Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: A 1000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 12
Ort: Freinsheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67251
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-freinsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stahlbauarbeiten
Die Stadt Freinsheim Sanierungsträger GmbH plant die Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus 4 Baukörpern mit je 10 Wohneinheiten an der Erpolzheimer Straße in Freinsheim. Die beiden südlichen Häuser B&D werden mit einer Tiefgarage mit insgesamt 38 Stellplätzen unterkellert.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Stahlbauarbeiten.
Freinsheim Erplozheimer Straße 67251 Freinsheim
Die Stadt Freinsheim Sanierungsträger GmbH plant die Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus 4 Baukörpern mit je 10 Wohneinheiten an der Erpolzheimer Straße in Freinsheim. Die beiden südlichen Häuser B&D werden mit einer Tiefgarage mit insgesamt 38 Stellplätzen unterkellert.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Stahlbauarbeiten wie folgt:
4x Vordächer der Wohnhäuser mit jeweils 36 m2 Grundfläche als Stahlkonstruktion mit Fassadenbekleidung (bauseits) aus Holz
1x Carport mit einer Grundfläche von 290 m2 als Stahl-/Betonkonstruktion mit Satteldach und Fassadenbekleidung (bauseits) aus Holz
1x Mülleinhausung mit einer Grundfläche von 50 m2 als Stahl-/Betonkonstruktion mit Satteldach und Fassadenbekleidung (bauseits) aus Holz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Straacher Landstrasse 33
Ort: Lutherstadt Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06889
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3492976010
Internet-Adresse: https://www.fse-straach.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie ggf. aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Anbgotsfrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.
2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa Post, Telefax oder E-Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung gem. § 16 EU Nr. 2 VOB/A zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform gem. Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform einzukalkulieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YD4Y40K
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.