Koblenzer Schulen_Breitbandausbau "Graue Flecken" - Dienstleistungskonzession nationale Verhandlungsvergabe ohne TW mit freiwilliger EU-weiter Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10-3056-F
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willi-Hörter-Platz 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): 09 - ZVS
E-Mail:
Telefon: +49 261-1290
Fax: +49 261-1291010
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Koblenzer Schulen_Breitbandausbau "Graue Flecken" - Dienstleistungskonzession nationale Verhandlungsvergabe ohne TW mit freiwilliger EU-weiter Bekanntmachung
Die Stadt Koblenz (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, den Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb eines Gigabitnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen für 9 Schulstandorte abgeschlossen werden.
Koblenzer Schulen 56068 Koblenz Es handelt sich dabei um die folgenden Schulstandorte:
GS Rübenach, Am Muehlenteich 15, 56072 Koblenz
GS Kesselheim, Kurfuerst-Schoenborn-Strasse 55, 56070 Koblenz
GS Immendorf, Schlosshofstrasse 32, 56077 Koblenz
GS Moselweiß, Schulgasse 16, 56073 Koblenz
GS Güls, Karl-Moehlig-Strasse 12 A, 56072 Koblenz
GS Arzheim, In der Felsch 13, 56077 Koblenz
GS Horchheim, Kirchstrasse 8, 56076 Koblenz
GS Pfaffendorf, Emser Strasse 125, 56076 Koblenz
GS Balthasar Neumann, Karl-Friedr.-Goerdeler-Strasse 8, 56076 Koblenz
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen.
Das Gigabit-Netz im Ausbaugebiet soll gemäß den vorläufigen Förderbescheiden bis spätestens 05.09.2025 ausbaugebietsübergreifend vollständig errichtet und mit den geforderten Bandbreiten in Betrieb genommen sein. Eine Einhaltung der aufgeführten Termine ist ggf. nicht realistisch. Ein späterer Gesamtfertigstellungstermin kann daher im Rahmen des Angebots angegeben werden; dieser muss im Rahmen der Beantragung der endgültigen Förderbescheide allerdings durch die Fördermittelgeber explizit bestätigt werden. Ansonsten können Angebote, die einen späteren Gesamtfertigstellungstermin vorsehen, nicht berücksichtigt werden.
Während der Zweckbindungsfrist (vgl. Ziff. 7.5 der Gigabit-Richtlinie) muss ein Anschluss nachfragender Haushalte und Unternehmen zu erschwinglichen Kosten erfolgen. Dies wird auch gewährleistet, soweit die Baumaßnahmen bereits abgeschlossen sind.
Die Umsetzung des Projektes erfolgt auf Grundlage und im Rahmen der Gigabit-RR (Rahmenregelung der BRD zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken"), der Genehmigung der Gigabit-RR durch die EU-Kom. [SA.52732 (2020/N)] sowie der Breitbandleitlinien der Kom. (siehe weiterhin Seite B9 der Beschreibung der Leistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind
- Anlage 10 Vorliegendes, vollständig ausgefülltes Formular "Angebot".
- Technisch-wirtschaftliches Angebot (Ausbaukonzept/ technisches Konzept, Betriebs- und Entstörkonzept, Marketing- und Vertriebskonzept, Konzept zum Zugang auf Vorleistungsebene (max. 3 Seiten), Zeitplan, Nutzung Bestandsinfrastruktur und alternativer Verlegemethoden, Ausführungen zum Wirtschaftlichkeitslückenausgleich gemäß den Anforderungen in Ziff. 6 e) bb) (4) samt Abhandlung aller Aspekte in der dort genannten Reihenfolge.
Hinterrunter fallen:
- Sofern relevant: Nachweis der Selbstreinigung nach § 125 GWB.
- Kopie des Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister bzw. vergleichbarer Nachweis (nicht
älter als 6 Monate).
- Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG a.F. bzw. § 5 TKG n.F.
- Sofern relevant: Bietergemeinschaftserklärung.
- Sofern relevant: Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
- Sofern relevant: Verpflichtungserklärung des eignungsbeliehenen Unternehmens.
- Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020,
2021, 2022 bzw. 2019, 2020, 2021).
- Anlage 3 Produktdatenblatt je abgefragtem Produkt gemäß Ziff. 6 e) bb) (4).
- Anlage 4 "Wirtschaftlichkeitslückenformular" gemäß Ziff. 6 e) bb) (4).
- Anmerkungen zum Zuwendungsvertrag (Anlage 5) gemäß Ziff. 6 e) bb) (4).
- Anlage 6 "Erklärung des ausgewählten Betreibers".
- Anlage 8 "Hinweisblatt zu den Vorleistungspreisen".
- Anlage 9 "Eigennachweise"
- Anlage 11 "Eigenerklärung Russland-Sanktionen"
- Anlage 12 "Erklärung LTTG"
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von 20 000 EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Bekanntmachung.
Bevorzugungsregelung nach dem Sozialgesetzbuch IX:
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot
eines nicht bevorzugten Bieters, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Bei der Wertung der Angebote wird der von bevorzugten Unternehmen angebotene und zur Wertung
herangezogene Preis
a) bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anerkannten Blindenwerkstätten mit einem
Abschlag von 15 v. H.,
b) bei anerkannten Inklusionsbetrieben mit einem Abschlag von 10 v. H.
berücksichtigt.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, so wird nur der Anteil berücksichtigt, den die
bevorzugten Einrichtungen an dem Gesamtangebot der Arbeitsgemeinschaft haben. Bei der Angebotsabgabe ist
der Anteil der bevorzugten Einrichtungen anzugeben.
Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen Aus-bildungsplätze bereitstellt oder sich an der
beruflichen Erstausbildung beteiligt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Berücksichtigung von Unternehmen m. Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Wertung der Angebote wird im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich
gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag erteilt, das zum Zeitpunkt der
Ausschreibung im Verhältnis zu den mitbietenden Unternehmen umfassendere Maßnahmen zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt.
Diese Voraussetzungen sind auf gesondertes Verlangen durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine
Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem
ausländischen Bieter abgegeben wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
über
Es sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gaeb-Datei:
Leider können wir Ihnen zu dieser Ausschreibung keine Gaeb-Datei zur Verfügung stellen.
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u.a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes / Teilnahmeantrag erklärt der Bieter / Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY4C2
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Das Verfahren wird an den Vorschriften der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) angelehnt und eine EU-weite Bekanntmachung freiwillig durchgeführt. Die Vergabekammer ist indessen nicht zuständig.
Die Nachprüfung von wirtschaftlich bedeutsamen öffentlichen Aufträgen kann der landesweit zuständigen Vergabeprüfstelle bei dem für die Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Ministerium obliegen (siehe Ziff. 18.2 VV Öffentliches Auftragswesen).
Die für unterschwellige Vergaben grundsätzlich anzuwendende Verwaltungsvorschrift Öffentliches Auftragswesen Rheinland-Pfalz (VV Öffentliches Auftragswesen) ist nicht auf Sachverhalte anzuwenden, für die in den §§ 116 und 149 GWB Ausnahmen von der Anwendbarkeit des Teils 4 des GWB vorgesehen sind. Insofern greift bezüglich der VV Öffentliches Auftragswesen vorliegend der Ausnahmetatbestand des § 149 Nr. 8 GWB.
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland