Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gem. TV-Fahrradleasing einschl. Nebenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142628
Fax: +49 6232-142458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gem. TV-Fahrradleasing einschl. Nebenleistungen
Rahmenvereinbarung zum Leasing von Fahrrädern und Pedelecs für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung Speyer gem. TV-Fahrradleasing einschl. Nebenleistungen in Form von Service- und Versicherungsleistungen (Teilamortisationsleasing):
Der Auftragnehmer stellt der Stadt Speyer das jeweilige Fahrrad als Leasinggegenstand zur Verfügung und übernimmt sämtliche weitere mit dem Leasinggegenstand zusammenhängenden Leistungen. Darunter fallen die Information und Schulung der Mitarbeitenden, die Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Inspektion, Wartung und Reparatur, die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Störfallmanagement, Bereitstellung eines Online-Portals sowie die Koordination und die Verwaltung der vorgenannten Beziehungen und Leistungen.
Der Auftragnehmer koordiniert und managt diese Beziehungen und Leistungen oder nutzt dafür einen Partner und sorgt für die kontinuierliche Leistungserbringung. Ansprechpartner für die Mitarbeitenden der Stadt Speyer ist in sämtlichen Vertrags-, Versicherungs- oder Wartungsfragen der Auftragnehmer. Er sorgt auch dafür, dass das vorliegende Fahrradleasingmodell mit den gesetzlichen Bestimmungen und den steuerlichen Regelungen im Einklang steht und dem Zweck entsprechend durchgeführt werden kann.
Stadtverwaltung Speyer
Maximilianstraße 100
67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Der Rahmenvertrag umfasst insbesondere die kostenlose Zurverfügungstellung der erforderlichen Leistungsprozesse von Bestellung bis Beendigung (inkl. Versicherung der Fahrräder, Serviceleistungen wie Wartung und Reparatur) wie auch Rückführung und Schadensabwicklung nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf einer bestimmten Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart. Im Rahmen einer unverbindlichen Umfrage haben ca. 80 Mitarbeitende ihr Interesse bekundet (geschätzte Abnahmemenge). Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 300 Fahrrädern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder gem. TV-Fahrradleasing einschl. Nebenleistungen
Postanschrift: Maximilian-Kolbe-Straße 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-0
Fax: +49 6131-164331
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142208
Fax: +49 6232-142286
Internet-Adresse: www.speyer.de