Hochstraße Ludwigshafen, Helmut-Kohl-Allee B44; Baubegleitende Vermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 194
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walzmühlstraße 65
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochstraße Ludwigshafen, Helmut-Kohl-Allee B44; Baubegleitende Vermessung
Hochstraße Ludwigshafen, Helmut-Kohl-Allee B44; hier: Baubegleitende Vermessung
Rahmenvertrag mit zweijähriger Laufzeit über die Vorbereitung und Durchführung von Vermessungsleistungen in Zusammenhang mit dem Neubau der Helmut-Kohl-Allee in Ludwigshafen. Die Leistungen umfassen bauherrenseitigen Vermessungen zur Vorbereitung und Begleitung der Baumaßnahmen.
Ludwigshafen am Rhein
Zum Neubau der Helmut-Kohl-Allee in Ludwigshafen werden diverse Ingenieurbauwerke, insbesondere Strassenbrücken, Rampen und Tunnel sowie Verkehrsanlagen in Form von Strassen und Bahnanlagen errichtet.
Die Vermessungsleistungen beinhalten die bauherrenseitige Einmessung von Festpunkten und Achsen zur Übergabe an die ausführenden Firmen, qualitätssichernde Kontroll- und Verformungsmessungen sowie Bestandsaufnahmen und Flächeneinmessungen und sonstige anfallende Vermessungsarbeiten.
Eine zweimalige Verlängerung um je ein Jahr ist optional möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblattes 124 Eigenerklärung Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A bis D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben erbracht werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.
Im Formular 124 "Eigenerklärung zur Eignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
a. Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz)
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung
a. einen durchschnittlichen Jahresmindestnettoumsatz (Gesamtumsatz) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für vergleichbare Gutachterleistungen in Höhe von 200.000 EUR
Im Falle einer Bietergemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmeeinsatzes/einer Eignungsleihe ist die Summe der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Leistungsbereichen entscheidend.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt
1. Unternehmens-Referenzen
Eigenerklärung mit Angabe von vergleichbaren Referenzen über die Erbringung von baubegleitenden Vermessungsleitungen für umfangreiche Infrastrukturprojekte, die in den letzten 5 Jahren erbracht worden sind (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit).
Geforderte Mindestanforderung:
Der Bieter muss über mindestens drei vergleichbare Referenzen über die Erbringung von baubegleitenden Vermessungsleistungen für umfangreiche Infrastrukturprojekte verfügen, die in den letzten 5 Jahren erbracht worden ist (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit)
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2. Eignung und Qualifikation
Der Projektleiter des Bieters muss über mindestens zwei vergleichbare Referenzen über die Erbringung von baubegleitenden Vermessungsleistungen für umfangreiche Infrastrukturprojekte verfügen, die in den letzten 5 Jahren erbracht worden ist (gewertet werden auch noch laufende Referenzen mit seit mind. 6 Monaten begonnener Tätigkeit)
Wird die Mindestanforderung nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
siehe oben
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im Auftragsfall gilt: Zur Vorlage von Plänen und Unterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.
b) Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Jaegerstaße 1
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: