Technologiepartnerschaft Bildgebung Referenznummer der Bekanntmachung: Klinikum Worms 01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gabriel-von-Seidl-Straße 81
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67550
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-worms.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Technologiepartnerschaft Bildgebung
Das Klinikum Worms beabsichtigt im Rahmen eines Wettbewerblichen Dialogs mit 2 bis 3 Präsenz-Dialogrunden eine Technologiepartnerschaft- mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb (TNW) - für
Bereitstellung, Bewirtschaftung inkl. Finanzierung und optionalen Beratungsleistungen für die Medizintechnik im Bereich Bildgebung. über eine Laufzeit von 10 Jahren mit einer optionalen Verlängerung von 5 Jahren zu vergeben. Die Vergabe soll baldmöglichst starten und im Q2/2023 abgeschlossen sein. Ein Projektstart ist direkt im Anschluss der Vergabe geplant.
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Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ziel des Beschaffungsverfahrens des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern ist es, den optimierten wirtschaftlichen und qualitativ hochwertigen Erwerb und die nachhaltige Bewirtschaftung der Geräte zu
erreichen. Hierbei gilt es, den derzeitigen und ggf. weiter nutzbaren Gerätebestand zu berücksichtigen und einzubeziehen.
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Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere:
- eine hinreichende Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit der Geräte zur Bearbeitung der medizinischen Fälle;
- eine hinreichende und bedarfsgerechte Anzahl, Qualität sowie technische Ausstattung der Geräte;
- weitgehend einheitliche Anwenderoberflächen dieser Geräte, um das Personal entsprechend qualifizieren und über alle Standorte der Klinikum Worms gGmbH hinweg gleichermaßen einsetzen zu können;
- die Gerätestandorte, die im Laufe der baulichen Entwicklung der Klinikum Worms gGmbH gegenwärtig und künftig geplant werden oder wechseln können, wobei der Auftragnehmer die Bau-herrenaufgaben im Rahmen der Planung und Standortwahl wahrnehmen könnte bzw. unterstützt und dabei die wirtschaftlich optimierten Entscheidungen (Investitionskostenersparung) empfehlen und ggfs. baulich umsetzen muss;
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- eine technologieneutrale und Schnittstellen-offene technische Kommunikationsinfrastruktur für alle medizintechnischen Geräte, die es ermöglicht, alle diagnostischen und therapeutischen Daten, die die Geräte erfassen, auf einheitlicher Basis zu dokumentieren und anzubinden und durch entsprechende IT-technische Programme auszuwerten und zur weiteren Steuerung der konkreten oder künftigen Patientenbehandlung zu verwerten (elektronische Vorbereitung zur Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Abläufe und der Behandlungen und Vernetzung im Sinne einer Überprüfung der Behandlungskonzepte mit gleichartigen Behandlungsfällen im Rahmen des gesetzlichen Datenschutzes und der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht).
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Für das Projekt ist ein Zeitraum von zehn Jahren plus einer optionalen Verlängerung von 5 Jahren vorgesehen, d.h. die genannten Punkte sind für diesen Zeitraum zu erarbeiten und zu beauftragen. Des Weiteren ist es Ziel des Auftraggebers, innerhalb der Vertragslaufzeit eine frühzeitige Teilhabe an technischen Neuerungen des Auftragnehmers zu erlangen. Durch einen Knowhow-Transfer zugunsten des Auftraggebers sollen dessen Mitarbeiter und Führungspersonen Aufgaben erlernen und diese selbstständig im Rahmen der Anwendung der Technologie erfüllen können. Die Mitarbeiter des Auftraggebers müssen entsprechend geschult werden. Alle Leistungen sind in einer Weise zu dokumentieren, dass stets eine Nachvollziehbarkeit und Prüffähigkeit gegeben ist.
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Weiteres Ziel ist der Einsatz von während der Vertragslaufzeit entwickelten technologischen Neuerungen. Um eine hohe Qualität der Patientenversorgung weiterhin zu gewährleisten, sind relevante Innovationen durch Austausch/Upgrades von Software und/oder Geräten einzuführen.
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Die Geräteanzahl ist stets im Hinblick auf mögliche Einsparpotentiale sowie die Angemessenheit derer Ausstattungsmerkmale zu prüfen. Einsparungen können beispielsweise durch Innovationen und eine damit einhergehende Steigerung der Produktivität entstehen, wodurch ggf. weniger effizient arbeitende Geräte des Gerätepools entbehrlich werden.
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Des Weiteren ist durch den Auftragnehmer ein Reporting der Gerätenutzung zu erbringen und dem Auftraggeber in abzustimmender Form vorzulegen, um die Auslastung und den Einsatz der Geräte prüfen
zu können. Ambulante Mitnutzungskonzepte sollen berücksichtigt werden, um Geräte ggf. wirtschaftlicher auszulasten.
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Die Reportingdokumentation beinhaltet auch die Abrechnung der Investitionsfördermittel (Aufzeigen und Optionen bezogen auf Finanzierungsalternativen zur Reduzierung und Refinanzierung des Eigenkapitalanteils und der Fördermittel, insbesondere Optionen auf "pay per use", Leasing-Finanzierungen, "Flatrate"-Entgelte und Drittnutzung im Rahmen des jeweils rechtlich zulässigen).
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Wirtschaftliches Ziel ist, mit Hilfe der Beschaffung für die Laufzeit des Vertrages die Gesamtkosten (Investitionsbzw. Gerätekosten, Finanzierungskosten, Betriebskosten z.B. für Wartung und Pflege der Geräte, Beratungs- und eigene Personalkosten etc.) für die Radiologie - bildgebende Großgeräte - und die sonstigen bildgebenden Verfahren im Verhältnis zu den aktuellen Kosten zu reduzieren und dabei eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung zu erreichen.
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Weitere Informationen sind der Anlage 1 zu entnehmen
Sofern optionale Leistungen Gegenstand der Beschaffung sind, werden diese im Rahmen der Verhandlungen sichtbar und spätestens mit Aufforderung zur Angebotsabgabe des Angebotes für alle Bieter gleichermaßen festgelegt.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert, wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt/ Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.) wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen, welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft beruft (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben. Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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F) Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabeportals zu stellen.
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G) Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gem. § 39 Abs. 6 VgV des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher fiktiv der Wert 0,01 EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Oskar-Schlemmer-Str. 11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Nutzung der Vergabeplattform
Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Verfahrens sowie die Erstellung des Teilnahmeantrages auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal DTVP bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kostenfrei. Interessierte Unternehmen können auch ohne Registrierung die Vergabeunterlagen unter DTVP herunterladen. Weitere Einzelheiten können dem Leitfaden zur Vergabeplattform entnommen werden. Sofern sich ein Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens informieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Antworten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal DTVP abgerufen werden. Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP unter dem Bereich "Kommunikation" zu stellen. Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter DTVP unter Beachtung der dort genannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Unternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regelmäßig einzusehen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.
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B. Rügeerfordernis
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeunterlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforderung sogenannter Erster Lösungsvorschläge erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Abgabe erster Lösungsvorschläge gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YEM6255
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 613116-2113