Trink- und Grundwasseranalysen Referenznummer der Bekanntmachung: VGA1018EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Industriestrasse 3
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Werner Sautter
E-Mail:
Telefon: +49 6215052883
Fax: +49 6215052890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.twl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trink- und Grundwasseranalysen
Probenentnahmen und Analysen (Trink- und Grundwasser) gem. der bestehenden Verordnungen im Gewinnungsgebiet des Versorgungsgebiets Ludwigshafen am Rhein.
Stadtgebiet Ludwigshafen am Rhein
Probenentnahmen und Analysen (Trink- und Grundwasser) gem. der bestehenden Verordnungen im Gewinnungsgebiet des Versorgungsgebiets Ludwigshafen am Rhein.
Option zur Verlängerung um 1 Jahr
Verlängerung um ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
(Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern.):
1) Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z. B., Mitarbeiteranzahl, Standorte, Unternehmensstruktur, etc. als formlose Erklärung in Textform),
2) Auszug bzw. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers (bei
Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 3 Monate),
3) Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
4) Eigenerklärung, dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 123 Abs. 4 GWB,
5) Eigenerklärung, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
6) Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder
Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB.
7) Eigenerklärung, dass er einen Verhaltensstandard niedergelegt hat, diesen in seinem Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat. Ziel des Verhaltensstandards ist die Gewährleistung
Integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme.
8) a) Eigenerklärung zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 1.12.2010
(GVBl.2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010).
8) b) Eigenerklärung folgenden Inhalts: ‚Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o. a. LTTG-Gesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen.
Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragen.
9) Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben.
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,
— dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag
abgegeben werden:
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern:
1) Eigenerklärung jeweils zu Umsatz und Lieferungen/Leistungen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
2) Eigenerklärung zum Umsatz für mit der auszuschreibenden Maßnahme vergleichbaren Lieferungen/Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe des Eigenleistungsanteils;
3) Nennung von mindestens 3 Referenzen bei Wasserversorgungsunternehmen aus der Europäischen Union, nicht älter als 3 Jahre, die in Umfang und Leistung denen der Ausschreibung entsprechen;
4) Bonitätsnachweis über Eigenauskunft (Creditreform, CRIF GmbH oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate;
5) Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
6) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
7) Nachweis von Haftpflichtversicherungen (Unternehmenshaftpflicht, Berufshaftpflicht) mit Angabe der Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
1) Personal: die Anzahl der kurzfristig regelmäßig einsetzbaren Mitarbeiter ist anzugeben (nur eigenes sozialversicherungspflichtiges Personal – keine Subunternehmer – und im Fall ausländischer Mitarbeiter nur mit gültigen
Arbeits- und Aufenthaltspapieren
2) Eigenerklärung über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift von Laborpersonal und Probenehmern;
3) Verfügbarkeit 24/7/365;
4) Analysenauswertung und Ergebnismitteilung auf Anforderung auch außerhalb der normalen Labor-Arbeitszeiten
5) Der Auftragnehmer muss nach Anforderung einer Probenahme nach max. 1,5 Stunden mit Personal vor-Ort sein und mit der Probenahme sowie anschließend mit der Analytik beginnen. Im Teilnahmeantrag ist darzulegen, wie dies gewährleistet werden soll. Dies kann beispielsweise durch die Benennung der im Auftragsfall zuständigen Niederlassung/Stützpunkt oder durch die Erklärung erfolgen, dass und wo im Auftragsfall eine Niederlassung/Stützpunkt eingerichtet wird.
6) Durchführung aller Analysen am benannten Standort, keine Probenaufteilung zu weiteren Laborstandorten (Ausnahme bei Radioaktivität); Analyseergebnisse sind dem Auftraggeber unverzüglich zu übermitteln
7) Keine Fremdvergabe der Analysen sowie der Probenahmen im gesamten Trinkwasserbereich (Gewinnung, Aufbereitung, Netzeinspeisung und Ortsnetz an Nachunternehmer (Ausnahme Radioaktivität). Des Weiteren keine Fremdvergabe der Analysen im Grundwasserbereich.
8) Wird beabsichtigt, für den Bereich Radioaktivität Nachunternehmer einzusetzen, sind falls bekannt die Nachunternehmer zu benennen. Sämtliche Eigenerklärungen sind auch für diese Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind die Eigenerklärungen von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen;
9) Nachweis über die Zulassung für das Trinkwasserinformationssystem Rheinland-Pfalz „TWISTweb" oder gleichwertig;
10) Nachweis über Akkreditierung für alle Parameter nach TrinkwV 2001 (Radioaktivität evtl. akkreditierter Nachunternehmer);
11) Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an Ringversuchen;
12) Erfahrung im Abbauverhalten von mikrobiologisch verwertbaren Stoffen und deren Berücksichtigung bei der Analytik;
13) Der Auftraggeber behält sich vor, vor der Zuschlagserteilung die Vorlage entsprechender Nachweise zur Bestätigung der Eigenerklärungen und Angaben zu fordern;
14) Eigenerklärung – Die in Deutschland geltenden Verordnungen und Gesetze, die bei der Durchführung des Auftrages zu beachten und einzuhalten sind, sind bekannt.
Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllt haben (erfolgreiche Bewerber), werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bewerber, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Alle Schriftstücke (Teilnahmeanträge, Angebote, Protokolle, etc.) sind in deutscher Sprache zu verfassen. Bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Projektdurchführung wird von dem eingesetzten Personal
das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftragsgebers ZVB-Dienst, AEB - siehe unter:
https://www.twl.de/das-ist-twl/ueber-uns/lieferanteninformationen/
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen einer Ermessensentscheidung vor, die Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung gemäß § 51 SektVO aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Teilnahmeanträge mit fehlenden Unterlagen, unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen zu den Mindestbedingungen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass hierauf ein Anspruch besteht, Erklärungen und Nachweise (auch bei Mindestbedingungen) in einer von ihr gesetzten Frist nachzufordern.
Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist an Hand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und muss alle in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen vollständig und zweifelsfrei beinhalten. Alle
geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise sind ebenfalls in deutscher Sprache einzureichen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der jeweils zuständigen Stelle nachzufordern.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4
in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17. Februar 2015, BGBl I vom 23.02.2016, S. 203
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
-§134: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
-§160 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de