Trink- und Grundwasseranalysen Referenznummer der Bekanntmachung: VGA1018EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Industriestraße 3
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6212883
Fax: +49 6212890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trink- und Grundwasseranalysen
Probenentnahmen und Analysen (Trink- und Grundwasser) gem. der bestehenden Verordnungen im Gewinnungsgebiet des Versorgungsgebiets Ludwigshafen am Rhein.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Probenentnahmen und Analysen (Trink- und Grundwasser) gem. der bestehenden Verordnungen im Gewinnungsgebiet des Versorgungsgebiets Ludwigshafen am Rhein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag
abgegeben werden:
(Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber
diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb
der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen
Stelle nachzufordern.):
1) Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z. B., Mitarbeiteranzahl, Standorte,
Unternehmensstruktur, etc. als formlose Erklärung in Textform),
2) Auszug bzw. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, oder eine gleichwertige
Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes
des Bewerbers (bei
Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate),
3) Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
4) Eigenerklärung, dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 123 Abs. 4 GWB,
5) Eigenerklärung, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8
GWB,
6) Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die
Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage
gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine
Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen
handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB.
7) Eigenerklärung, dass er einen Verhaltensstandard niedergelegt hat, diesen in seinem Unternehmen
kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat. Ziel des Verhaltensstandards
ist die Gewährleistung
Integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme.
8) a) Eigenerklärung zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz zur
Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 1.12.2010
(GVBl.2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010).
8) b) Eigenerklärung folgenden Inhalts: ‚Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o. a. LTTGGesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen.
Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen
gegenüber dem Auftraggeber beauftragen.
9) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben.
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur
Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,
— dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung
der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag
abgegeben werden:
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber
diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb
der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden,
behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern:
1) Eigenerklärung jeweils zu Umsatz und Lieferungen/Leistungen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung zum Umsatz für mit der auszuschreibenden Maßnahme vergleichbaren Lieferungen/
Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe des Eigenleistungsanteils;
3) Nennung von mindestens 3 Referenzen bei Wasserversorgungsunternehmen aus der Europäischen Union,
nicht älter als 3 Jahre, die in Umfang und Leistung denen der Ausschreibung entsprechen;
4) Bonitätsnachweis über Eigenauskunft (Creditreform, CRIF GmbH oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate;
5) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares
Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2
GWB;
6) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
7) Nachweis von Haftpflichtversicherungen (Unternehmenshaftpflicht, Berufshaftpflicht) mit Angabe der
Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Personal: die Anzahl der kurzfristig regelmäßig einsetzbaren Mitarbeiter ist anzugeben (nur eigenes
sozialversicherungspflichtiges Personal – keine Subunternehmer – und im Fall ausländischer Mitarbeiter nur mit
gültigen
Arbeits- und Aufenthaltspapieren
2) Eigenerklärung über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift von Laborpersonal und Probenehmern;
3) Verfügbarkeit 24/7/365;
4) Analysenauswertung und Ergebnismitteilung auf Anforderung auch außerhalb der normalen LaborArbeitszeiten
5) Der Auftragnehmer muss nach Anforderung einer Probenahme nach max. 1,5 Stunden mit Personal
vor-Ort sein und mit der Probenahme sowie anschließend mit der Analytik beginnen. Im Teilnahmeantrag
ist darzulegen, wie dies gewährleistet werden soll. Dies kann beispielsweise durch die Benennung der
im Auftragsfall zuständigen Niederlassung/Stützpunkt oder durch die Erklärung erfolgen, dass und wo im
Auftragsfall eine Niederlassung/Stützpunkt eingerichtet wird.
6) Durchführung aller Analysen am benannten Standort, keine Probenaufteilung zu weiteren Laborstandorten
(Ausnahme bei Radioaktivität); Analyseergebnisse sind dem Auftraggeber unverzüglich zu übermitteln
7) Keine Fremdvergabe der Analysen sowie der Probenahmen im gesamten Trinkwasserbereich (Gewinnung,
Aufbereitung, Netzeinspeisung und Ortsnetz an Nachunternehmer (Ausnahme Radioaktivität). Des Weiteren
keine Fremdvergabe der Analysen im Grundwasserbereich.
8) Wird beabsichtigt, für den Bereich Radioaktivität Nachunternehmer einzusetzen, sind falls bekannt
die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer
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mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen von jedem
Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen;
9) Nachweis über die Zulassung für das Trinkwasserinformationssystem Rheinland-Pfalz „TWISTweb" oder
gleichwertig;
10) Nachweis über Akkreditierung für alle Parameter nach TrinkwV 2001 (Radioaktivität evtl. akkreditierter
Nachunternehmer);
11) Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen;
12) Erfahrung im Abbauverhalten von mikrobiologisch verwertbaren Stoffen und deren Berücksichtigung bei der
Analytik;
13) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur
Bestätigung der Eigenerklärungen und Angaben zu fordern;
14) Eigenerklärung – Die in Deutschland geltenden Verordnungen und Gesetze, die bei der Durchführung des
Auftrages zu beachten und einzuhalten sind, sind bekannt.
Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllt haben (erfolgreiche Bewerber), werden zur Angebotsabgabe
aufgefordert. Bewerber, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren
ausgeschlossen.
Alle Schriftstücke (Teilnahmeanträge, Angebote, Protokolle, etc.) sind in deutscher Sprache zu verfassen. Bei
allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Projektdurchführung wird von dem eingesetzten Personal
das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftragsgebers ZVB-Dienst, AEB - siehe unter:
https://www.twl.de/das-ist-twl/ueber-uns/lieferanteninformationen
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen einer Ermessensentscheidung vor, die Bieter unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 51 SektVO aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Teilnahmeanträge mit fehlenden Unterlagen, unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen zu den
Mindestbedingungen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne
hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass hierauf ein Anspruch besteht, Erklärungen und Nachweise (auch bei
Mindestbedingungen) in einer von ihr gesetzten Frist nachzufordern.
Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist an Hand der in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und muss alle in der Bekanntmachung
geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen vollständig und zweifelsfrei beinhalten. Alle
geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise sind ebenfalls in deutscher Sprache einzureichen. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der jeweils zuständigen Stelle nachzufordern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen einer Ermessensentscheidung vor, die Bieter unter Einhaltung
der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 51 SektVO aufzufordern, fehlende,
unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder
fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Teilnahmeanträge mit fehlenden Unterlagen, unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen zu den
Mindestbedingungen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne
hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass hierauf ein Anspruch besteht, Erklärungen und Nachweise (auch bei
Mindestbedingungen) in einer von ihr gesetzten Frist nachzufordern.
Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist an Hand der in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und muss alle in der Bekanntmachung
geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen vollständig und zweifelsfrei beinhalten. Alle
geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise sind ebenfalls in deutscher Sprache einzureichen. Soweit
Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der jeweils zuständigen
Stelle nachzufordern
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.