Neubau eines Ärztehauses in Singhofen – Objektplanung & Freiflächenplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bleichstr. 1
Ort: Bad Ems
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUNZ Rechtsanwälte PartGmbB
E-Mail:
Telefon: +49 261/3013350
Fax: +49 261/3013359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgben.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Ärztehauses in Singhofen – Objektplanung & Freiflächenplanung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI (Los 1) sowie der Freiflächenplanung §§ 38 ff. HOAI (Los 2) zum Neubau eines Ärztehauses in Singhofen.
1 und 2
Objektplanung
Singhofen
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI (Los 1) sowie der Freiflächenplanung §§ 38 ff. HOAI (Los 2) zum Neubau eines Ärztehauses in Singhofen.
Beschreibung Gebäude, Außenbereich und Technik
• Hausarztpraxis Fläche 350 m2. Grobes Raumprogramm ist noch im Detail festzulegen liegt als grobe Vorgabe vor.
• Zu der Hausarztpraxis wurde noch ein weiterer Arzt für Arbeitsmedizin gefunden. Dieser benötigt eine Fläche von 100 m2.
• Parallel zu der Nutzung der Arztpraxis besteht eine Anfrage an die Gemeinde zur Anmietung einer Fläche von 150 m2 für eine barrierefreie Apotheke. Jedoch nur in Verbindung und Abhängigkeit einer Arztpraxis.
• Gemeinde stellt das Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung.
Erschlie8ung und B-Plan ist geprüft und abgestimmt
• Vergabe der Leistungen nach öffentlichen Vorgaben
• Die Gemeinde wird die Kosten aus den Rücklagen finanzieren.
• Die Gemeinde hat parallel einen Leader Antrag gestellt. Mögliche Fördersumme 200.000 €
• Das Gebäude wird so erstellt, dass dieses für eine Büro oder Gewerbefläche, mit geringen Kosten umgebaut und umgenutzt werden kann. Alle Varianten der Ausführung sind vorstellbar: Stahl, Holz, Massiv, Fertighausbau
• Vorgeschlagen und in der Grundlagenermittlung abgestimmt wurde ein Gebäude mit Lichthof, um möglichst wenig Innenliegende Räume zu belüften. Zudem kann über den Innenhof eine getrennte Erschließung vom gemeinsamen Wartezimmer zum Arzt Arbeitsmedizin erfolgen.
• Vorgabe Gebäude Effizienzhaus KFW 40
• Innenwände mobile für einfache Nutzungsänderungen
• Beheizung über Luftwasser Wärmepumpe und Fußbodenheizung und Pufferspeicher
• Lüftung für Innenräume nach 18050 Nachströmung über WRG
• Warmes Wasser dezentral über Elektro Warmwassergeräte
• PV-Anlage zur Strom-Eigennutzung einschließlich 6 E-Ladeplätze mit dynamischer Laderegelung 36 KW max (6 x 11). Speicher Optional
• Klimaanlage als Split Anlagen für Apothekenvorräume und Arztpraxis (Arztzimmer, Warten) und Serverräume.
• Außenbeleuchtung und Parkplätze für Kunden und Personal. Oberflächen Fahrflächen geschlossen, Parkflächen versickert. Pilon und Hinweissäulen. Überwachungskamera und Fluchtwegbeleuchtung.
• Einrichtungen nach Vorgabe Arzt und Apotheke (ohne medizinische Geräte und ohne Lager Apotheke)
• Abnahmen für Arztpraxis und Apotheke nach gesetzlichen Bestimmungen
• Regenwasser wird einem Vorfluter über Rückhaltung zugeführt. Schmutzwasser als Trennsystem.
• Hinweisbeschilderung auf dem Grundstück und getrennte Eingänge von Apotheke und Arztpraxen
Los 1:
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 2 bis 8, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 Abs. 3, 4 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 – LPH 7 teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind Kostenschätzung (Anlage A) zu entnehmen.
Allgemeines
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.
- Die Leistungsphase 3 ist zur Einhaltung externer Fristen bis 31.01.2024 zu erbringen.
- Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich 15.02.2024 abschließen.
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens 20.04.2024 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 31.03.2025 abgeschlossen sein (Bauende).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer, zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 der Objektplanung Gebäude beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber
der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Freianlagenplanung
Singhofen
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI (Los 1) sowie der Freiflächenplanung §§ 38 ff. HOAI (Los 2) zum Neubau eines Ärztehauses in Singhofen.
Beschreibung Gebäude, Außenbereich und Technik
• Hausarztpraxis Fläche 350 m2. Grobes Raumprogramm ist noch im Detail festzulegen liegt als grobe Vorgabe vor.
• Zu der Hausarztpraxis wurde noch ein weiterer Arzt für Arbeitsmedizin gefunden. Dieser benötigt eine Fläche von 100 m2.
• Parallel zu der Nutzung der Arztpraxis besteht eine Anfrage an die Gemeinde zur Anmietung einer Fläche von 150 m2 für eine barrierefreie Apotheke. Jedoch nur in Verbindung und Abhängigkeit einer Arztpraxis.
• Gemeinde stellt das Grundstück im Gewerbegebiet zur Verfügung.
Erschlie8ung und B-Plan ist geprüft und abgestimmt
• Vergabe der Leistungen nach öffentlichen Vorgaben
• Die Gemeinde wird die Kosten aus den Rücklagen finanzieren.
• Die Gemeinde hat parallel einen Leader Antrag gestellt. Mögliche Fördersumme 200.000 €
• Das Gebäude wird so erstellt, dass dieses für eine Büro oder Gewerbefläche, mit geringen Kosten umgebaut und umgenutzt werden kann. Alle Varianten der Ausführung sind vorstellbar: Stahl, Holz, Massiv, Fertighausbau
• Vorgeschlagen und in der Grundlagenermittlung abgestimmt wurde ein Gebäude mit Lichthof, um möglichst wenig Innenliegende Räume zu belüften. Zudem kann über den Innenhof eine getrennte Erschließung vom gemeinsamen Wartezimmer zum Arzt Arbeitsmedizin erfolgen.
• Vorgabe Gebäude Effizienzhaus KFW 40
• Innenwände mobile für einfache Nutzungsänderungen
• Beheizung über Luftwasser Wärmepumpe und Fußbodenheizung und Pufferspeicher
• Lüftung für Innenräume nach 18050 Nachströmung über WRG
• Warmes Wasser dezentral über Elektro Warmwassergeräte
• PV-Anlage zur Strom-Eigennutzung einschließlich 6 E-Ladeplätze mit dynamischer Laderegelung 36 KW max (6 x 11). Speicher Optional
• Klimaanlage als Split Anlagen für Apothekenvorräume und Arztpraxis (Arztzimmer, Warten) und Serverräume.
• Außenbeleuchtung und Parkplätze für Kunden und Personal. Oberflächen Fahrflächen geschlossen, Parkflächen versickert. Pilon und Hinweissäulen. Überwachungskamera und Fluchtwegbeleuchtung.
• Einrichtungen nach Vorgabe Arzt und Apotheke (ohne medizinische Geräte und ohne Lager Apotheke)
• Abnahmen für Arztpraxis und Apotheke nach gesetzlichen Bestimmungen
• Regenwasser wird einem Vorfluter über Rückhaltung zugeführt. Schmutzwasser als Trennsystem.
• Hinweisbeschilderung auf dem Grundstück und getrennte Eingänge von Apotheke und Arztpraxen
Los 2:
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8, die dem Leistungsbild Freiflächenplanung (§39 Abs. 1 HOAI i. V. m. Anlage 11 Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4, 40 Abs. 5 HOAI). Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650 p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 8 – ganz oder 7 teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die geschätzten anrechenbaren Kosten zur Bestimmung der Honorarhöhe sind Kostenschätzung (Anlage A) zu entnehmen.
Allgemeines
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch.
Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- Mit der Auftragsausführung soll unmittelbar nach Beendigung des Vergabeverfahrens begonnen werden.
- Die Leistungsphase 3 ist zur Einhaltung externer Fristen bis 31.01.2024 zu erbringen.
- Die Leistungsphase 4 wird der Auftragnehmer voraussichtlich 15.02.2024 abschließen.
- mit der Ausführung der erforderlichen Bauleistungen soll spätestens 20.04.2024 (Baubeginn) begonnen werden.
- Die Maßnahme soll spätestens bis spätestens zum 31.03.2025 abgeschlossen sein (Bauende).
Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer, zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der unter Ziff. III. 1.3.) der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 7 zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen im Sinne einer Erweiterung des Vertrages entsprechend § 315 BGB durch den AG wie folgt:
Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Freiflächenplanung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6 sowie 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber
der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3 Monate (Stichtag: Bewerbungsfrist nach Ziffer IV.2.2.). Bei ausländischen Bewerber:innen ist ein vergleichbarer Nachweis einer zuständigen Stelle vorzulegen; 2) Eigenerklärung zur Eignung, u. a. Angaben zum Unternehmen und Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 1);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 8);
4) Bewerbergemeinschaftserklärung (Anlage 2), falls erforderlich;
5) Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Anlage 3), falls erforderlich;
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass eine den nachfolgend benannten Anforderungen entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. In diesem Fall ist spätestens vor Zuschlagserteilung ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben;
2) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage 4). Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Objektplanung Gebäude (Los 1) bzw. Freiflächenplanung (Los 2).
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/ Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/ Nachunternehmers (Anlage 3) vorlegen. Ausländische Bewerber:innen haben gleichwertige Nachweise der für die zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer in beglaubigter Form zu übersetzen.
Zu 1):
Für die Objektplanung: Mindestdeckungssumme von 3 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 3 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr und Fall zweifach maximiert sein muss.
Für die Freiflächenplanung: Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei der Betrag je Versicherungsjahr und Fall zweifach maximiert sein muss. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert. In diesem Fall ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherungsnehmers abzugeben, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird. Spätestens vor Zuschlagserteilung ist ein entsprechender Nachweis unaufgefordert an die unter Ziffer I.1) angegebene Kontaktstelle zu übergeben.
Zu 2):
Für die Objektplanung: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 260.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Objektplanung Gebäude.
Für die Freiflächenplanung: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 75.000 EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Vergleichbar sind Planungsleistungen zu dem hier betroffenen Leistungsbild der Freiflächenplanung.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgegeben werden.
1) Aussagekräftige Darstellung von Mindeststandards entsprechenden Referenzen:
Für die Objektplanung: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend Erweiterung oder der Neubau von Ärztehäusern oder Arztpraxen oder Apotheken oder vergleichbaren Gebäuden.
Für die Freiflächenplanung: Referenzen zu Planungsleistungen betreffend die Erweiterung oder der Neubau von Parkplätzen, Zufahrten, Begleitbegrünung, Abgrenzen der vergleichbaren Leistungen.
2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens im Zeitraum von 2020 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2) gemäß Anlage 9.
Zu 1):
Es müssen mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen vorgelegt werden. Als vergleichbar gilt eine Referenz, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllt:
Für die Objektplanung:
- Inhalt des Referenzprojektes ist die Erweiterung oder der Neubau von Ärztehäusern oder Arztpraxen oder Apotheken oder vergleichbaren Gebäuden mit einem Bauvolumen i. H. v. mindestens 600.000 € netto bezogen auf die Kostengruppen 300 und 400.
- Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen.
- Das Projekt wurde nach dem 01.08.2016 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
Für die Freiflächenplanung:
- Inhalt des Referenzprojektes ist die Erweiterung oder der Neubau von Parkplätzen, Zufahrten, Begleitbegrünung, Abgrenzen der vergleichbaren Leistungen mit einem Bauvolumen i. H. v. mindestens 200.000. € netto bezogen auf die Kostengruppen 500.
- Die Leistungen umfassten die Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 39 Abs. 3 HOAI, wobei die Leistungsphasen nicht zwingend alle in einem Referenzprojekt verwirklicht sein müssen.
- Das Projekt wurde nach dem 01.08.2016 abgeschlossen. Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
Zu 2): inhaltliche Anforderungen an die Beschäftigten:
Für die Objektplanung:
Es müssen über den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV.2.2.) mindestens ein/ Architekt/in und ein sonstiger Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation (z. B. Techniker/in)dem Unternehmen angehören.
Zugelassen ist für die Objektplanung, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt:in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratende/r) Architekt/in tätig zu werden. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine entsprechende Befugnis der hier benannten Personen nachzuweisen.
Für die Freiflächenplanung:
Es müssen über den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der Teilnahmefrist mindestens 2 Landschaftsplaner*innen dem Unternehmen angehören.
Zugelassen ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsplaner*in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsplaner*innen tätig zu werden.
Für Los 1:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt:in zu führen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung
der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als (beratender) Architekt:in tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe zwei entsprechende (beratende) Architekt:innen zur Verfügung stehen. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder die gesetzliche Vertretung der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen.
Der Bewerber muss für die Objektplanungsleistungen nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
(LBauO) bauvorlagenberechtigt sein oder eine/n bauvorlageberechtigte/n Architekten/in als Nachunternehmer hinzuziehen.
Für Los 2:
Zugelassen ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsplaner*in zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome bzw. Bachelor und Master berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsplaner*innen tätig zu werden.
Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und
zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer/innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber:innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber:innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber:in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.in zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-0
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/