Beschaffung eines universellen Durchleuchtungsarbeitsplatzes - ERCP Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-010-GBI-MC
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bremserstr. 79
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klilu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines universellen Durchleuchtungsarbeitsplatzes - ERCP
Der Auftraggeber beabsichtigt für die Medizinische Klinik C ein universelles digitales Durchleuchtungsgerät für Routine- und Spezialuntersuchungen unter Durchleuchtung und Aufnahmeserien, sowie bei gastroenterologischen Schluckakt-Untersuchungen, PTCD und ERCP (nachfolgend ERCP oder Gerät) als Ersatz für die bestehende Anlage im Bestand zu beschaffen.
Das Gerät soll durch einen Vollwartungsvertrag inclusive Ersatzteile und Service abgedeckt sein. Die Auftragsdauer des Wartungsvertrages ist zunächst für 10 Jahre (incl. der Gewährleistungsdauer von 2 Jahren) festgelegt. Alle zur Betriebsbereitschaft des Gerätes notwendigen Materialien, Verbindungen, wie Kabel, Datenleitungen etc. sind zu liefern, deren Installation in die bauseitigen Decken-, Wand- oder Fußbodenkanäle, die Erstellung der Durchbrüche in Abdeckungen und Wänden, deren fachgerechtes Verschließen und alle Verbindungen der Geräteelemente untereinander sind herzustellen und einschließlich aller entsprechenden Arbeitsleistungen in den Einheitspreisen einzukalkulieren.
Angestrebt werden Gerätelieferung, Montage und Herstellung der Funktionsfähigkeit und die Übernahme in den Routinebetrieb - in Abhängigkeit von Dauer des Vergabeverfahrens und Lieferdauer - im Verlauf des 1. Quartals 2024. Verbindliche Termine werden mit den Bietern bzw. dem Auftragnehmer einvernehmlich festgelegt.
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH Bremserstr. 79 67063 Ludwigshafen
s.o.
Der Wartungsvertrag kann nach Ablauf der fixen Laufzeit von 10 Jahren bis zur Außerbetriebnahme des Gerätes jeweils um 12 Monate verlängert werden.
Als Interimslösung soll bei Bedarf während der Umbauphase ein C-Bogen mit größtem Bildverstärker, DSA-Fähigkeit mit Monitorwagen (2x Monitore) als Leihgerät zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung wird um Vorlage eines Handelsregisterauszuges gebeten. Dieser darf nicht früher als 3 Monate vor dem Bekanntmachungsdatum dieser Ausschreibung ausgestellt sein.
- Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB;
- Darstellung der Unternehmensstruktur;
- Erklärung zur Einholung einer Gewerbezentralregisterauskunft;
- Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Aktuelle Bonitäts-/Bankerklärung (nicht älter als 3 Monate).
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Versicherungsumfang:
Personenschäden: mind. 10 Mio. EUR,
Sachschäden: mind. 5 Mio. EUR,
Vermögensschäden: 500.000 EUR
Für mindestens jeweils 2 Schadensfälle pro Kalenderjahr
(2-fache Maximierung der Versicherungssumme; d.h. mindestens 31 Mio. EUR / Kalenderjahr)
- Der Nettoumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss durchschnittlich mindestens 1,4 Mio. EUR betragen.
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren sowie aktuell ersichtlich ist;
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;
- Erklärung zum Lieferkettenmanagement und Lieferkettenüberwachungssystem (§ 46 Abs. 3 Nr. 4 VgV);
- Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt ("Eignungsleihe");
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
- Zur Überprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden Nachweise von Referenzprojekten erbeten (siehe Mindeststandards).
Die konkreten Anforderungen sind im "Formblatt zur Eignungsprüfung" (Bestandteil der Vergabeunterlagen) dargelegt.
- Referenzen:
Der Bewerber weist dem Auftraggeber mindestens drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren (2019 bis 2023) unter Angabe des Vertragsbeginns, des Leistungsvolumens und einer Kontaktperson beim Referenz-geber nach. Die Referenzaufträge müssen in Bezug auf folgende Kriterien mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sein:
- Referenzzeitraum: 2019-2023
- Echtbetrieb des in Betracht kommenden Gerätetyps (identischer Gerätetyp in vergleichbarer Ausstattung, Konfiguration und vergleichbarer Verwendung),
- Echtbetrieb bereits seit mindestens einem Jahr (Stichtag = Angebotsfrist).
Begründung der Referenzkriterien:
Der Auftraggeber ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung mit einer hohen Anzahl u.a. gastroenterologischer und onkologischer Patienten. Es ist daher von höchster Priorität, dass das angebotene Geräte das Leistungsspektrum des Auftraggebers abdecken kann. Um dies sicherzustellen, werden entsprechende Referenzen abgefragt.
Da dem Auftraggeber eine belastbare Aussage zur Gerätequalität über einen längeren Zeitraum wichtig ist, müssen sich die Referenzaufträge auf Geräte beziehen, die bereits zumindest ein Jahr im Echtbetrieb laufen.
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich an solche Dritte weitergeben werden, die er beabsichtigen, als Teilnehmer einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten beider Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY4B5
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vor-gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.