Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0015

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Speyer - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142628
Fax: +49 6232-142458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer

Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0015
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Ausschreibung sind Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60140000 Bedarfspersonenbeförderung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Stadt Speyer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreitung sind Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer. Der AST-Verkehr Speyer (im Sinne "Linienbedarfsverkehr" nach § 44 Personenbeförderungsgesetz) umfasst folgende Einsatzfelder (Verkehrstage und Verkehrszeiten): Tagesverkehr: als räumliche Ergänzung zum Stadtbus, verkehrt in den nicht erschlossenen Gebieten; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete; Verkehrszeiten: Mo - Fr 6 bis 20 Uhr, Sa 7 bis 20 Uhr und So/ Feiertag 9 bis 18 Uhr Frühverkehr: als zeitliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr; Fahrten im gesamten Stadtgebiet; Verkehrszeiten: Mo - Fr 4 bis 6 Uhr, Sa 4 bis 7 Uhr und So/ Feiertag 5 bis 9 Uhr Abendverkehr: als räumliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr in den nicht erschlossenen Gebieten; Verkehrstage: Montag bis Samstag; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete; Verkehrszeiten: 20 bis 00:30 Uhr (letzte S-Bahn) Tagesverkehr am Sonntag/ Feiertag: 9 bis 18 Uhr; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete Abendverkehr am Sonntag/ Feiertag: als räumliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr in den nicht erschlossenen Gebieten 18 bis 20 Uhr; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete Nachverkehr am Wochenende: flächendeckendes Angebot im Stadtgebiet; Nächte Fr/ Sa und Sa/ So sowie Nächte vor Feiertagen; 0 bis 4 Uhr (Samstag) bzw. bis 5 Uhr (Sonntag bzw. Feiertag); Startpunkt einer AST-Fahrt (von dort Fahrt zum Ziel) Folgende Merkmale der Angebotsgestaltung und Betriebsdurchführung sind zwingend zu erfüllen: fahrplangebundener Betrieb (feste Abfahrtszeiten innerhalb der Bedienzonen) mit Ausrichtung auf die S-Bahn-Anschlüsse), Fahrplan mit 30-minütigen Fahrtmöglichkeiten, Voranmeldung bis spätestens 15 Minuten vor gewünschter Fahrplanzeit, Einstieg nur an festgelegten Einstiegs- bzw. Starthaltestellen (Bus- und AST-Haltestellen), Ausstieg nach Wunsch, an Zielhaltestellen oder ggf. vor der Haustür (Hinweis: die Fahrgäste geben bei der Buchung der Fahrt die Start- und die Zielhaltestelle sowie als Option den Wunsch der Vor-die-Haustür-Bedienung an; der Fahrtauftrag enthält jeweils die Start- und die Zielhaltestelle), flächenhafte Verfügbarkeit (neben den vorhandenen Bushaltestellen erfolgt durch die Stadt Speyer ggf. die Ausweisung weiterer AST-Haltestellen). Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt am 10.12.2023. Der Betrieb endet am 09.12.2033.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 134-423791
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.

#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#

#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Ministerium der Finanzen RLP
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-0
Fax: +49 6131-164331
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Speyer - Rechtsabteilung
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142208
Fax: +49 6232-142286
Internet-Adresse: www.speyer.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/09/2023

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