Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142628
Fax: +49 6232-142458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer
Gegenstand der Ausschreibung sind Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer.
Stadt Speyer
Gegenstand der Ausschreitung sind Personenbeförderungsleistungen im Ast-Verkehr der Stadt Speyer. Der AST-Verkehr Speyer (im Sinne "Linienbedarfsverkehr" nach § 44 Personenbeförderungsgesetz) umfasst folgende Einsatzfelder (Verkehrstage und Verkehrszeiten): Tagesverkehr: als räumliche Ergänzung zum Stadtbus, verkehrt in den nicht erschlossenen Gebieten; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete; Verkehrszeiten: Mo - Fr 6 bis 20 Uhr, Sa 7 bis 20 Uhr und So/ Feiertag 9 bis 18 Uhr Frühverkehr: als zeitliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr; Fahrten im gesamten Stadtgebiet; Verkehrszeiten: Mo - Fr 4 bis 6 Uhr, Sa 4 bis 7 Uhr und So/ Feiertag 5 bis 9 Uhr Abendverkehr: als räumliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr in den nicht erschlossenen Gebieten; Verkehrstage: Montag bis Samstag; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete; Verkehrszeiten: 20 bis 00:30 Uhr (letzte S-Bahn) Tagesverkehr am Sonntag/ Feiertag: 9 bis 18 Uhr; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete Abendverkehr am Sonntag/ Feiertag: als räumliche Ergänzung zum Stadtbusverkehr in den nicht erschlossenen Gebieten 18 bis 20 Uhr; Fahrten von den/ in die nicht vom Stadtbus erschlossenen Gebiete Nachverkehr am Wochenende: flächendeckendes Angebot im Stadtgebiet; Nächte Fr/ Sa und Sa/ So sowie Nächte vor Feiertagen; 0 bis 4 Uhr (Samstag) bzw. bis 5 Uhr (Sonntag bzw. Feiertag); Startpunkt einer AST-Fahrt (von dort Fahrt zum Ziel) Folgende Merkmale der Angebotsgestaltung und Betriebsdurchführung sind zwingend zu erfüllen: fahrplangebundener Betrieb (feste Abfahrtszeiten innerhalb der Bedienzonen) mit Ausrichtung auf die S-Bahn-Anschlüsse), Fahrplan mit 30-minütigen Fahrtmöglichkeiten, Voranmeldung bis spätestens 15 Minuten vor gewünschter Fahrplanzeit, Einstieg nur an festgelegten Einstiegs- bzw. Starthaltestellen (Bus- und AST-Haltestellen), Ausstieg nach Wunsch, an Zielhaltestellen oder ggf. vor der Haustür (Hinweis: die Fahrgäste geben bei der Buchung der Fahrt die Start- und die Zielhaltestelle sowie als Option den Wunsch der Vor-die-Haustür-Bedienung an; der Fahrtauftrag enthält jeweils die Start- und die Zielhaltestelle), flächenhafte Verfügbarkeit (neben den vorhandenen Bushaltestellen erfolgt durch die Stadt Speyer ggf. die Ausweisung weiterer AST-Haltestellen). Die Pflicht zur Leistungserbringung beginnt am 10.12.2023. Der Betrieb endet am 09.12.2033.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03=Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-0
Fax: +49 6131-164331
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142208
Fax: +49 6232-142286
Internet-Adresse: www.speyer.de