Netzwerkkomponenten/WLAN/MDM Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-005-IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bremserstr. 79
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkkomponenten/WLAN/MDM
Der Auftraggeber beabsichtigt, seine Netzwerkinfrastruktur zu aktualisieren. Mit dieser Ausschreibung sollen sämtliche erforderlichen Netzwerkkomponenten, insbesondere "Core/Switches" beschafft werden. Bestandteil des Projekts sowie der Ausschreibung ist zudem die optionale und sukzessive Einrichtung von WLAN auf dem gesamten Klinikumsgelände, wie auch Netzwerk-IT-Dienstleistung im Auftrag. Die hierzu erforderlichen Komponenten, ebenso wie eine zuvor auszuführende Ausleuchtung, sind ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung.
Los 1 und Los 2 werden an denselben Bieter vergeben.
Netzwerkkomponenten
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Los 1: Mit Los 1 beabsichtigt der Auftraggeber seine vollständige Netzwerkinfrastruktur zu aktualisieren. Zentrale Bestandteile der Ausschreibung in Los 1 sind daher sämtliche zur Aktualisierung erforderlichen Netzwerkkomponenten, insbesondere "Core/Switches". Bestandteil sind neben den eigentlichen Hardwarekomponenten sämtliche räumlich und zeitlich unbeschränkten Rechte zur Nutzung derselben im Netzwerk des Auftraggebers und seiner Tochtergesellschaften, insbesondere zum Betrieb sämtlicher Funktionalitäten der Geräte, deren Management in einem zentralen System des Herstellers, eines "Software-Defined-Network" und eines "Network-Access-Control". Darüber hinaus sollen die zu beschaffenden Komponenten vom Auftragnehmer vollständig eingerichtet und die vorstehenden Softwarekomponenten angebunden werden. Schließlich sind Schulungen und ein mindestens 36-monatiger umfassender Systemservice mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit Bestandteil der Leistung.
Da die Netzwerkaktualisierung sukzessive erfolgen soll, sollen die Netzwerkkomponenten im Lauf von 60 Monaten nach Zuschlag auf Anforderung des Auftraggebers abgerufen werden können. Außerdem kann der Auftraggeber derzeit nicht einschätzen, welche konkrete Anzahl von Netzwerkkomponenten benötigt wird. Vereinbart werden soll daher eine Mindestabrufmenge mit der Möglichkeit, innerhalb der vorgenannten 60 Monate weitere zusätzliche Netzwerkkomponenten bis zu 30% der Mindestabrufmenge je Komponente zu den im Preisblatt ausgewiesenen Preisen zu bestellen.
Bereits an dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass die Ausschreibung in Los 1 in Orientierung an Leitmodellen des Hersteller Extreme erfolgt. Die Angabe des Leitmodells stellt keine Produktvorgabe dar, sondern dient lediglich der qualitativen Orientierung; gleichwertige Produkte dürfen selbstverständlich angeboten werden und erfüllen ebenfalls die Anforderungen des Auftraggebers. Die Gleichwertigkeit bemisst sich nach der Anschlussanzahl, dem Datendurchsatz von Gesamtsystem und Einzelanschlüssen, den unterstützen Systemstandards, Hochverfügbarkeitsoptionen und Optionen zur Unterstützung von SDN und NAC.
Automatische Verlängerung des Systemservices nach der festen Laufzeit von 36 Monaten um jeweils 1 Jahr, wenn zuvor keine Kündigung erfolgt.
WLAN-Ausstattung
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Los 2: Im Zuge der Aktualisierung des Netzwerks soll ein stabiles und schnelles WLAN eingerichtet werden; dieser Beschaffungswunsch ist Gegenstand von Los 2. Nicht abschließend geklärt ist, in welchen Bereichen WLAN eingerichtet werden soll und wann die Einrichtung je Bereich erfolgen soll, so dass lediglich eine Rahmenvereinbarung wie folgt ausgeschrieben wird:
(1) In jedem Fall soll die Einrichtung von WLAN in Haus H erfolgen. Hierfür hat der Auftraggeber Mindestmengen geschätzt, welche im Leistungsverzeichnis genannt sind und mindestens abgerufen werden. Die Einrichtung des WLAN in Haus H soll so schnell wie möglich, jedenfalls bis April 2024, erfolgen. Der Abruf der Mindestabrufmenge erfolgt mit Zuschlag. Der Abruf erfasst neben den einzelnen als Mindestmenge genannten Hardwarekomponenten die Einrichtung, eine vorherige Ausleuchtung von Haus H, Schulungen sowie Systemservice.
(2) Der Auftraggeber geht derzeit zudem von einer weiteren Ausbaustufe im Jahr 2024 aus, in der die Räumlichkeiten Häuser A, B, C, F, G und der Verbindungstrakt zwischen den Häusern B zu A mit WLAN ausgestattet werden sollen. Ein Abruf der hierfür relevanten Komponenten (incl. vorheriger Ausleuchtung) - auch nur für einzelne Häuser oder Teile der Häuser - ist für den Auftraggeber lediglich optional. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht.
(3) In einer weiteren Ausbaustufe in den kommenden fünf Jahren sollen sodann die verbleibenden Räumlichkeiten und Außenbereiche mit WLAN zu den im Preisblatt genannten Kosten ausgestattet werden. Auch hierbei ist ein Abruf der hierfür relevanten Komponenten (incl. vorheriger Ausleuchtung) - auch nur für einzelne Häuser oder Teile der Häuser - für den Auftraggeber lediglich optional. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abruf besteht nicht.
Zusammenfassend sollen daher verbindlich die im Leistungsverzeichnis genannten Mindestmengen beschafft werden. Sämtliche weitere Räumlichkeiten und Außenbereiche sollen nur auf Wunsch und erst bei gesonderter expliziter Beauftragung des jeweiligen Bereichs erfolgen.
Generell beabsichtigt der Auftraggeber derzeit die Einrichtung auf dem gesamten Klinikumsgelände, das heißt in sämtlichen Räumlichkeiten sowie den Außenbereichen innerhalb der kommenden fünf Jahre. Für die preisliche Bewertung ist daher der Gesamtpreis der hierfür vom Auftraggeber geschätzten Mengen relevant. Dieser Preis ist im Preisblatt entsprechend gekennzeichnet.
Die für die Einrichtung von WLAN benötigte Hardware sowie deren Einrichtung nach gesonderter Beauftragung (mit Ausnahme von Haus H) selbst ist Teil dieser Beschaffung im Wege einer Rahmenvereinbarung; wie auch sämtliche räumlich und zeitlich unbeschränkten Rechte zur Nutzung der Hardware im Netzwerk des Auftraggebers und dessen Tochtergesellschaften, insbesondere zum Betrieb sämtlicher Funktionalitäten, deren Management in einem zentralen System des Herstellers und eines "Network-Access-Control". Zuvor ist eine umfassende Ausleuchtung mit Ausnahme von Haus H nach gesonderter Beauftragung erforderlich, welche wiederum Teil der Ausschreibung ist und auf deren Basis die konkrete Anzahl der benötigten Hardware-Komponenten zu ermitteln ist, welche über die vorliegende Ausschreibung im Wege der Rahmenvereinbarung beschafft werden können. Bei der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Komponentenanzahlen handelt es sich lediglich um (grobe) Schätzungen; beschafft werden darf der nach Ausleuchtung und in der Praxis bewährte tatsächliche Bedarf. Nachlieferungen zu den im Preisblatt ausgewiesenen Preisen sollen jedenfalls in den kommenden fünf Jahren zum Beispiel bei unzureichender WLAN-Performance um bis zu 30% des nach Ausleuchtung und Praxistest tatsächlich ermittelten Bedarfs möglich ein.
Da derzeit größere und andauernde Baumaßnahmen des Klinikums erfolgen sowie weitere Neubauten in den kommenden fünf Jahren geplant sind, ist zudem erforderlich, dass aufgrund veränderter baulicher Situation nachgebessert wird; der entsprechende Bedarf ist ebenfalls Bestandteil der Ausschreibung und kann zu den im Preisblatt ausgewiesenen Kosten beschafft werden.
Darüber hinaus sollen das WLAN soweit vom Auftraggeber abgerufen vom Auftragnehmer vollständig eingerichtet und alle notwendigen Softwarekomponenten angebunden werden. Schließlich sind Schulungen und ein mindestens 36-monatiger umfassender Systemservice mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit Bestandteil der Leistung.
Auch in Los 2 erfolgt die Ausschreibung in Orientierung an Leitmodellen des Herstellers Extreme. Die Angabe des Leitmodells stellt auch hier keine Produktvorgabe dar, sondern dient lediglich der qualitativen Orientierung; gleichwertige Produkte dürfen selbstverständlich angeboten werden und erfüllen ebenfalls die Anforderungen des Auftraggebers. Die Gleichwertigkeit bemisst sich nach der Anschlussanzahl, dem Datendurchsatz von Gesamtsystem und Einzelanschlüssen, den unterstützen Systemstandards, Hochverfügbarkeitsoptionen und Optionen zur Unterstützung von SDN und NAC, Sendeleistung/Reichweite.
Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Los 1 und Los 2 nur an einen Bieter und für Produkte desselben Herstellers vergeben werden.
Automatische Verlängerung des Systemservices nach der festen Laufzeit von 36 Monaten um jeweils 1 Jahr, wenn zuvor keine Kündigung erfolgt.
MDM-Software
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
Schließlich soll mit Los 3 für den Auftraggeber und dessen Tochtergesellschaften räumlich unbefristet, für einen Zeitraum von mindestens 36 Monaten mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit eine zentrale Software für das "Mobile-Device-Management" (kurz "MDM") beschafft werden. Ziel ist, dass Mobilgeräte und darauf laufende Anwendungen durch die Administratoren des Auftraggebers zentral verwaltet werden können. Hierbei sind Schulungen und ein mindestens 36-monatiger umfassender Systemservice mit automatischer Verlängerungsmöglichkeit ebenso Bestandteil der Leistung wie die vollständige Implementierung auf den Systemen des Auftraggebers.
Der Auftraggeber bezieht aus einem mit der Firma Microsoft bestehenden Vertrag Lizenzen, darunter die Microsoft Enterprise Mobility & Security E3-Plan. Der Auftragnehmer kann eine Lösung anbieten, die entsprechende Lizenzen voraussetzt. Ebenso sind Angebote möglich, die unabhängig von der vorgenannten Microsoft-Lizenz funktionieren. An dieser Stelle weisen wir jedoch bereits darauf hin, dass für die (preisliche) Bewertung bei einer Lösung unter Rückgriff auf vom Auftraggeber gestellte Microsoft-Lizenzen die hierfür erforderlichen Kosten (für die geschätzte Anzahl von 100 Stück) zu dem Angebotspreis des Bieters addiert werden.
Automatische Verlängerung des Systemservices nach der festen Laufzeit von 36 Monaten um jeweils 1 Jahr, wenn zuvor keine Kündigung erfolgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate).
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Versicherungsumfang jeweils für alle Lose:
Personenschäden: mind. 250.000 EUR,
Sachschäden: mind. 100.000 EUR,
Vermögensschäden: 100.000 EUR
Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr
(2-fache Maximierung der Versicherungssumme; d.h. mindestens 900.000 EUR / Kalenderjahr)
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für Los 1 muss durchschnittlich mindestens 750.000 EUR betragen.
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für Los 2 muss durchschnittlich mindestens 750.000 EUR betragen.
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für Los 3 muss durchschnittlich mindestens 250.000 EUR betragen.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren sowie aktuell ersichtlich ist;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV);
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Nachweise von Referenzprojekten erbeten (siehe Mindeststandards).
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Eigenerklärung für öffentliche Aufträge, die vom Auftragnehmer-Entsendegesetz bzw. der Mindestentgeltregelung erfasst werden.
- Referenzen für Los 1:
Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Inbetriebnahme in Echtbetrieb zwischen 2019 bis 2022) unter Angabe des Beginns des Echtbetriebs, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Der Referenzauftrag muss in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein:
(1) Migration einer Netzwerkumgebung mit mindestens 2 Core und 5 Acceslayer-Switches und
(2) Implementierung einer SDN-Lösung und
(3) Implementierung eines NAC
(4) in einer Umgebung mit mindestens 1000 Endgeräten
-Referenzen für Los 2:
Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Inbetriebnahme in Echtbetrieb zwischen 2019 bis 2022) unter Angabe des Vertragsbeginns und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Der Referenzauftrag muss in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein:
(1) Aufbau einer WLAN-Umgebung mit mehr als 200 Access-Points und
(2) Integration eines NAC
(3) in einer Umgebung mit mindestens 500 WLAN-Endgeräten
-Referenzen für Los 3:
Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (Inbetriebnahme in Echtbetrieb zwischen 2019 bis 2022) unter Angabe des Beginns des Echtbetriebs, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenzgeber nach. Der Referenzauftrag muss in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein: Implementierung einer MDM in einer Umgebung von mindestens 250 Endgeräten.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Da derzeit größere und andauernde Baumaßnahmen des Klinikums erfolgen sowie weitere Neubauten in den kommenden fünf Jahren geplant sind, ist es erforderlich, dass die Ausleuchtung und WLAN-Einrichtung an zahlreichen Stellen innerhalb der kommenden fünf Jahre sukzessive erfolgt bzw. aufgrund veränderter baulicher Situation nachgebessert wird. Die Ausleuchtung und Abruf der WLAN-Komponenten soll daher ebenfalls für den Zeitraum von jedenfalls fünf Jahren möglich sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMYMTK
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.