Trink- und Grundwasseranalysen Referenznummer der Bekanntmachung: VGA1018EU

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Werke Ludwigshafen
Postanschrift: Industriestraße 3
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6212883
Fax: +49 6212890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fda6c4f9-25e7-48c6-bf4f-79b1b9565495
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/fda6c4f9-25e7-48c6-bf4f-79b1b9565495
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Trink- und Grundwasseranalysen

Referenznummer der Bekanntmachung: VGA1018EU
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71620000 Analysen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Probenentnahmen und Analysen (Trink- und Grundwasser) gem. der bestehenden Verordnungen im Gewinnungsgebiet des Versorgungsgebiets Ludwigshafen am Rhein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71620000 Analysen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Probenentnahmen und Analysen (Trink- und Grundwasser) gem. der bestehenden Verordnungen im Gewinnungsgebiet des Versorgungsgebiets Ludwigshafen am Rhein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 800 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag

abgegeben werden:

(Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber

diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb

der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen

Stelle nachzufordern.):

1) Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z. B., Mitarbeiteranzahl, Standorte,

Unternehmensstruktur, etc. als formlose Erklärung in Textform),

2) Auszug bzw. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, oder eine gleichwertige

Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes

des Bewerbers (bei

Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate),

3) Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

4) Eigenerklärung, dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung

nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 123 Abs. 4 GWB,

5) Eigenerklärung, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit

und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8

GWB,

6) Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die

Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage

gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine

Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder

Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen

handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB.

7) Eigenerklärung, dass er einen Verhaltensstandard niedergelegt hat, diesen in seinem Unternehmen

kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat. Ziel des Verhaltensstandards

ist die Gewährleistung

Integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme.

8) a) Eigenerklärung zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz zur

Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 1.12.2010

(GVBl.2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010).

8) b) Eigenerklärung folgenden Inhalts: ‚Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o. a. LTTGGesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen.

Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen

gegenüber dem Auftraggeber beauftragen.

9) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete

Erklärung abzugeben.

— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,

— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt

und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur

Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,

— dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung

der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.

Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag

abgegeben werden:

Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber

diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb

der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden,

behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern:

1) Eigenerklärung jeweils zu Umsatz und Lieferungen/Leistungen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen

Geschäftsjahre;

2) Eigenerklärung zum Umsatz für mit der auszuschreibenden Maßnahme vergleichbaren Lieferungen/

Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe des Eigenleistungsanteils;

3) Nennung von mindestens 3 Referenzen bei Wasserversorgungsunternehmen aus der Europäischen Union,

nicht älter als 3 Jahre, die in Umfang und Leistung denen der Ausschreibung entsprechen;

4) Bonitätsnachweis über Eigenauskunft (Creditreform, CRIF GmbH oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate;

5) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares

Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2

GWB;

6) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;

7) Nachweis von Haftpflichtversicherungen (Unternehmenshaftpflicht, Berufshaftpflicht) mit Angabe der

Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Personal: die Anzahl der kurzfristig regelmäßig einsetzbaren Mitarbeiter ist anzugeben (nur eigenes

sozialversicherungspflichtiges Personal – keine Subunternehmer – und im Fall ausländischer Mitarbeiter nur mit

gültigen

Arbeits- und Aufenthaltspapieren

2) Eigenerklärung über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift von Laborpersonal und Probenehmern;

3) Verfügbarkeit 24/7/365;

4) Analysenauswertung und Ergebnismitteilung auf Anforderung auch außerhalb der normalen LaborArbeitszeiten

5) Der Auftragnehmer muss nach Anforderung einer Probenahme nach max. 1,5 Stunden mit Personal

vor-Ort sein und mit der Probenahme sowie anschließend mit der Analytik beginnen. Im Teilnahmeantrag

ist darzulegen, wie dies gewährleistet werden soll. Dies kann beispielsweise durch die Benennung der

im Auftragsfall zuständigen Niederlassung/Stützpunkt oder durch die Erklärung erfolgen, dass und wo im

Auftragsfall eine Niederlassung/Stützpunkt eingerichtet wird.

6) Durchführung aller Analysen am benannten Standort, keine Probenaufteilung zu weiteren Laborstandorten

(Ausnahme bei Radioaktivität); Analyseergebnisse sind dem Auftraggeber unverzüglich zu übermitteln

7) Keine Fremdvergabe der Analysen sowie der Probenahmen im gesamten Trinkwasserbereich (Gewinnung,

Aufbereitung, Netzeinspeisung und Ortsnetz an Nachunternehmer (Ausnahme Radioaktivität). Des Weiteren

keine Fremdvergabe der Analysen im Grundwasserbereich.

8) Wird beabsichtigt, für den Bereich Radioaktivität Nachunternehmer einzusetzen, sind falls bekannt

die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer

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mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen von jedem

Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen;

9) Nachweis über die Zulassung für das Trinkwasserinformationssystem Rheinland-Pfalz „TWISTweb" oder

gleichwertig;

10) Nachweis über Akkreditierung für alle Parameter nach TrinkwV 2001 (Radioaktivität evtl. akkreditierter

Nachunternehmer);

11) Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen;

12) Erfahrung im Abbauverhalten von mikrobiologisch verwertbaren Stoffen und deren Berücksichtigung bei der

Analytik;

13) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur

Bestätigung der Eigenerklärungen und Angaben zu fordern;

14) Eigenerklärung – Die in Deutschland geltenden Verordnungen und Gesetze, die bei der Durchführung des

Auftrages zu beachten und einzuhalten sind, sind bekannt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllt haben (erfolgreiche Bewerber), werden zur Angebotsabgabe

aufgefordert. Bewerber, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren

ausgeschlossen.

Alle Schriftstücke (Teilnahmeanträge, Angebote, Protokolle, etc.) sind in deutscher Sprache zu verfassen. Bei

allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Projektdurchführung wird von dem eingesetzten Personal

das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftragsgebers ZVB-Dienst, AEB - siehe unter:

https://www.twl.de/das-ist-twl/ueber-uns/lieferanteninformationen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftraggeber behält sich im Rahmen einer Ermessensentscheidung vor, die Bieter unter Einhaltung

der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 51 SektVO aufzufordern, fehlende,

unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,

Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder

fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Teilnahmeanträge mit fehlenden Unterlagen, unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen zu den

Mindestbedingungen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne

hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass hierauf ein Anspruch besteht, Erklärungen und Nachweise (auch bei

Mindestbedingungen) in einer von ihr gesetzten Frist nachzufordern.

Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt.

Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist an Hand der in dieser

Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und muss alle in der Bekanntmachung

geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen vollständig und zweifelsfrei beinhalten. Alle

geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise sind ebenfalls in deutscher Sprache einzureichen. Soweit

Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der jeweils zuständigen Stelle nachzufordern.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/10/2023
Ortszeit: 19:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 18/10/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber behält sich im Rahmen einer Ermessensentscheidung vor, die Bieter unter Einhaltung

der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 51 SektVO aufzufordern, fehlende,

unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,

Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder

fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Teilnahmeanträge mit fehlenden Unterlagen, unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen zu den

Mindestbedingungen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne

hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass hierauf ein Anspruch besteht, Erklärungen und Nachweise (auch bei

Mindestbedingungen) in einer von ihr gesetzten Frist nachzufordern.

Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt.

Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist an Hand der in dieser

Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und muss alle in der Bekanntmachung

geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen vollständig und zweifelsfrei beinhalten. Alle

geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise sind ebenfalls in deutscher Sprache einzureichen. Soweit

Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der jeweils zuständigen

Stelle nachzufordern

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/09/2023

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