Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2024-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_34/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 13
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2024-2026
Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe.
Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR, hier: z.B. der Ad-hoc-Gruppe "Agriculture" in der EG Micromin), der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Oberflächengewässer auf ausgewählte organi-sche Spurenstoffe, speziell PSM und AZM analysiert werden.
Das LfU nimmt zusammen mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektio-nen Süd und Nord von Rheinland-Pfalz (SGDen) zu diesen Zwecken regelmäßig Wasserpro-ben. Das LfU übernimmt hierbei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik eingerichtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden.
Ziel ist es, für die Jahre 2024-2026 eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschließen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Analysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Wasserphase erhält.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandort des Auftraggebers (AG) in Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Maximale Anzahl der Proben (Obergrenze): 858 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 313
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können dem Preisblatt/Substanzübersicht (Formular 302)
entnommen werden.
Probenanzahl:
Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, sichert der verbindlich die Bereitschaft und die Fähigkeit zu, auf Initiative des AG hin und bei gleichbleibenden weiteren vertraglichen Bedingungen, das vereinbarte jährliche maximale Probenvolumen von 858 Proben innerhalb der Vertragslaufzeit um bis zu 25 Prozent (ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens ) auf maximal 1.073 Proben zu erhöhen. Die Umsetzung erfolgt sodann durch Abschluss eines entsprechenden Änderungsvertrages.
Substanzen:
Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang um zusätzliche zu untersuchende Sub-stanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätz-lich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die im Formular 302 (Preisblatt/Substanzübersicht) im Tabellenblatt 1 "obligatorische Parameter" festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragneh-mer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzun-gen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:
1) er über einschlägige analytische Erfahrung in Bezug auf die Analytik der in dieser Ausschreibung beschriebenen Einzelsubstanzen in Wasserproben im Rahmen der geforderten Bestimmungsgrenzen verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter mindestens zwei (2) mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte mit seinem Angebot einreichen; dafür ist je Referenz eine entsprechende Erklärung unter Nutzung des Formulars 311 mit dem Angebot abzugeben.
Vergleichbar sind insbesondere solche Referenzen, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
a) Vertragsbeginn nach dem 01.01.2019
b) Probenanzahl bzw. bei mehrjährigen Verträgen durchschnittliches jährliches Probenvolumen von mindestens 500 Proben
c) abgeschlossen oder bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch laufenden Projekten Vertragsbeginn vor 03/2022
d) vergleichbar mit den hier angebotenen Analysemethoden/-verfahren
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
2) die von ihm zum Einsatz geplante Person in der Funktion der Laborleitung über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität im Studienfeld Chemie verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter ein Scan des Studiennachweises mit seinem Angebot einreichen.
3) er im Rahmen des geforderten Qualitätsmanagementverfahrens einen Qualitätsmanagementbeauftragten einsetzen wird, der über einen Abschluss (mind. Bachelor) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität im Studienfeld Chemie verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter ein Scan des Studiennachweises mit seinem Angebot einreichen.
4) er über ausreichende geeignete Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ / technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags verfügt.
5) er im Rahmen der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementverfahren anwenden wird, das den in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen entspricht.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 oder vergleichbar vorweisen. Hierzu muss er ein Scan der Zertifizierungsurkunde mit seinem Angebot einreichen.
6) er die gesamte Leistung / den gesamten Auftrag im eigenen Unternehmen erbringt oder Teile der Leistung / des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Sofern eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, hat der Bieter die Teile des Unterauftrags zu benennen. In diesem Zusammenhang wird auf das Kapitel 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 410b) verwiesen.
7) er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehungen bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle / Begehung auch auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist eine Kontrolle / Begehung durchzuführen; sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Begehung / Kontrolle kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Begehung / Kontrolle aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Formular 305a/305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Erklärung gemäß Formular 303.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die
von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de).
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines
bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar
erscheinen, sind diese bis zum 29.09.2023 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen
Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYCV6
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.