motormanuelle Holzernte und Rücken - Forstamt Hinterweidenthal Referenznummer der Bekanntmachung: mmHE-2023-20-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstraße 3
Ort: Hinterweidenthal
NUTS-Code: DEB3 Rheinhessen-Pfalz
Postleitzahl: 66999
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
motormanuelle Holzernte und Rücken - Forstamt Hinterweidenthal
Motormanuelle Holzernte und Rücken im Bereich des Forstamtes Hinterweidenthal.
Es werden für das Los1 Los Gräfenstein eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen (fester Vertrag) und für das Los 2 Hinterweidenthal eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen nach der Rangfolge (Rankingvertrag). Jede Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von einem Jahr. Optional kann die Laufzeit jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit endet am 31.12.2027.
Der jeweilige Abruf von Einzelleistungen erfolgt bedarfsweise innerhalb der Vertragslaufzeit.
mmHE und Rücken Revier Gräfenstein; ein Vertragspartner mit festem Vertrag
Forstamt Hinterweidenthal Hauptstr. 3 66999 Hinterweidenthal Die Dienstleistungen sind in den Revieren Gräfenstein und Hinterweidenthal durchzuführen.
Motormanuelle Holzernte mit Rücken von 4000 m³ (jährliches Gesamtvolumen).
Der Auftraggebr kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern (Optionen). Enthält die Rahmenvereinbarung eine solche Option, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Vertrag endet nach einer max. Gesamtlaufzeit am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
mmHE und Rücken Revier Hinterweidenthal; mehrere Vertragspartner mit Rankingvertrag Vertrag
Forstamt Hinterweidenthal Hauptstr. 3 66999 Hinterweidenthal Die Dienstleistungen sind in den Revieren Gräfenstein und Hinterweidenthal durchzuführen.
Motormanuelle Holzernte mit Rücken von 4500m³ (jährliches Gesamtvolumen).
Der Auftraggeber kann den Vertrag um je ein weiteres Jahr verlängern (Optionen). Enthält die Rahmenvereinbarung eine solche Option, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Beide Vertragspartner haben das Recht 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Vertragsendes den Vertrag schriftlich zu kündigen. Der Vertrag endet nach einer max. Gesamtlaufzeit am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung in Form der Bietererklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft/der Unterauftragnehmer zur Durchführung der angebotenen Arbeiten ordnungsgemäß angemeldet ist (in Deutschland nachgewiesen durch Gewerbeanmeldung und/oder Eintrag im Handelsregister).
Vom Auftraggeber geforderte Eigenerklärungen
- bzgl. der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialabgaben sowie Steuern und Abgaben.
- dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
- dass das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- bzgl. Betriebshaftpflichtversicherung
- bzgl. wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen
Wird beabsichtigt mit anderen Unternehmen zusammen zu arbeiten, ist dieser Umstand dem Auftraggeber bekannt zu machen.
Erklärungen in Form der Bietererklärung und Erklärung zu den Beschäftigungsverhältnissen und zur Sach- und Fachkunde des eingesetzten Personals im Bezug auf die berufliche Leistungsfähigkeit des eingesetzten Personals. Die letztgenannte Erklärung ist spätestens vor Beginn der Leistungserbringung dem Auftraggeber vorzulegen.
Der Auftragnehmer muss nach RAL, DFSZ, KFP oder gleichwertig zertifiziert sein. Dies ist dem Auftraggeber mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
Ggf. ist die Erklärung zur Bietergemeinschaft lt. Anlage dem Angebot beizulegen.
Ggf. ist die Erklärung zum Einsatz von Subunternehmen im Angebotsformblatt zu tätigen -Bei vorgesehener Zuschlagserteilung muss der Bieter, auf Aufforderung des Auftraggebers, die oben aufgeführten Erklärungen und Nachweise für das Subunternehmen und deren eingesetztes Personal einschl. der Verpflichtungserklärung und der Firmendaten incl. technischer Daten -nur wenn notwendig- einreichen.
Die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an Straßen setzt bei erforderlichen verkehrsrechtlichen und behördlichen Anordnungen der zuständigen Behörde voraus, dass der Auftragnehmer die geforderte Sach- und Fachkunde nach RSA 95 selbst oder durch einen Mitarbeiter, dem die Bauleitung verantwortlich übertragen wird, nachweisen kann. Soll der Auftragnehmer nach den Angaben und Hinweisen im Leistungsverzeichnis bei einzelnen Maßnahmen, Hiebspositionen bzw. Losen Verkehrssicherungsmaßnahmen dieser Art im Rahmen der Auftragsdurchführung übernehmen, hat er die Sach- und Fachkunde mit der Angebotsabgabe -im Angebotsformblatt- nachzuweisen. Die fachkundige Person hat während der Durchführung der Maßnahme vor Ort zu sein.
Die angebotene Technik muss gewährleisten, dass die Anforderungen der AGB-F im Hinblick auf die geforderten Qualitätsstandards -Anlage 1 ff der AGB-F- eingehalten werden. Insbesondere muss eine boden-, verjüngungsschonende und waldpflegliche Holzernte möglich sein.
Der Einsatz der Aufarbeitungsaggregate soll eine HVA-konforme Holzvermessung gemäß den Vorgaben des jeweils gültigen KWF-Lastenheftes Harvestervermessung gewährleisten.
Die mit motormanuellen Fällarbeiten eingesetzten Arbeitskräfte besitzen die nach Ziffer 4.2 AGB-F geforderte Sach- und Fachkunde.
Die AGB F ist im Internet unter www.wald-rlp.de einsehbar - dort unter Nutzen, Waldarbeit, Unternehmereinsatz
Die Sach- und Fachkunde durch Berufsausbildung zum Forstwirt und vergleichbar muss gegeben sein, ebenso die Sach- und Fachkunde durch anerkannten Motorsägen-Lehrgang bzw. MS-Prüfung.
Ab 01.01.2017 werden neben den vor diesem Stichtag von Landesforsten RLP anerkannten Sach- und Fachkundebescheinigungen nur noch die abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Forstwirt/in oder das europäische Motorsägen-Zertifikat ECC nach dem ECC Level 3 -gilt nicht für Windwurf, hierfür ist Level 4 erforderlich- als Nachweis anerkannt.
Ausreichende Deutschkenntnisse zum Absetzen von Notrufen müssen vorhanden sein.
Maschinenfahrer müssen einen Führerschein besitzen.
Zu beachten sind die AGB-F RLP ind der gültigen Fassung und die weiteren Vorgaben aus dem Vergabeverfahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Forstamt Hinterweidenthal
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für das Lose 1 (festes Los) wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen abgeschlossen, für das Los 2 (Rankinglos) mit mehreren Unternehmen. Bei der Rahmenvereinbarung zum Los 2 werden sodann bedarfsweise und während der Vertragslaufzeit die Einzelleistungen nach vertraglich festgelegter Rangfolge abgerufen. Bei dem Los 1 erfolgt der Abruf der Einzel- bzw. Teilleistungen bedarfsweise und während der Vertragslaufzeit bei dem jeweiligen Vertragspartner.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYY6YC23
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland