KH Daun ZNA - Los 01 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-06-07-1200
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Maria-Hilf-Strasse 2
Ort: Daun
NUTS-Code: DEB24 Vulkaneifel
Postleitzahl: 54550
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.krankenhaus-maria-hilf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KH Daun ZNA - Los 01
Für die Maßnahme "Umbau der Zentralen Notaufnahme im Krankenhaus Daun" hat der Auftraggeber bereits die erforderlichen Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 erarbeiten lassen. Darauf aufbauend sollen nun die weiteren Planungsleistungen nach Fachlosen getrennt vergeben werden.
Die Notaufnahme des Krankenhauses soll den Anforderungen an die G-BA (Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Abs. 4 SGB V), hier: erweiterte Notfallversorgung - Stufe 2, entsprechen. Daher muss die zentrale Notaufnahme eine organisatorisch der Notaufnahme angeschlossene Beobachtungsstation von mindestens 6 Betten umfassen, dort sollen die Notfallpatienten in der Regel unter 24 Stunden verbleiben, bis der weitere Behandlungsweg medizinisch und organisatorisch geklärt ist.
Die Durchführung der Arbeiten erfolgt bei laufendem Krankenhausbetrieb.
Gegenstand dieses Loses (Los 01) sind die Objektplanungsleistungen für Gebäude nach § 34 HOAI und zwar die Leistungsphasen 3 und 5-9.
Die Planungsleistungen für die Fachplanung der Technischen Ausrüstung sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens, sondern werden in einem gesonderten Fachlos (Los 02) ausgeschrieben.
Krankenhaus Maria-Hilf Maria-Hilf-Straße 2 54550 Daun
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 3, 5 und 6 für Leistungen nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 7 bis 9 nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI, Leistungsphasen 3, 5-9) sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die vergebende Stelle beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 3, 5 und 6 für Leistungen nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
Die Leistungsphase 4 wird optional ausgeschrieben.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die vergebende Stelle die Vergabe der Leistungsphasen 7 bis 9 nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
Erläuterung der Fristenangabe zur Laufzeit des Vertrages:
Innerhalb der unter II.2.7) genannten Zeitspanne sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage der HU-Bau binnen dieser Frist von 3 Monaten nach Auftragserteilung sichergestellt ist. Weitere Fristen werden einvernehmlich festgelegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architektenleistungen
Postanschrift: Bahnhofplatz 7
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJV6VKK
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Es gilt § 135 Abs. 2 S. 2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung endet.