Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: Z.23-0013

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 261/3029-1777
Fax: +49 261/29141-1500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5Y1BM5RUJV/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://lbm.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXS2YY5Y1BM5RUJV
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Multifunktionsgeräte

Referenznummer der Bekanntmachung: Z.23-0013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30232110 Laserdrucker
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Anmietung und Lieferung von leistungs- und netzwerkfähigen, digitalen Multifunktionsgeräten einschließlich Bereitstellung, Lieferung, Installation, Vernetzung, Reparatur und Wartung für die Landesverwaltung in Rheinland-Pfalz.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 28 053 796.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl an Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bürogeräte

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30232110 Laserdrucker
30121100 Fotokopierer
30121200 Fotokopiergeräte
30232100 Drucker und Plotter
32581200 Faxgeräte
38520000 Scanner
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung ist in zwei Fachlose aufgeteilt:

- Los 1 - Bürogeräte

- Los 2 - Produktionsgeräte

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 25 248 417.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren.

Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung:

Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren.

Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre.

2. Standzeit der aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Geräte:

Die zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzel- bzw. Sammelverträge haben mit dem Zeitpunkt der funktionsbereiten Inbetriebnahme der Geräte grundsätzlich eine fixe Laufzeit von mindestens 48 Monaten (Standzeit je Gerät). Abweichungen hiervon sind lediglich unter Verweis auf Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 (verkürzte Standzeit aufgrund Inbetriebnahme-Fiktion nach 12 Wochen), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6 (Bagatellgrenze Rückgabeoption), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.7 (Ersatz für Geräte mit erhöhter Störanfälligkeit), einer optionalen Standzeitenverlängerung gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.8 sowie dieses Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer. 2.26 zulässig.

3. Standzeitenverlängerungsoption aufgestellter Geräte:

Die Aufstelldauer von mindestens 48 Monaten für die aus den bestehenden Einzel- bzw. Sammelverträgen abgerufenen Geräten kann durch die Vergabestelle nach Rücksprache mit den Bedarfsträgern zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden (Standzeitenverlängerung). Die maximal mögliche Standzeit der Geräte bei den Bedarfsträgern beträgt somit 72 Monate nach Abschluss des Einzel- bzw. Sammelvertrages.

Die Entscheidung über die generelle Inanspruchnahme dieser Standzeitenverlängerungsoption, für alle Geräte dieser Rahmenvereinbarung, wird nach Abstimmung mit den Bedarfsträgern durch die Vergabestelle spätestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung unter Funktionalitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu angepassten Preiskonditionen getroffen und dem Auftragnehmer durch die Vergabestelle mitgeteilt.

Ein Anspruch auf die Ausübung der Standzeitenverlängerung aus der Rahmenvereinbarung bzw. den abgeschlossenen Einzel- und Sammelverträge durch den Auftragnehmer oder die Bedarfsträger besteht nicht.

4. Gerätemehrbedarf:

Den vorliegenden Bedarfsmeldungen liegt, den Einschätzungen der Vergabestelle nach, in der Regel eine eher vorsichtige Schätzung der benötigten Leistungen zugrunde. Daher ist der zukünftige Auftragnehmer in Los 1 - Bürogeräte verpflichtet, auch über den genannten Leistungsbedarf je Leistungsklasse hinaus, einen Mehrbedarf der Bedarfsträger bis zu einem Wert von 50 %, bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 1 - Bürogeräte innerhalb der Vertragslaufzeit zu decken. Für anfallenden Mehrmengen in Los 2 - Produktionsgeräte bis zu einem Wert von 50 % bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 2 - Produktionsgeräte wird dem Auftragnehmer das Recht gewährt, einer Mengenerhöhung zu widersprechen.

5. Option zum Angebot kleinerer Geräte (kleiner Leistungsklasse 1):

In Einzelfällen kann der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festlegen, dass anstelle von Multifunktionsgeräten auch kleinere Druckgeräte unter Inkaufnahme abweichenden Leistungsmerkmale aufgestellt werden. Dies kann zum Beispiel in Büros mit Bürgerverkehr erforderlich werden, da dort aufgrund von Platzgründen an den Arbeitsplätzen gegebenenfalls keine Multifunktionsgeräte aufgestellt werden können. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu entsprechenden Geräten einzureichen (es soll sich dabei um Mietgeräte mit Klickpreisen für schwarz-weiß und Farbe handeln - analog den anzubietenden Multifunktionsgeräten). Die Preise und Informationen dienen dabei den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen.

6. Option TR-Resiscan (Los 1, Leistungsklasse 3-5):

Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die Bedarfsträger bei Nutzung des ersetzenden Scannens mit den zu beziehenden Multifunktionsgeräten berät und bei der technischen Umsetzung nach Kräften unterstützt. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu einer möglichen Softwarelösung zum ersetzenden Scannen einzureichen. Die möglichen Preispositionen können dabei sowohl Angebotspreise für eine Softwarelösung als auch einen Stundensatz für die Unterstützung der Umsetzung und Einbindung des ersetzenden Scannens bei den Bedarfsträgern sein. Die Preise und Softwareinformationen dienen den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die losspezifischen Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die Preisbewertung besteht aus folgenden Bestandteilen:

-Monatliche Grundmiete je Gerät

-Klickpreis pro Seite Schwarz-Weiß / Farbe

-TEC-Wert der Geräte zur Ermittlung der Energiekosten

-ergänzend anzubietende Eventualpositionen

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produktionsgeräte

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30232110 Laserdrucker
30121100 Fotokopierer
30121200 Fotokopiergeräte
30232100 Drucker und Plotter
32581200 Faxgeräte
38520000 Scanner
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Hauptort der Ausführung:

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14 - 20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz sowie ausgewählte kommunale Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Leistung ist in zwei Fachlose aufgeteilt:

- Los 1 - Bürogeräte

- Los 2 - Produktionsgeräte

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 805 379.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/03/2024
Ende: 28/02/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren.

Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

1. Verlängerungsoption der Rahmenvereinbarung:

Dies Rahmenvereinbarung tritt mit dem Zuschlag in Kraft und hat, beginnend mit dem ersten Tag der Leistungserbringung eine Grundvertragslaufzeit von zwei (2) Jahren.

Der für die Bemessung der Vertragslaufzeit sowie alle weiteren vertraglichen Fristen maßgebliche Leistungs-/Ausführungsbeginn für diese Rahmenvereinbarung ist der 01.03.2024.

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich nach Ablauf der Grundvertragslaufzeit automatisch - maximal zweimalig - um jeweils ein (1) weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich. Die Maximallaufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt vier (4) Jahre.

2. Standzeit der aus der Rahmenvereinbarung abgerufenen Geräte:

Die zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung geschlossenen Einzel- bzw. Sammelverträge haben mit dem Zeitpunkt der funktionsbereiten Inbetriebnahme der Geräte grundsätzlich eine fixe Laufzeit von mindestens 48 Monaten (Standzeit je Gerät). Abweichungen hiervon sind lediglich unter Verweis auf Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2 (verkürzte Standzeit aufgrund Inbetriebnahme-Fiktion nach 12 Wochen), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.6 (Bagatellgrenze Rückgabeoption), Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.7 (Ersatz für Geräte mit erhöhter Störanfälligkeit), einer optionalen Standzeitenverlängerung gemäß Teil B - Leistungsbeschreibung Ziffer 2.8 sowie dieses Teil R - Besondere Vertragsbedingungen Ziffer. 2.26 zulässig.

3. Standzeitenverlängerungsoption aufgestellter Geräte:

Die Aufstelldauer von mindestens 48 Monaten für die aus den bestehenden Einzel- bzw. Sammelverträgen abgerufenen Geräten kann durch die Vergabestelle nach Rücksprache mit den Bedarfsträgern zweimalig um jeweils 12 Monate verlängert werden (Standzeitenverlängerung). Die maximal mögliche Standzeit der Geräte bei den Bedarfsträgern beträgt somit 72 Monate nach Abschluss des Einzel- bzw. Sammelvertrages.

Die Entscheidung über die generelle Inanspruchnahme dieser Standzeitenverlängerungsoption, für alle Geräte dieser Rahmenvereinbarung, wird nach Abstimmung mit den Bedarfsträgern durch die Vergabestelle spätestens 3 Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung unter Funktionalitäts- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten zu angepassten Preiskonditionen getroffen und dem Auftragnehmer durch die Vergabestelle mitgeteilt.

Ein Anspruch auf die Ausübung der Standzeitenverlängerung aus der Rahmenvereinbarung bzw. den abgeschlossenen Einzel- und Sammelverträge durch den Auftragnehmer oder die Bedarfsträger besteht nicht.

4. Gerätemehrbedarf:

Den vorliegenden Bedarfsmeldungen liegt, den Einschätzungen der Vergabestelle nach, in der Regel eine eher vorsichtige Schätzung der benötigten Leistungen zugrunde. Daher ist der zukünftige Auftragnehmer in Los 1 - Bürogeräte verpflichtet, auch über den genannten Leistungsbedarf je Leistungsklasse hinaus, einen Mehrbedarf der Bedarfsträger bis zu einem Wert von 50 %, bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 1 - Bürogeräte innerhalb der Vertragslaufzeit zu decken. Für anfallenden Mehrmengen in Los 2 - Produktionsgeräte bis zu einem Wert von 50 % bezogen auf den zu beizuschlagenden Auftragswert von Los 2 - Produktionsgeräte wird dem Auftragnehmer das Recht gewährt, einer Mengenerhöhung zu widersprechen.

5. Option zum Angebot kleinerer Geräte (kleiner Leistungsklasse 1):

In Einzelfällen kann der Bedarfsträger in Abstimmung mit dem Auftragnehmer festlegen, dass anstelle von Multifunktionsgeräten auch kleinere Druckgeräte unter Inkaufnahme abweichenden Leistungsmerkmale aufgestellt werden. Dies kann zum Beispiel in Büros mit Bürgerverkehr erforderlich werden, da dort aufgrund von Platzgründen an den Arbeitsplätzen gegebenenfalls keine Multifunktionsgeräte aufgestellt werden können. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu entsprechenden Geräten einzureichen (es soll sich dabei um Mietgeräte mit Klickpreisen für schwarz-weiß und Farbe handeln - analog den anzubietenden Multifunktionsgeräten). Die Preise und Informationen dienen dabei den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen.

6. Option TR-Resiscan (Los 1, Leistungsklasse 3-5):

Vom Auftragnehmer wird erwartet, dass er die Bedarfsträger bei Nutzung des ersetzenden Scannens mit den zu beziehenden Multifunktionsgeräten berät und bei der technischen Umsetzung nach Kräften unterstützt. Den Bietern steht es dementsprechend frei (und wird durch den Auftraggeber begrüßt), auf einer eigenen Anlage mit Angebotsabgabe Informationen und Preise zu einer möglichen Softwarelösung zum ersetzenden Scannen einzureichen. Die möglichen Preispositionen können dabei sowohl Angebotspreise für eine Softwarelösung als auch einen Stundensatz für die Unterstützung der Umsetzung und Einbindung des ersetzenden Scannens bei den Bedarfsträgern sein. Die Preise und Softwareinformationen dienen den Bedarfsträgern / der Vergabestelle nur zur Information und sind dementsprechend nicht wertungsrelevant. Es steht mithin den Wettbewerbern im Vergabeverfahren frei von dieser Option Gebrauch zu machen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die losspezifischen Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Die Preisbewertung besteht aus folgenden Bestandteilen:

-Monatliche Grundmiete je Gerät

-Klickpreis pro Seite Schwarz-Weiß / Farbe

-TEC-Wert der Geräte zur Ermittlung der Energiekosten

-ergänzend anzubietende Eventualpositionen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist

b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) "Teil A - Eigenerklärungen" zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen.

c) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben die Anlage "Teil A - Eigenerklärung Sanktionen EU" mit dem Angebot vorzulegen. Liegt ein Bezug zu Russland vor, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

d) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch "Teil A - Bietergemeinschaft" vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.

e) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a), b) und c) genannten Unterlagen sowie die Anlage "Teil A - Verfügbarkeitserklärung Unterauftragnehmer" (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage "Teil A - Unterauftragnehmer" anzuführen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Anlage "Teil A - Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung": Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.

b) Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 5.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 100.000 EUR je Schadensfall, mindestens 2fach maximiert.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:

a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage "Teil A - Referenzen" mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).

b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:

- zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,

- zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,

- zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,

- zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.

c) Bieter, Bewerber, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit dem Angebot zudem folgende Unterlagen vorzulegen:

- Gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems (Dritterklärung, Bescheinigung)

- Gültiges Zertifikat gemäß EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig als Nachweis über die Etablierung eines gleichwertigen Umweltmanagement-Systems (Dritterklärung, Bescheinigung)

Der Nachweis ist gem. § 49 VgV jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung einer unabhängigen, nach europäischen Zertifizierungsnormen akkreditierten Stelle zu führen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu Buchstabe a): Dabei gelten ergänzend folgende Mindestanforderungen an die vorzulegenden Referenzen:

Los 1:

1. Drei Referenzen müssen die Auslieferung und Betreuung eines Geräteparks von mindestens 800 Systemen verschiedener Leistungsklassen bei dem in der Einzelreferenz benannten Kunden belegen

und

2. Mindestens zwei der drei Referenzen müssen eine Verteilung der Systeme auf mehr als 200 postalische Adressen bei dem in der Einzelreferenz benannten Kunden aufweisen.

Los 2:

Weitergehende Anforderungen an die Referenzen in Los 2 - Produktionsgeräte werden nicht gestellt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage "Teil A - Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.

Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).

Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.

Mit Angebotsabgabe ist der Bieter verpflichtet das folgende verantwortliche Personal zu benennen:

- Servicemanager

- Kontaktdaten Serviceeskalationsmatrix

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Die Rahmenvereinbarung besitzt eine maximale Laufzeit von 4 Jahren; eine Standzeitenverlängerung der im Rahmen der vorgenannten Rahmenvertragslaufzeit abgerufenen Geräte ist nach Maßgabe der Nr. 3 der in II.2.11 dargestellten Optionen zulässig.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Koblenz

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten "Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz" unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion ("Bekanntmachungen finden") und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.

Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).

Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.

Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).

Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:

- Textform ("einfache" elektronische Signatur)

- Fortgeschrittene elektronische Signatur

- Qualifizierte elektronische Signatur

Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!

Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.

Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage "Teil A - Liste beizufügender Unterlagen".

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5Y1BM5RUJV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/16-2234
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 651/9494-511
Fax: +49 651/9494-179
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 651/9494-511
Fax: +49 651/9494-179
Internet-Adresse: http://www.add.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023

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