Beschaffung / Regeneration Adobe Acrobat Pro Referenznummer der Bekanntmachung: Y/I2BB/PA018/58934
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw - I2.2
E-Mail:
Telefon: +49 26140022265
Fax: +49 26140022222
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung / Regeneration Adobe Acrobat Pro
Es ist beabsichtigt, die beim Zentrum für Cyber‐Sicherheit der Bundeswehr (ZCSBw) vorhandene Software Adobe Acrobat Pro auf die aktuelle Version "Acrobat Pro FRL Offline" zu erneuern, um die aktuellen Sicherheitspatches und Funktionalitäten zu erhalten bei dem eine Verteilung und Installation via SCCM und ohne Internetanbindung bzw. Cloud Aktivierung möglich sein muss. Weiterhin müssen gem. Forderungslage 250 weitere Lizenzen neu beschafft werden.
Siehe Vertragsunterlagen
110 x Acrobat Pro FRL Offline Subscription Laufzeit 3 Jahre, bei jährlicher Zahlung 140 x Acrobat Pro FRL Offline Neubeschaffung Laufzeit drei Jahre, bei jährlicher Zahlung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung / Regeneration Adobe Acrobat Pro
Postanschrift: Blochstraße 1
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
siehe unter "https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html"
§ 135 Unwirksamkeit
siehe unter "https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html"
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163