Beschaffung eines mobilen Barrieresystems Referenznummer der Bekanntmachung: SSPE-2023-0036
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142628
Fax: +49 6232-142458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines mobilen Barrieresystems
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung eines mobilen Barrieresystems als Gesamtsystem für die Stadtverwaltung Speyer. Das Gesamtsystem soll aus mehreren variabel kombinierbaren Einzelmodulen (variable Sperrbreiten) zum Schutz von Veranstaltungen bestehen. Das System muss so ausgelegt sein, dass es anprallende Fahrzeuge (PKW / LKW) so beschädigt, dass eine Weiterfahrt nicht möglich ist. In der Gesamtheit sollen ca. 50m Sperrbreite (mit Einzelmodulen) ermöglicht werden.
Stadtverwaltung Speyer
Baubetriebshof
Heinkelstraße 2
67346 Speyer
Rheinland-Pfalz
Lieferung eines mobilen Barrieresystems als Gesamtsystem für die Stadtverwaltung Speyer. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es ist ein verbindlicher Liefertermin (Kalenderwoche und Jahr) zu nennen. Die Auslieferung soll schnellstmöglich bzw. spätestens innerhalb von 12 Wochen nach Auftragserteilung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines mobilen Barrieresystems
Postanschrift: Brunaustrasse 185
Ort: Fahrweid
NUTS-Code: CH040 Zürich
Postleitzahl: 8951
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 5
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-0
Fax: +49 6131-164331
Internet-Adresse: www.fm.rlp.de
Das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 155 ff. GWB) geregelt.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Ort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6232-142208
Fax: +49 6232-142286
Internet-Adresse: www.speyer.de