Lieferung ELW 1,5 einschließlich IUK-Technik - Katastrophenschutzmodul SEG-Führung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6561152390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung ELW 1,5 einschließlich IUK-Technik - Katastrophenschutzmodul SEG-Führung
Der ELW 1,5 soll als Führungsmittel des Katastrophenschutzmodul Führung für folgende Anforderungen dienen:
Das Katastrophenschutzmodul Führung wird angefordert, sobald zwei SEG-Katastrophenschutzmodule für den Einsatz alarmiert werden. Bei Einsätzen, die einen Koordinierungsbedarf erfordern, wird ein Katastrophenschutzmodul Führung zur Unterstützung der „Abschnittsleitung Gesundheit“ alarmiert und führt im Einsatz die direkt unterstellten Einheiten.
54634 Bitburg
siehe II.1.4
Optionale Angebotsposition bzgl. Sondersignalanlage
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen einen bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Emsbüren
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Nrn. II.1.7 und V.2.4. angegebene Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der tatsächliche Wert wird aufgrund schützenswerter Interessen nicht veröffentlicht.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWG:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.