zu sanieren.
Die Leistungen des 3. Bauabschnitt umfassen die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 1- 4, 5 - 9 und 10 - 14 mit insgesamt 129 Wohnungen nach Sanierung.
Die Sanierungsarbeiten werden in 23 Losen ausgeschrieben:
Los 301 Baustraße
Los 302 BE
Los 303 Krangeführter Rückbau
Los 304 Abbruch- und Entkernen
Los 305 Gerüstarbeiten
Los 306 Rohbau- und Putzarbeiten
Los 307 Tiefbauarbeiten und Außenanlagen
Los 308 WDVS und Fassade
Los 309 Dachdecker
Los 310 Kunststofffenster
Los 311 Aluminiumelemente
Los 312 Balkone / Hauseingangsvorbauten
Los 313 Kellerdecken- und Drempeldämmung
Los 314 Innentüren, Funktionstüren und Kellerabtrennungen
Los 315 Trockenbauarbeiten
Los 316 Estricharbeiten
Los 317 Malerarbeiten
Los 318 Bodenbelagsarbeiten
Los 319 Fliesenlegerarbeiten
Los 320 Bauendreinigung
Los 321 Balkonsanierung (nur 3. BA)
Los 401 HLS
Los 402 Elektroarbeiten
Los 403 Aufzugsanlagen
Gegenstand dieser Vergabe ist nur das Los 403 - Aufzugsanlagen
Während der gesamten Bauzeit sind die Wohnungen zum überwiegenden Teil bewohnt!
Die Aufgänge J.-Gagarin-Ring 1 - 4 und 5 sind freigezogen. Hier erfolgen Grundrissänderungen.
Aufzugsanlagen
Komplexsanierung J.-Gagarin-Ring 1 - 41; 3. Bauabschnitt J.-Gagarin-Ring 1 - 4; 5; 6 -9 und 10 - 14 Juri-Gagarin-Ring 1 - 4; 5 - 9 und 10 - 14 15236 Frankfurt (Oder)
JG01-04
- 2 630-kg-Aufzug
- 2 Oberlichterband
JG05
- 1 630-kg-Aufzug
- 1 Oberlichtband
JG06-09
- 4 P2-300-kg-Aufzüge einschl. Stahl-Glas-Schachtgerüst und Aufzugsgrube
- 4 Oberlichtbänder
JG10-14
- 5 P2-300-kg-Aufzüge einschl. Stahl-Glas-Schachtgerüst und Aufzugsgrube
- 5 Oberlichtbänder
Es sind in mit dieser Vergabe nur die Leistungen Los 403 Aufzugsanlagen für den dritten Bauabschnitt J.-Gagarin-Ring 1- 4;
5 - 9 und 10 - 14 ausgeschrieben.
Die komplex zu sanierenden Wohngebäude sind während der gesamten Bauzeit im Bereich J.-Gagarin-Ring 6 - 9 und 10- 14 zum überwiegenden Teil bewohnt. Die Aufgänge J.-Gagarin-Ring 1- 4 und 5 sind unbewohnt. Hier erfolgen Grundrissänderungen.
Die LV´s sind auf Grund der unterschiedlichen Kostenstellen und Förderprogramme in vier Bereiche unterteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Aufforderung zur Angabe eines Angebots
Abschnitt IV: Verfahren
Im Eröffnungstermin, auch "Submissionstermin", ist gemäß § 14 EU Abs. 1 VOB/A die Anwesenheit der Bieter oder ihrer Bevollmächtigten nicht zulässig.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagsfrist endet am 12.12.2023
Der beigefügte Bauvertrag wird bei Zuschlagserteilung um den Auftragnehmer und die Bauvertragsnummer ergänzt.
Die Gebäude Juri-Gagarin-Ring 1 - 4, 5 - 9 und 10 - 14 sind im Außenbereich frei zugänglich. Der Auftraggeber bietet für den Innenbereich folgende Besichtigungstermine an:
siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL26LX0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.