Norderweiterung Deponie Kapiteltal - Verlegung Umschlaganlage (Herstellung Unterbau Plateaufläche) Referenznummer der Bekanntmachung: 009719029
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kapiteltal 2
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stellv. Fachbereichsleiter DEP
E-Mail:
Telefon: +49 63134117-1146
Fax: +49 63134117-7148
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zak-kl.de
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10243
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): zu Händen von Rechtsanwalt Jens Kröcher / Rechtsanwältin Franziska Kaschluhn
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ggsc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Norderweiterung Deponie Kapiteltal - Verlegung Umschlaganlage (Herstellung Unterbau Plateaufläche)
Die ZAK beabsichtigt, die Deponie Kapiteltal um einen DK I-Deponieabschnitt zu erweitern. Im Zuge der geplanten Deponieerweiterung (Nord) muss die derzeitige Umschlaganlage zurück gebaut und anderer Stelle neu errichtet werden. Zur Errichtung der neuen Umschlaganlage muss eine ca. 8.500 m2 große, ebene Plateaufläche errichtet werden. Die Errichtung dieser Fläche einschließlich der Zuwegung ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern AöR Kapiteltal 2 67657 Kaiserslautern
Im Rahmen der Auftragsausführung ist an einer Talflanke eine 8.500 m2 große, ebene Plateaufläche einschließlich Zuwegung zu errichten. Die Oberkante Erdplanum des geplanten Plateaus liegt zwischen rd. 304,5 mNN und 306,5 mNN entlang der nordwestlichen Grenze und zwischen rd. 303,5 mNN und 304,0 mNN entlang der südöstlichen Grenze. Die fertige Oberkante der Fläche liegt insgesamt 0,75 m oberhalb der OK Erdplanum. Die Größe der später teilweise mit Asphalt und teilweise mit Beton befestigen Plateaufläche, inklusive Gebäude, beträgt 8.508 m².
Die erforderlichen Stützkonstruktionen sollen überwiegend mittels bewehrter Erde hergestellt werden. Hierbei handelt es sich um eine unter 70 Grad geneigte Stützkonstruktion bzw. -wand.
Zu diesem Zweck sind diverse, in den Vergabeunterlagen näher beschriebene Erd- und Profilierungsarbeiten, das Aufnehmen von Wurzelstöcken in bereits gerodeten Flächen sowie Arbeiten zur Errichtung eines Stützbauwerks mittels "bewehrter Erde" und als Winkelstützwand, sowie Rohrleitungsbau und -umbaumaßnahmen erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Unternehmers, dass keine Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs.1, 4 u. 6 VOB/A vorliegen;
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022;
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben, Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
- Nachweise statt Eigenerklärungen nach Maßgabe von § 6b EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A.
Hinweis:
Zum vorläufigen Nachweis aller im Abschnitt III.1 genannten Teilnahmebedingungen betreffend die Befähigung zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit akzeptiert die Vergabestelle die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von §6b EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A. Teil III der EEE ist vollständig auszufüllen. Eine Beschränkung auf einen Globalvermerk unter Teil IV Abschnitt a EEE ist nicht ausreichend. Vor Zuschlagserteilung wird der Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll, aufgefordert, den entsprechenden Nachweis unverzüglich beizubringen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A).
Die Vorlage der vorgenannten Einzelnachweise kann entfallen, wenn die Vergabestelle die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie die wirtschaftliche, finanzielle, berufliche und technische Leistungsfähigkeit hinsichtlich der in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungen direkt aus dem Präqualifikationsverzeichnis des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. abrufen kann.
- Eigenerklärung hinsichtlich des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmern ausgeführten Aufträgen;
- Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung, die beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden decken muss, durch Vorlage der Ablichtung einer Versicherungsbestätigung bzw. des Versicherungsscheins;
- Ggf. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird (Formblatt 235) und Verpflichtungserklärung der entsprechenden Unternehmen nach Maßgabe von § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A, dass die Mittel/Kapazitäten auch tatsächlich bei Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen (Formblatt 236).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Einzelnachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auch für Unterauftragnehmer;
- Nachweise statt Eigenerklärungen nach Maßgabe von § 6b EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckung in Höhe von 2 Mio. EUR bei Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadenfall (2-fach maximiert pro Jahr) aufweisen.
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzangaben);
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
- Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung;
- Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233). Grundsätzlich genügt dabei die Angabe der Leistungsbereiche, in denen der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist;
- Ggf. Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird (Formblatt 235) und Verpflichtungserklärung der entsprechenden Unternehmen nach Maßgabe von § 6d EU Abs. 1 Satz 2 VOB/A, dass die Mittel/Kapazitäten auch tatsächlich bei Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen (Formblatt 236).
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Benennung der noch nicht im Angebot konkret benannten Unterauftragnehmer
- Einzelnachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch für Unterauftragnehmer;
- Nachweise statt Eigenerklärungen nach Maßgabe von § 6b EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A.
Insgesamt müssen mindestens zwei Referenzen über die Errichtung von vergleichbaren Stützkonstruktionen, eine Referenz über den Umgang mit bauseits zur Verfügung gestellten Materialien (20.000 m³) sowie eine Referenz über den Einbau von mineralischem Dichtungsmaterial (5.000 m³) nachgewiesen werden.
Die Referenzen sind durch die Auflistung der Auftraggeber, der durchgeführten Leistungen, des Leistungsumfanges und des Zeitraums darzustellen. Zu jeder Referenz ist eine Auftraggeberbestätigung vorzulegen.
Folgende sonstige Nachweise/Erklärungen/Unterlagen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen:
- Fremdfirmenerklärung der ZAK;
- Grober Bauzeitenplan nach Ziff. 16 der Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis;
- Angaben zur Preisermittlung bezüglich der Kalkulation entsprechend dem Formblatt 221 oder 222;
- Angaben zur Preisermittlung bezüglich der Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend dem Formblatt 223;
- Erklärung nach § 4 Abs. 2 des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG);
- Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG);
- Ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft entsprechend Formblatt 234.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Vorlage der Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag nach Maßgabe von Ziffer 4 Teilnahmebedingungen (Formblatt 212 EU).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen nicht anwesend sein. Alle Bieter erhalten unverzüglich nach Öffnung die in § 14 EU Abs. 3 Nr. 1 lit. a bis d VOB/A genannten Informationen elektronisch zur Verfügung gestellt. Den Bietern und ihren Bevollmächtigten wird auf Antrag Einsicht in die Niederschrift und ihre Nachträge gewährt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen den Bietern unter dem in Ziff. I.3 angegebenen Link für einen unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf zur Verfügung.
- Die Vergabeunterlagen werden als ZIP-Dateien zum Download bereitgestellt.
- Nach dem Herunterladen der ZIP-Dateien können diese mittels Doppelklick geöffnet werden (weitere Informationen zum ZIP-Dateiformat unter https://de.wikipedia.org/wiki/zip-dateiformat)
- Im ZIP-Verzeichnis befinden sich alle Vergabeunterlagen als PDF-Dateien, die Sie mittels Adobe Acrobat Reader öffnen können (Download unter https://get.adobe.com/de/reader/). Ferner wird hierin zusätzlich das Leistungsverzeichnis als d83-Datei über die GAEB-Schnittstelle (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) bereitgestellt. Sollte einzelnen Unternehmen eine elektronische Bearbeitung dieser Datei nicht möglich sein, kann die Bepreisung des Leistungsverzeichnisses selbstverständlich auch handschriftlich erfolgen (weitere Informationen zur GAEB-Schnittstelle finden Sie unter: http://www.gaeb.de/produkte/gaeb-datenaustausch/). Das handschriftlich bearbeitete Dokument ist dann einzuscannen und den Angebotsunterlagen als PDF Datei anzuhängen.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYJYMZ5
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +49 6131-162113
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 167) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[ ... ]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131-162234
Fax: +48 6131-162113