Helmut-Kohl-Allee (B44) in Ludwigshafen am Rhein; hier: Sicherungsleistungen Bahn Referenznummer der Bekanntmachung: 2023 / 191
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Walzmühlstraße 65
Ort: Ludwigshafen am Rhein
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ludwigshafen.de
Postanschrift: Jaegerstraße 1
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Helmut-Kohl-Allee (B44) in Ludwigshafen am Rhein; hier: Sicherungsleistungen Bahn
Die Gesamtmaßnahme Helmut Kohl Allee (HKA) soll die bestehende B44 vom der Autobahn A 650 (Bereich Ziegeleiweg) bis zum Widerlager Bereich der Rheinquerung (Kurt Schumacher Brücke) ersetzen. Die Gesamtmaßnahme Helmut Kohl Allee (HKA) besteht aus der Teilmaßnahme "Westbrücke", der Teilmaßnahem "Stadtstraße" und der Teilmaßnahme "Nordbrückenkopf".
Für die Umsetzung der Teilmaßnahme Westbrücke und im Rahmen der Neugestaltung des Nordbrückenkopfes sind bauliche Eingriff in den DB-Bereich erforderlich. Für diese baulichen Eingriffe wie in Form von Grundbauarbeiten im Bereich der Fundamente und Errichtung der künftigen Pfeiler auf dem Deutschen Bahn Gelände in Ludwigshafen sind Sicherungsleistungen notwendig.
Ludwigshafen am Rhein
Die Gesamtmaßnahme Helmut Kohl Allee (HKA) soll die bestehende B44 vom der Autobahn A 650 (Bereich Ziegeleiweg) bis zum Widerlager Bereich der Rheinquerung (Kurt Schumacher Brücke) ersetzen. Die Gesamtmaßnahme Helmut Kohl Allee (HKA) besteht aus der Teilmaßnahme "Westbrücke", der Teilmaßnahme "Stadtstraße" und der Teilmaßnahme "Nordbrückenkopf".
Für die Umsetzung der Teilmaßnahme Westbrücke und im Rahmen der Neugestaltung des Nordbrückenkopfes sind bauliche Eingriff in den DB-Bereich erforderlich. Für diese baulichen Eingriffe wie in Form von Grundbauarbeiten im Bereich der Fundamente und Errichtung der künftigen Pfeiler auf dem Deutschen Bahn Gelände in Ludwigshafen sind Sicherungsleistungen notwendig.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre ab Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber kann den Vertrag durch einseitige, schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um je ein weiteres Jahr verlängern. Die Erklärung muss dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Monaten vor dem jeweiligen Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen vorzulegen:
1. Eigenerklärung, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister oder in der Handwerksrolle nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, indem er ansässig ist. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblattes Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil IV A) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben erbracht werden.
2. Eigenerklärung, dass dem Bieter keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblattes Eigenerklärung zur Eignung oder durch Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (Teil III A bis D) oder durch Nachweis der Präqualifizierung nebst den hinterlegten Präqualifizierungsangaben erbracht werden.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied die Eigenerklärungen gemäß Ziffer 1 bis 2 mit dem Angebot einzureichen.
m Formular "Eigenerklärung zur Eignung" sind insbesondere folgende Angaben zu machen:
a. Nettojahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gesamtumsatz)
b. Erklärung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut mit einer Deckungssumme von mindestens 1.000.000,00 EUR für Personen- sowie 1.000.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden, wobei die Versicherungssumme jährlich mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss. Im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertragsbedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arbeitsgemeinschaft eintritt. Ist ein den genannten Anforderungen entsprechender Versicherungsschutz aktuell nicht gegeben, so ist mit dem Angebot die Erklärung abzugeben, dass bei Zuschlagserteilung eine Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen zur Verfügung stehen wird. Im Falle der Teilnahme einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist der Nachweis einer solchen Haftpflichtversicherung von jedem Mitglied einzeln zu erbringen. Die Vergabestelle behält sich vor, im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens den Bieter aufzufordern, eine entsprechende Erklärung der Haftpflichtversicherung vorzulegen, dass die hier geforderten Mindestdeckungssummen mit den genannten Bedingungen im Zuschlagsfall bereitgestellt werden (Bereitstellungserklärung).
Die Vergabestelle fordert als Mindestanforderung
a. einen durchschnittlichen Mindestjahresnettoumsatz (Gesamtumsatz) in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von 300.000 € sowie einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von 300.000 €
Im Falle einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bzw. eines Unterauftragnehmereinsatzes/einer Eignungsleihe ist die Summe der beteiligten Unternehmen in den jeweiligen Leistungsbereichen entscheidend.
b. den Abschluß bzw. die Abschlußmöglichkeit einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den vorstehenden Anforderungen.
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
a. Unternehmensreferenzen
Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters zu bereits abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzen. Die Eigenerklärung kann durch Einzelnachweise mittels Einreichung des Formblattes Eigenerklärung zur Eignung ggfs. nebst Anlage(n) oder durch eine vom Bieter selbsterstellten Unterlage mit entsprechenden Angaben gemäß Formblatt Eigenerklärung zur Eignung erbracht werden
b. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
zu a. Die Unternehmensreferenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
a1. Die Referenzleistungen müssen mit den zu vergebenen Leistungen vergleichbar sein. Eine Vergleichbarkeit setzt mindestens voraus, dass die Referenzen Sicherungsleistungen in Anlagen der Deutschen Bahn abbilden.
a2. Die Referenzleistungen dürfen nicht vor dem 30.08.2020 abgeschlossen worden sein. Ist die Referenzleistung noch nicht abgeschlossen, müssen mindestens 75 Prozent der beauftragten Leistungen ausgeführt sein.
a3. Es müssen vom Bieter mindestens drei Referenzen eingereicht werden, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
zu b. Vorlage der notwendigen Bescheinigungen und Erlaubnisse zur Berufsausübung (insb. Nachweis der Präqualifikation auf Grundlage der Richtlinien der Deutschen Bahn AG, Nachweise der Qualifikation auf Grundlage der Ril 046.2528)
Werden die Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bewerber für die Erfüllung des Auftrages als nicht geeignet angesehen und somit im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Nachweis der Präqualifikation auf Grundlage der Richtlinie der Deutschen Bahn AG,
Nachweis der Qualifikation auf Grundlage der Ril 046.2528 (Funktionsausbildung zum Sicherungsposten).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im Auftragsfall gilt: Zur Vorlage von Plänen und Unterlagen sowie für den sonstigen Datenaustausch (insbesondere Rechnungen) wird die CDE-Plattform Project Networld genutzt, die vom Auftraggeber bereitgestellt wird. Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber hierzu die erforderlichen Zugangsdaten sowie eine Einweisung.
b) Bei der Abgabe eines Angebotes über die Vergabeplattform ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer gegebenenfalls großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebotes längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Es ist daher vom Bieter ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebotes auf die Vergabeplattform einzukalkulieren. Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die elektronische Abgabe des Angebotes über die Vergabeplattform ein kostenloses Tool erforderlich ist, welches eine separate Installation notwendig macht. Es wird deshalb empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist die Übermittlung des Angebotes zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang sind auf der Vergabeplattform weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum Support benannt.Antworten zu Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Vergabeunterlagen, welche sämtliche Bieter betreffen, werden vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform gemäß Abschnitt I.3) der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt. Für die Abgabe des Angebots ist jeweils die aktuellste Version der auf der Vergabeplattform eingestellten Vergabeunterlagen maßgebend. Die Bieter müssen daher sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots prüfen, ob seitens des Auftraggebers zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt oder Bieterfragen beantwortet wurden, welche für Abgabe des Angebotes zu beachten sind.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Jaegerstaße 1
Ort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
E-Mail: