Krankenhaushygienische Beratung und Betreuung von 4 Rehabilitationskliniken Referenznummer der Bekanntmachung: VUB-2023-0005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eichendorffstr. 4-6
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sachgebiet Interne Dienstleistungen
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Abschnitt II: Gegenstand
Krankenhaushygienische Beratung und Betreuung von 4 Rehabilitationskliniken
krankenhaushygienische Beratung und Betreuung von 4 Rehabilitationskliniken
- Drei-Burgen-Klinik Bad Kreuznach,
Zum Wacholder 2,
55583 Bad Kreuznach,
- Mittelrhein-Klinik Bad Salzig,
Salzbornstraße 14,
56154 Boppard - Bad Salzig,
- Edelsteinklinik Bruchweiler,
Lindenstraße 48,
55758 Bruchweiler bei Idar-Oberstein.
- Fachklinik Eußerthal,
Klinikstraße 1,
76857 Eußerthal,
Erbringung von krankenhaushygienischer Beratung und Betreuung für die vier Rehabilitationskliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Die Auftraggeberin hat die Option, diesen Vertrag zwei mal um jeweils 12 Monate zu gleichen Bedingungen zu verlängern. Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Fachkundenachweis:
Es ist ein Nachweis zur Erlangung der Fachkunde eines Hygienikers (Ärztliche Betreuung) zu erbringen.
Ebenso ist der Nachweis zur Erlangung der Fachkunde einer Hygienefachkraft zu erbringen.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bieters hat dieser drei Referenzen vergleichbarer Art zu benennen.
Gleiches gilt bei Arbeits- und Bietergemeinschaften
Nachweise zur Erlangung der Fachkunde sind personenbezogen und entsprechend für die ausführende Person vorzulegen.
laut vorzulegender Eigenerklärung Insolvenz, Steuern, Sozialabgaben und Versicherungen:
- der Bieter darf sich nicht Insolvenzverfahren befinden bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens gegen ihn nicht beantragt sein bzw. mangels Masse abgelehnt wurden sein.,
- die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben wurden ordnungsgemäß erfüllt, es bestehen keine Rückstände gegenüber dem Finanzamt
- es sind keine negativen Eintragungen im Sinne des § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung /GewO) im Gewerbezentralregister enthalten.
- die Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge und Umlagen zur gesetzlichen Sozialversicherung wurden ordnungsgemäß erfüllt, es bestehen keine Rückstände bei den Einzugsstellen der Gesamtsozialversicherungsbeiträgen und der zuständigen Berufsgenossenschaft
- es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherungversicherung mit n Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (Personenschäden 2.000,.000,- Euro, Schadensfall 1.000.000,- Euro, bzw. eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in ausreichender Höhe, mindestens aber mit einer Regelversicherungssumme von 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und 3-facher Maximierung der Versicherungssummen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, die bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrechtzuerhalten werden muss. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung müssen maximiert mindestens 3 Mal pro Versicherungsjahr für etwaige Versicherungsfälle aus dem Vertragsverhältnis (unabhängig von sonstigen Versicherungsfällen des AN im Verhältnis zu Dritten) zur Verfügung stehen. Besteht eine solche Versicherung nicht, verpflichtet sich der Bieter bei Auftragserhalt eine solche abzuschließen und nachzuweisen.
Von der Teilnahme am Wettbewerb werden alle Bieter ausgeschlossen, bei denen nachweislich die in GWB genannten Ausschlusstatbestände vorliegen.
Dies trifft insbesondere auf Bieter zu, die
- schwerwiegende Straftaten bzw. Verfehlungen im Geschäftsverkehr begangen haben (z.B. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, illegale Beschäftigung, Steuerhinterziehung, Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche, Subventionsbetrug)
-Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten, die bei der Vergabe oder Ausführung von Aufträgen mitwirken, Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben (Bestechung oder Vorteilsgewährung) und/oder
- sich an wettbewerbsbeschränkenden Maßnahmen im Sinne des GWB beteiligt bzw. in anderer Weise versucht haben, den Wettbewerb zu unterlaufen. Hierzu zählen insbesondere die Beteiligung an Absprachen über Preise oder Preisbestandteile (Preisabsprachen), verbotene Preisempfehlungen oder die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten.
Unmittelbar mit dem Angebot einzureichen sind:
- Eigenerklärung Insolvenz, Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungen
- Eigenerklärung zum Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576
- Mustererklärung 1 AentG
- Mustererklärung 3
- Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen
Auf Anforderung der Vergabestelle einzureichen sind folgende Erklärungen und Nachweise
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und der zuständigen Kommune
- Nachweis über ordnungsgemäß gezahlte Sozialabgaben
- Nachweis über ordnungsgemäß entrichtete Unfallversicherungsbeiträge
Nach Auftrags-/Zuschlagserteilung einzureichen sind:
- Nachweis über Berufshaftpflichtversicherungen
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen. Eine Haftungserklärung abzugeben.
Gleiches gilt bei Arbeits- und Bietergemeinschaften
Unmittelbar mit dem Angebot einzureichen sind:
- Eigenerklärung Referenzen
- Aktueller Nachweis zur Erlangung der Fachkunde eines Hygienikers (Ärztliche Betreuung)
- Aktueller Nachweis zur Erlangung der Fachkunde einer Hygienefachkraft
- Nachweis Eintragung im Handels- oder Berufsregister
- Formular 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistung
- Formular 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Formular 235 - Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen
- Formular 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Gleiches gilt bei Arbeits- und Bietergemeinschaften
Krankenhaushygieniker: (m/w/d)
Die Qualifikation für die Wahrnehmung der in § 5 Absatz 1 MedHygVO genannten Aufgaben besitzt, wer die Anerkennung als Facharzt (m/w/d) für Hygiene und Umweltmedizin oder für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie erhalten hat. Die Qualifikation besitzen auch approbierte Humanmediziner (m/w/d) mit erfolgreich abgeschlossener Facharztweiterbildung, die eine von einer Landesärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnung auf dem Gebiet der Krankenhaushygiene erworben oder eine von einer Landesärztekammer anerkannte strukturierte curriculare Fortbildung zum Krankenhaushygieniker (m/w/d) erfolgreich absolviert haben.
Hygienefachkraft nach § 6 MedHygVO (m/d/w)
Die Qualifikation für die Wahrnehmung der in § 6 Absatz 1 MedHygVO genannten Aufgaben besitzt, wer berechtigt ist, eine Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung zu führen, über eine entsprechende mindestens dreijährige Berufserfahrung verfügt und eine Weiterbildung zur Fachkraft für Hygiene in der Pflege an einer staatlich anerkannten Weiterbildungsstätte mit einer staatlichen Prüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
Krankenhaushygieniker: (m/d/w)
hat nachzuweisen, dass er sich nach § 9 MedHygVO regelmäßig mit dem aktuellen Stand der Krankenhaushygiene vertraut macht und im Abstand von höchstens zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.
Hygienefachkraft nach § 6 MedHygVO (m/d/w)
hat nachzuweisen, dass sie sich nach § 9 MedHygVO regelmäßig mit dem aktuellen Stand der Krankenhaushygiene vertraut macht und im Abstand von höchstens zwei Jahren an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
Internet-Adresse: http://www.mwkel.rlp.de/