Neugrabenspange Eppstein-West - BA 1 Grabenmodellierung
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Holzacker 1
Ort: Lambsheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67245
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 623336996-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewaesserzweckverband-isenach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugrabenspange Eppstein-West - BA 1 Grabenmodellierung
Der Gewässerzweckverband Isenach-Eckbach beabsichtigt im Rahmen des Gewässerausbaus der Grabensysteme auf der Frankenthaler Terrasse in den Jahren 2023 bis 2024 die entfallene Vorflut für den Neugraben wiederherzustellen und das anschließende Grabensystem hydraulisch zu ertüchtigen. Dadurch sollen die Vernässungen der landwirtschaftlichen Flächen durch auf den Äckern stehendes Wasser sowie des dadurch bedingten Grundwasseranstiegs in Zukunft minimiert werden.
Das Projekt „Anbindung des Neugrabens an die Isenach mit Grabenmodellierung in Eppstein-West“ (kurz: Neugrabenspange Eppstein-West = NEW) besteht auf folgenden Bauabschnitten:
- Grabenmodellierung ohne Moosgraben (BA 1)
- Verbindungsspange und Moosgraben (BA 2)
- Schöpfwerk, Ausleitungsstrecke und Spundwand (BA 3)
- Beregnungsleitungen Verbindungsspange (BA 4)
Die hier ausgeschriebenen Maßnahmen „Grabenmodellierung ohne Moosgraben“ (BA 1) umfassen folgende Teile der Gesamtmaßnahme
- Hydraulische Ertüchtigung von Neugraben West (600 m), Renngraben (950 m), Mittelgraben (690 m), Raupengraben (450 m) und Erbsensaatgraben (700 m) auf einer Strecke von rund 3,39 km
- Neubau von insgesamt acht Durchlassbauwerken in Form von Rechteckprofilen aus Stahlbetonfertigteilen
Frankenthal-Eppstein, außerörtlich
Erdarbeiten:
- Oberbodenabtrag mit Verwertung
- Bodenabtrag mit Wiedereinbau
- Bodenabtrag mit Verwertung
Landschaftsbauarbeiten:
- Rodung der Wurzelstöcke von bereits im Vorfeld gefällter Einzelgehölze
Spezialtiefbauarbeiten:
- Spundwandverbau
Wasserhaltungsarbeiten:
- Wasserhaltung innerhalb der Baugruben mit Spundwandverbau
- Wasserhaltung innerhalb der geböschten Baugruben
Betonarbeiten:
- acht Durchlassbauwerke aus Stahlbetonfertigteilen
Straßen- und Wegebauarbeiten:
- Asphalttragdeckschicht
- Schottertragschicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzulegene Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein. Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieter folgende Nachweise beizubringen:
a.) Nachweis der gewerblichen Anmeldung gemäß Gewerbeordnung und die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
b.) Bescheinigung der Berufsgenossenschaft. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
c.) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. (1) Pkt. 1-10 und Abs. (6) 1-8 VOB/A. Der AG erkennt gemäß § 6b EU Abs. 1 VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualfikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieter nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen haben die Bieter entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzulegene Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein. Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
Zur Beurteilung der Eignung gemäß § 16b EU Abs. (1) VOB/A sind durch die Bieter folgende Nachweise beizubringen:
a.) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand des Vergabe ist, bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 6a EU Nr. 2c VOB/A.
b.) Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Eigenerklärung). Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden jeweils 5.000.000 EUR (Kopie der Vesicherungspolice) oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A.)
c.) Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsleistungen. Sofern das Angebot in die engere Auswahl kommt, ist
diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers zu ersetzen (§ 6b EU Abs. (1) Nr. 2 VOB/A).
d.) Freistellungsbescheinigung nach § 48 EstG. Der AG erkennt gemäß § 6B EU Abs. (1) VOB/A als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) an.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualfikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieter nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen haben die Bieter entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Die Nachweise sind als Einzelbieter und von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Vorzulegende Nachweise dürfen nicht älter als drei Monate sein.
Das Formblatt 124 ist auch von Bietern mit PQ-Nachweis auszufüllen.
a.) Benennung der wesentlichen in den letzten fünf Geschäftsjahren (einschließlich 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen (hier: Bauarbeiten), Gewässerausbau, Stahlbetonbauteile für den Wasserbau, Wasserleitungsbau mit Angabe des Rechnungswertes, des Auftraggebers und des Leistungszeitraums auf Grundlage des beiliegenden Formblattes 124 (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A). Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen.
b.) Erklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischen Leitungspersonal gemäß (§ 6a EU Nr. 3(g) VOB/A).
c.) Angaben der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie ihrem Unternehmen angehören oder nicht und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die das Unternehmen für die Errichtung des Bauwerks verfügt (§ 6a EU Nr. 3b, VOB/A).
d.) Nachweis des Bieters, dass er über fachlich qualifziertes Personal für die Durchführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht verfügt.
e.) Erklärung der Bieter zum Nachunternehmereinsatz. Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen und ebenfalls qualifizierte Referenzen zu den benannten geforderten vergleichbaren Leistungen sowie alle geforderten Nachweise beizufügen (§ 6d EU Abs. (1) Satz 4 VOB/A).
f.) Erklärung der Bieter zur Bildung von Bietergemeinschaften (Formblatt 234).
g.) Eigenerklärung anstelle eines Gewerbezentralregisterauszugs.
h.) Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen.
Die durch die Bieter vorzulegenden Nachweise und Erklärungen können entsprechend den § 6b EU Abs. (1) Nr. 1 VOB/A auch im Wege der Präqualifikation (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) als freiwillige Erklärung erbracht werden.
Die Präqualfikationsnachweise dürfen nicht älter als ein Jahr sein und die durch die ausstellende Stelle (z.B. Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen www.pq-verein.de) festgelegte Gültigkeitsdauer nicht überschritten haben.
Die Präqualifikation entbindet die Bieter nicht von der Erbringung gesonderter Nachweise und Erklärungen (siehe oben). Auf Verlangen haben die Bieter entsprechende Nachweise unaufgefordert in der genannten Frist vorzulegen. Eine Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebots.
Geforderte Kaution und Sicherheit:
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme für 5 Jahre und 0 Monate nach Abnahme.
- Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Öffnung über die Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer