Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-39
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Carl-Borgward-Str. 12
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56566
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2631/803482
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-nr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Transport und Verwertung von Grünabfall für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR ab dem 01.01.2024 in
2 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung:
Los 1: Transport und Verwertung von Grünabfall von den Umladestationen;
Los 2: Beräumung, Transport und Verwertung von Grünabfall von den Astsammelplätzen.
Transport und Verwertung von Grünabfall von den Umladestationen
Die Grünabfälle an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz zu übernehmen.
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt
Transport und Verwertung von ca. 3.500 bis 5.500 Mg/a an Grünabfällen aus der Anlieferung an den
Umladestationen des Landkreises Neuwied in Linkenbach, Neuwied und Linz, Übernahme an den
Umladestationen, die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt
zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 6 Monate, die Wahrnehmung der
Option ist dem Auftragnehmer jeweils bis 4 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitzuteilen
Beräumung, Transport und Verwertung von Grünabfall von den Astsammelplätzen
Die Grünabfälle sind an den Astsammelplätzen im Kreisgebiet des Landkreises Neuwied zu übernehmen.
Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Beräumung, Transport und Verwertung von ca. 3.500 bis 6.000 Mg/a an Grünabfällen von den
Astsammelplätzen im Kreisgebiet des Landkreises Neuwied, die Durchführung der Verwertungsleistung ist
örtlich nicht beschränkt
zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 6 Monate, die Wahrnehmung der
Option ist dem Auftragnehmer jeweils bis 4 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitzuteilen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärungen des Bieters:
- zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG),
Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,
- die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt
zu haben,
- keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen zu haben,
- während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu
verfügen,
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen,
- zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen
Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,
- nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben,
— Angaben zur Rechtsform des Bieters,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12
Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise
nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12
Monate),
— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle
liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von
vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
— Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von
Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere
Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen,
dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der
Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,
SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer
zu fordern, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch den Unterauftragnehmer erbracht werden soll.
— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches
Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird
nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das
Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten
Mindeststandards.
— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und
Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich
anerkannte Übersetzung beifügen.
— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)
sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,
SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im
Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen
Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/
Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend
dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen in Bezug auf die Entsorgung / Verwertung von Grünabfällen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer) und Leistungsumfang.
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung des Sammelns, Beförderns oder Verwertens von Bioabfällen (AVV 20 02 01, AVV 20 01 08, AVV 20 03 01 – getrennt erfasste Bioabfälle – oder AVV 20 03 99 – getrennt erfasste Bioabfälle);
— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
— Anforderungen an die Referenzen für beide Lose:
Es ist eine Referenz der letzten drei Jahre vorzulegen für die Verwertung von Grünabfällen (AVV 200201) oder sonstigen Bioabfällen (AVV 200108 oder 200301 – getrennt erfasste Bioabfälle bzw. AVV 200399 - getrennt erfasste Bioabfälle).
Mindestvertragsdauer: 12 Monate, die Anforderung der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten ist auch erfüllt, sobald das Ende des entsprechenden Vertrages innerhalb der letzten 3 Jahre liegt;
Mindestleistungsumfang: 500 Mg/a je Referenz;
Mindestanzahl Referenzen: 1.
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit
durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe der Besonderen
Vertragsbedingungen (Teil F der Vergabeunterlagen) zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
— Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG),
— Eigenerklärung zu Russlandbezug,
— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
- Für alle Lose: Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle unter Benennung der genannten Aspekte der Leistungsbeschreibung
- Für Los 2: Anzahl sowie technische Angaben der benötigten Fahrzeuge und Aufbauten für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung; Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter
— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter;
Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen/ dem Vergabeverfahren: 7 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6131/16-2113
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der
Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem
Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalen-dertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.“
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten
eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den
Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen
Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht
hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die
Vergabekammer wenden.