Erfassung und Validierung von gewerblichen Altstandorten in der kreisfreien Stadt Frankenthal (LUZI+ Frankenthal) Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_26/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat 13
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung und Validierung von gewerblichen Altstandorten in der kreisfreien Stadt Frankenthal (LUZI+ Frankenthal)
Vertragsgegenstand ist die Fortschreibung und Validierung der erhobenen Betriebsflächendaten sowie die Recherche von PFAS-relevanten Flächen in der kreisfreien Stadt Frankenthal im Rahmen der systematischen Altstandorterfassung in Rheinland-Pfalz einschließlich der Eingabe der Daten in das Bodenschutzkataster BIS-Bokat und der Überprüfung der Erfassungssystematik.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
- Auskunftsstellen
- Untersuchungsgebiet
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort: Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
Die durch den AN zu erbringenden Leistungen bestehen aus den nachfolgenden Projektphasen mit den jeweils aufgeführten Aufgaben:
Fortschreibung (Phase 0):
Fortschreibung des Datenbestandes durch Auswertung des kommunalen Gewerberegisters, Erfassung der PFAS-relevanten Flächen durch Löschschaumeinsätze, Zwischenbericht an Auftraggeber.
Vorprüfung (Phase 1):
Vorprüfung der (Betriebs-)Flächen durch Abgleich mit verschiedenen Kriterien, ggf. Lokalisierung bzw. Lageprüfung, Zwischenbericht an Auftraggeber.
Datennacherhebung (Phase 2):
Auswertung von (Bau-)Akten und Karten (MTKA) etc., Zwischenbericht an Auftraggeber.
Standortprüfung (Phase 3)
Validierung der vorgeprüften Betriebsflächen durch Ortsbesichtigungen/-Begehungen inkl. Fotodokumentation, Zwischenbericht an Auftraggeber,
Dateneingabe in BIS-BoKat, ggf. Durchführung einer Ortsbegehung bei erhöhtem Aufwand durch komplexere örtliche Gegebenheiten oder Nutzungsverhältnisse.
Vertiefte Erhebung (Phase 4)
ggf. weitere Recherche in Detailunterlagen im Rahmen der vertieften Erhebung, Dateneingabe in BIS-BoKat, Zwischenbericht an Auftraggeber.
Abstimmung mit der für die Erfassungsbewertung zuständigen Behörde (Phase 5)
Dateneingabe in BIS-BoKat,
Besprechung à 2 Stunden mit dem Auftraggeber mittels Videokonferenzsoftware,
Besprechung à 2 Stunden mit dem Auftraggeber und den Projektbeteiligten vor Ort im Projektgebiet,
Erstellung eines kurzen Abschlussberichtes als PDF-Dokument,
optional: Aufbereitung von Kartenmaterial für die systematische Auswertung, die im Rahmen der Recherche identifiziert und als relevant bewertet wurden.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistung kann der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Die Rahmenvereinbarung umfasst voraussichtlich folgende Anzahl an Flächen:
- Kapitel 3.1 (Phase 0): 800 Flächen
- Kapitel 3.2 (Phase 1): 2.500 Flächen
- Kapitel 3.3 (Phase 2): 1.250 Flächen
- Kapitel 3.4 (Phase 3): 350 Flächen
- Kapitel 3.4 (Phase 3 Zuschlag): 40 Flächen
- Kapitel 3.5 (Phase 4): 210 Flächen
- Kapitel 3.6 (Phase 5): 250 Flächen
- Kapitel 4.1.1: 1 Stück
- Kapitel 4.1.2: 2 Stück
- Kapitel 4.1.3: 9 Stück
- Kapitel 4.5: 1 Stück
- Kapitel 4.6 (optional): 200 Stunden
Hierbei handelt es sich nur um eine sorgfältige Schätzung des Auftraggebers auf Grund-lage der Zahlen aus bereits durchgeführten Projekten im Rahmen der systema-tischen Altstandorterfassung. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Zahlen auf Basis der Preisangaben im Preisblatt (s. Formular 302 der Vergabe-unterlagen). Da nur begrenzte Haushaltsmittel je Kalenderjahr 2024 und 2025 zur Verfügung stehen (siehe hierzu Vergütungsobergrenzen in § 3 Abs. 1 des Vertrages (Formular 414 der Vergabeunterlagen)), wird die Rahmen-vereinbarung mit den folgenden Vergütungs-höchstgrenzen abgeschlossen:
2024 max. 85.000 EUR (brutto)
2025 max. 125.000 EUR (brutto).
Sollte während der Leistungs-erbrin-gung erkannt werden, dass die Fallzahlen (Flächen/Stück/Stunden) gegenüber der vor-stehenden sorgfältigen Schätzung in dem Umfang steigen, dass die Ver-gütungs-höchst-grenze überschritten werden würde, bedarf es einer vorherigen schriftlichen, ein-vernehmlichen Änderung / Verschiebung. Eine Verpflichtung zur Aufstockung / Verschiebung der Vergütungsobergrenzen seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Sofern Aufstockungen der jeweiligen Vergütungsobergrenze je Jahr zu einer Über-schreitung der Gesamtvergütungsobergrenze führen, ist diese nach gegenseitigem Einvernehmen der Vertragsparteien bis maximal 30 Prozent, bezogen auf die Gesamtvergütungsobergrenze, ohne neues Vergabeverfahren möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:
1. sein Jahresumsatz mit Aufträgen für die Erfassung von Altstandorten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 50.000,00 EUR (netto) pro Jahr betrug.
Bei einer Bietergemeinschaft richtet sich der Jahresumsatz nach der Aufsummierung der Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft.
2. er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:
er mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte nachweisen kann.
Ein Referenzprojekt muss:
- bezogen auf den Inhalt mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein, in dem es u.a. die folgenden Themenschwerpunkte umfasst:
- (Archiv-)Recherchetätigkeiten,
- Auswertung von Bauakten, Luftbildern, Karten und sonstigem Schriftgut,
- Durchführung von Ortsbesichtigungen und -begehungen,
- Durchführung von Zeitzeugenbefragungen,
- Dokumentation und Präsentation der Ergebnisse,
- bezogen auf den Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein, in dem es:
- mindestens eine sechsmonatige Projektlaufzeit hat,
- einen systematischen Projektansatz hat, d. h. über eine Einzelfall-betrachtung hinausgeht und mehrere Standorte nach einem einheitlichen Schema betrachtet.
Des Weiteren ist ein Referenzprojekt vergleichbar:
- wenn der Vertragsbeginn nach dem 01.01.2019 liegt oder bei laufenden mehrjährigen Projekten der entsprechend vergleichbare Teilabschnitt nach dem 01.01.2019 begonnen hat,
- wenn es zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen ist oder bei laufenden mehrjährigen Projekten der entsprechend vergleich-bare Teilabschnitt in sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe erfolgreich abgeschlossen ist.
Jedes Referenzprojekt muss mittels des Formulars 311 nachgewiesen werden.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Formular 305a/305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Erklärung gemäß Formular 303.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fachlich-Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische / wirtschaftliche Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die
von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de).
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines
bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar
erscheinen, sind diese bis zum 20.09.2023 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen
Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYCPM
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.