Maklerleistungen für die Bildungsstätte Schwelm Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-042-EU-ABIBS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Maklerleistungen für die Bildungsstätte Schwelm
Gegenstand der Maßnahme sind unterschiedliche Maklerleistungen im Rahmen der Vermarktung der Bildungsstätte Schwelm der BGHM - BGHM-Bildungsstätte Schwelm, Bandwirkerweg 79, 58332 Schwelm). Im Einzelnen werden folgende Leistungen beauftragt:
- Sichtung des Objekts
- Sichtung der bestehenden Unterlagen
- Bewertung des Objekts
- Abschätzung der Marktsituation
- Kundenanalyse
- Zusammenstellung sämtlicher Unterlagen für die Vermarktung
- Erstellung eines Vermarktungskonzepts/Strategie
- Bewerbung des Objekts beim eigenen Kundenstamm
- Bewerbung des Objekts in geeigneten Portalen und Medien oder in einem bestehenden Maklernetzwerk
- Begleitung des Verkaufs „von A bis Z“
- Kommunikation mit Interessenten
- Durchführung von Besichtigungsterminen
- Anforderung und Aufbereitung der Käuferunterlagen
- Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen
- Vorbereitung des Kaufvertrags
- Überprüfung und Bewertung der Bonität der Interessenten
- Vorbereitungen für den Verkauf, Auflassung, Notartermin
- Begleitung der Kaufabwicklung
- Management und Dokumentation des Gesamtprozesses, inklusive regelmäßigem Reporting an die Auftraggeberin
- Nachbegleitung: Überwachen von Kaufpreisfälligkeiten und aufschiebenden Bedingungen sowie Koordination der Unterlagenübergabe.
Das Objekt soll bis zum Ablauf des Jahres 2024 verkauft werden. Der Leistungszeitraum erstreckt sich daher bis zum Abschluss des Verkaufs des Objekts, jedoch längstens bis 31.12.2024.
Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel im zu vermarktenden Objekt oder remote per E-Mail und Telefon. In Einzelfällen kann nach vorheriger Abstimmung eine Leistungserbringung am Hauptverwaltungsstandort der Auftraggeberin (Isaac-Fulda-Allee 18, 55118 Mainz) erforderlich werden.
Gegenstand der Maßnahme sind unterschiedliche Maklerleistungen im Rahmen der Vermarktung der Bildungsstätte Schwelm der BGHM - BGHM-Bildungsstätte Schwelm, Bandwirkerweg 79, 58332 Schwelm). Im Einzelnen werden folgende Leistungen beauftragt:
- Sichtung des Objekts
- Sichtung der bestehenden Unterlagen
- Bewertung des Objekts
- Abschätzung der Marktsituation
- Kundenanalyse
- Zusammenstellung sämtlicher Unterlagen für die Vermarktung
- Erstellung eines Vermarktungskonzepts/Strategie
- Bewerbung des Objekts beim eigenen Kundenstamm
- Bewerbung des Objekts in geeigneten Portalen und Medien oder in einem bestehenden Maklernetzwerk
- Begleitung des Verkaufs „von A bis Z“
- Kommunikation mit Interessenten
- Durchführung von Besichtigungsterminen
- Anforderung und Aufbereitung der Käuferunterlagen
- Unterstützung bei den Vertragsverhandlungen
- Vorbereitung des Kaufvertrags
- Überprüfung und Bewertung der Bonität der Interessenten
- Vorbereitungen für den Verkauf, Auflassung, Notartermin
- Begleitung der Kaufabwicklung
- Management und Dokumentation des Gesamtprozesses, inklusive regelmäßigem Reporting an die Auftraggeberin
- Nachbegleitung: Überwachen von Kaufpreisfälligkeiten und aufschiebenden Bedingungen sowie Koordination der Unterlagenübergabe.
Das Objekt soll bis zum Ablauf des Jahres 2024 verkauft werden. Der Leistungszeitraum erstreckt sich daher bis zum Abschluss des Verkaufs des Objekts, jedoch längstens bis 31.12.2024.
Bitte beachten Sie zur Laufzeit des Vertrages unter II 2-7 Folgendes:
Aus techtlichen Gründen können hier nur Daten eingetratgen werden.
Tasächlich beginnt der Vertrag, wie im Leistungsverzeichnis und Vertrag angegeben, mit Erteilung des Zuschlags und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Abschluss eines Kaufvertrags zum Objekt und Leistungserbringung nach Ziffer 1.2 des Leistungsverzeichnisses, spätestens jedoch am 31.12.2024.
Sollte das Objekt bis Ende 2024 nicht verkauft sein, erlischt das Vertragsverhältnis und ein Vergütungsanspruch entfällt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- HRA/HRB- Nummer mit Angabe des zuständigen Registergerichts / Umsatzsteuer-ID soweit keine Eintragung in einem Registergericht notwendig
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt
- Ausgefülltes Formblatt 06_ Eignungserklärung zum Ausschluss §§ 123,124 GWB
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Ausgefülltes Formblatt 07_Eignung mit Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Wirtschaftsjahre
- Berufshaftpflichtversicherung
- Ausgefülltes Formblatt 07_Eignung mit Angabe von mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre
Hinweis: Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare Aufgabenstellungen zu leisten. Sind nicht alle geforderten Angaben enthalten, kann die Referenz nicht zur Feststellung der Eignung herangezogen werden. Es handelt sich hierbei lediglich um Funktionsträgerdaten, vor deren Übermittlung personenbezogener Daten an die Auftraggeberin durch die/den Verantwortliche/n die entsprechenden Zulässigkeitsvoraussetzungen zu schaffen sind. Die Angebotsfrist hierfür ist ausreichend und angemessen. Diese Anforderung gilt gleichermaßen für alle Bieterinnen/Bieter. Eine Angabe von Referenzkunden ohne die Möglichkeit, die Referenzen bei den Referenzgebern im Vergabeverfahren abzufragen führt dazu, dass die Auftraggeberin nicht in der Lage ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich festzustellen.
- Mitgliedschaft des Bieters im Immobilienverband Deutschland (IVD) durch Eigenerklärung
- Der Projektleiter sowie der Vertreter müssen hierbei entweder mindestens eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich der Immobilienwirtschaft und/oder ein abgeschlossenes Studium der Immobilienwissenschaften besitzen oder mind. eine 5-jährige einschlägige Berufserfahrung als Makler nachweisen.
Diese Voraussetzung ist auch bei einer gleichwertigen Bestellung, Zertifizierung oder Mitgliedschaft in einer Berufsorganisation in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaft-raum erfüllt.
- Das für die Leistungserbringung eingesetzte Personal muss deutsch fließend in Wort und Schrift beherrschen (C1 Niveau oder äquivalent)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.