Kläranlage Hartenfels - Entschlammung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-00-0067
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Saynbach 5-7
Ort: Selters
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56242
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 2626/764-19
Fax: +49 2626/764-66
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.selters-ww.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Hartenfels - Entschlammung
Entschlammung der Simultanteiche 1-3 auf der Kläranlage Hartenfels
Kläranlage 56244 Hartenfels
Entschlammung der Simultanteiche 1-3 auf der Kläranlage Hartenfels
Mobile Rechenanlage einrichten, betreiben, abbauen
ca. 475 t Klärschlammentnahme
ca. 20 t Entsorgung Rechengut
ca. 475 t Klärschlamm entsorgen
ca. 110 m³ Transport Filtratwasser
ca. 1.295 m³ Überstandswasser absaugen
Verlängerung aufgrund wetterbedingter Begebenheiten in Absprache mit dem Auftraggeber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Der Bewerber/Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, erklärt mit der Unterschrift, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
2. Eintragung in das Berufsregister/Handelsregister/vergleichbare Register.
- Umsatz der letzen drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen
- Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung mit Regeldeckungssummen von mind. 2.000.000 EUR für Personenschäden und mind. 1.500.000 EUR für sonstige Schäden
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle
Es sind keine Bieter und/oder deren Bevollmächtigte zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Genaue Angaben zur Ausführung des Auftrages sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (z.B. Besondere Vertragsbedingungen, Ausführungsfristen,...)
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Werden die Vergabeunterlagen anonym (ohne Registrierung) heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder Bieterinformationen keine Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle in Textform darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen über die Vergabeplattform an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden. Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Bei Übermittlung auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.