Jahresleistungsverzeichnis 2024/2025
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Rheinallee 87
Ort: Bodenheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55294
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis, LL.M.
E-Mail:
Telefon: +49 6131/971767310
Fax: +49 6131/97176771
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wvr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresleistungsverzeichnis 2024/2025
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages „Jahresleistungsverzeichnis 2024/2025“ für
a) Los 1: Jahresleistungsverzeichnis 2024 / 2025 - Rufbereitschaftsgebiet I
unterteilt in die Titel: Tiefbauarbeiten, Versorgungsleitungen und Rufbereitschaft
b) Los 2: Jahresleistungsverzeichnis 2024 / 2025 - Rufbereitschaftsgebiet II
unterteilt in die Titel: Tiefbauarbeiten, Versorgungsleitungen und Rufbereitschaft
1 und 2
Jahresleistungsverzeichnis 2024 / 2025 - Rufbereitschaftsgebiet I
Landkreis Mainz-Bingen
Die wvr beliefert rd 300.000 Menschen in Rheinhessen und in der Nordpfalz mit Trinkwasser. Das rd. 860 km² große Versorgungsgebiet umfasst die Verbandsgemeinden Gau- Algesheim, Eich, Nieder-Olm, Bodenheim, Rhein-Selz, Wörrstadt, Wöllstein, Alzey und Kirchheimbolanden, sowie die Städte Mainz, Bad Kreuznach und Alzey.
Darüber hinaus ist die wvr für die kaufmännische und technische Betriebsführerin der Wasserwerke der Verbandsgemeinde Wöllstein (Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Wöllstein).
Für das Versorgungsgebiet werden Rahmenverträge für die Ausführung von Tiefbauarbeiten, Verlegung von Versorgungsleitungen sowie die durchgängige Stellung und Vorhaltung einer Rufbereitschaft neu ausgeschrieben. Die Leitungsverlegung von Neuanschlüssen sowie die Hausanschlusserneuerungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Lediglich die dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten sind Teil der anzubietenden Leistung.
Der Leistungsumfang Tiefbau für die Erneuerung von Versorgungsleitungen betrug im Mittel der vergangenen drei Jahre rd. 2.200 Meter pro Jahr für beide Lose (aus rd. 15 bis 20 Einzelmaßnahmen pro Jahr). Bezüglich der Rohrverlegarbeiten wurden davon im vorgenannten Zeitraum im Mittel rd. 500 bis 600 Meter pro Jahr für beide Lose durch die Vertragspartner ausgeführt.
Der Leistungsumfang Tiefbau für Einzelmaßnahmen betrug im Mittel der vergangenen drei Jahre pro Jahr für beide Lose:
Erneuerung Hausanschlüsse 170 Stück
Rohrbruch an Hausanschlüssen 110 Stück
Rohrbruch an Versorgungsleitungen 75 Stück
Rohrbruch an Transportleitungen 10 Stück
Schieber- und Hydrantenmaßnahmen 65 Stück
Neuanschlüsse 320 Stück
Es sollen ein oder mehrere Rahmenverträge geschlossen werden. Sollten mehrere Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, erfolgt der Einzelabruf nach zeitlicher Verfügbarkeit. Die Leistungen sind in 2 Lose mit jeweils 3 Titeln unterteilt (1. Tiefbauarbeiten, 2. Versorgungsleitungen und 3. Rufbereitschaft). Die Lose beziehen sich auf die Gebietszuteilung der Rufbereitschaft (zwei Gebiete).
Der Bieter kann für beide Lose oder auch nur für ein Los Angebote abgeben; zwingend sind jedoch alle 3 Titel eines Loses abzugeben. Angebote mit weniger als 3 Titeln sind nicht bedingungsgemäß.
Es ist also zulässig ein Angebot nur auf ein Rufbereitschaftsgebiet beschränkt auf alle 3 Titel abzugeben.
Die Rufbereitschaftsgebiete I und II ergeben sich aus der der Ausschreibung beigefügten Kennzeichnung/Plananlage der Versorgungsgebiete.
Die näheren Anforderungen ergeben sich aus den den Vergabeunterlagen beigefügten Verträgen und den dazu beigefügten Geschäftsbedingungen.
Der Vertrag kann optional durch einseitige Erklärung des Auftraggebers einmal um ein Jahr verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer 6 Monate vor Vertragsablauf mit, dass er die Vertragsverlängerungsoption ausübt. Der AN ist berechtigt dieser Vertragsverlängerung binnen 14 Tagen nach Zugang des Verlängerungsverlangens zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Der Vertrag kann optional durch einseitige Erklärung des Auftraggebers einmal um ein Jahr verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer 6 Monate vor Vertragsablauf mit, dass er die Vertragsverlängerungsoption ausübt. Der AN ist berechtigt dieser Vertragsverlängerung binnen 14 Tagen nach Zugang des Verlängerungsverlangens zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Jahresleistungsverzeichnis 2024 / 2025 - Rufbereitschaftsgebiet I
Landkreis Mainz- Bingen
Die wvr beliefert rd 300.000 Menschen in Rheinhessen und in der Nordpfalz mit Trinkwasser. Das rd. 860 km² große Versorgungsgebiet umfasst die Verbandsgemeinden Gau- Algesheim, Eich, Nieder-Olm, Bodenheim, Rhein-Selz, Wörrstadt, Wöllstein, Alzey und Kirchheimbolanden, sowie die Städte Mainz, Bad Kreuznach und Alzey.
Darüber hinaus ist die wvr für die kaufmännische und technische Betriebsführerin der Wasserwerke der Verbandsgemeinde Wöllstein (Eigenbetrieb der Verbandsgemeinde Wöllstein).
Für das Versorgungsgebiet werden Rahmenverträge für die Ausführung von Tiefbauarbeiten, Verlegung von Versorgungsleitungen sowie die durchgängige Stellung und Vorhaltung einer Rufbereitschaft neu ausgeschrieben. Die Leitungsverlegung von Neuanschlüssen sowie die Hausanschlusserneuerungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung. Lediglich die dafür erforderlichen Tiefbauarbeiten sind Teil der anzubietenden Leistung.
Der Leistungsumfang Tiefbau für die Erneuerung von Versorgungsleitungen betrug im Mittel der vergangenen drei Jahre rd. 2.200 Meter pro Jahr für beide Lose (aus rd. 15 bis 20 Einzelmaßnahmen pro Jahr). Bezüglich der Rohrverlegarbeiten wurden davon im vorgenannten Zeitraum im Mittel rd. 500 bis 600 Meter pro Jahr für beide Lose durch die Vertragspartner ausgeführt.
Der Leistungsumfang Tiefbau für Einzelmaßnahmen betrug im Mittel der vergangenen drei Jahre pro Jahr für beide Lose:
Erneuerung Hausanschlüsse 170 Stück
Rohrbruch an Hausanschlüssen 110 Stück
Rohrbruch an Versorgungsleitungen 75 Stück
Rohrbruch an Transportleitungen 10 Stück
Schieber- und Hydrantenmaßnahmen 65 Stück
Neuanschlüsse 320 Stück
Es sollen ein oder mehrere Rahmenverträge geschlossen werden. Sollten mehrere Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, erfolgt der Einzelabruf nach zeitlicher Verfügbarkeit. Die Leistungen sind in 2 Lose mit jeweils 3 Titeln unterteilt (1. Tiefbauarbeiten, 2. Versorgungsleitungen und 3. Rufbereitschaft). Die Lose beziehen sich auf die Gebietszuteilung der Rufbereitschaft (zwei Gebiete).
Der Bieter kann für beide Lose oder auch nur für ein Los Angebote abgeben; zwingend sind jedoch alle 3 Titel eines Loses abzugeben. Angebote mit weniger als 3 Titeln sind nicht bedingungsgemäß.
Es ist also zulässig ein Angebot nur auf ein Rufbereitschaftsgebiet beschränkt auf alle 3 Titel abzugeben.
Die Rufbereitschaftsgebiete I und II ergeben sich aus der der Ausschreibung beigefügten Kennzeichnung/Plananlage der Versorgungsgebiete.
Die näheren Anforderungen ergeben sich aus den den Vergabeunterlagen beigefügten Verträgen und den dazu beigefügten Geschäftsbedingungen.
Der Vertrag kann optional durch einseitige Erklärung des Auftraggebers einmal um ein Jahr verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer 6 Monate vor Vertragsablauf mit, dass er die Vertragsverlängerungsoption ausübt. Der AN ist berechtigt dieser Vertragsverlängerung binnen 14 Tagen nach Zugang des Verlängerungsverlangens zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Der Vertrag kann optional durch einseitige Erklärung des Auftraggebers einmal um ein Jahr verlängert werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer 6 Monate vor Vertragsablauf mit, dass er die Vertragsverlängerungsoption ausübt. Der AN ist berechtigt dieser Vertragsverlängerung binnen 14 Tagen nach Zugang des Verlängerungsverlangens zu widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Angebote (Ziffer IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor;
2) Eigenerklärung Nichtvorliegen der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB;
3) Eigenerklärung, dass die Durchführung der Leistungen im Auftragsfall unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen wird und keine Verflechtungen mit anderen Unternehmen bestehen;
4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach § 4 Tariftreuegesetzes RLP
Im Fall eine Bewerbendengemeinschaft sind die in Nrn. 1 bis 10 genannten Erklärungen und Angaben für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. (Siehe Bewerbungsbogen).
1) Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens und zum Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:
Wird die geforderte Deckungssumme in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und für sonstige Schäden für dieses Projekt nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen. Im Fall einer Bietendengemeinschaft sind die Nachweise zu Nrn. 1 und 2 für jedes Mitglied der Bietendengemeinschaft vorzulegen.
Zu 1:
Durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von mindestens 650.000 Euro netto p.a. jeweils in den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der insgesamt nachzuweisen ist. Vergleichbar sind Leistungen, die dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand entsprechen.
Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft so gilt der Nachweis erbracht, wenn der Wert durch den „gemeinsamen“ Jahresumsatz erreicht wird.
Zu 2:
Es ist mindestens eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und für sonstige Schäden nachzuweisen. Wird die geforderte Deckungssumme in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und für sonstige Schäden für dieses Projekt nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen. Im Fall einer Bietendengemeinschaft sind die Nachweise zu Nrn. 1 und 2 für jedes Mitglied der Bietendengemeinschaft vorzulegen.
1) Es sind mindestens zwei realisierte Referenzprojekte, die eine vergleichbare Komplexität haben, aus den Jahren 2017-2022 ungeachtet der Laufzeit nachzuweisen, alternativ kann der Nachweis der Eignung auch über lediglich ein Referenzprojekt mit einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren geführt werden.
2) Eigenerklärung/Konzept zur Darstellung der ortsnahen Leistungserbringung:
Bieter müssen nachweisen, dass sie entweder im Näherungsbereich des Versorgungsgebietes vertreten sind (z. B. mit Betriebshof inkl. Zwischenlager usw.) oder sofern sie über keinen im oder im näheren Radius des Versorgungsgebietes befindlichen Betriebshof (inkl. Zwischenlager usw.) verfügen, haben sie schriftlich in einem schlüssigen Konzept darzulegen, wie sie die Leistungserbringung im Falle der Beauftragung sicherstellen werden.
3) Darlegung der Fähigkeit zur Berufsausübung:
a) Für Titel 2 Zertifizierung gem. DVGW- Arbeitsblatt GW 301 mind. für die Gruppe Wasser – W3, Werkstoffe pe, ge. Sollte der Bieter keine W3 pe, ge - Zertifizierung besitzen, kann Titel 2 komplett oder teileweise mit einem Nachunternehmer (Formblatt 532 EU Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe) mit entsprechender Qualifikation angeboten werden.
b) Prüfbescheinigung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 330 zu erbringen. Gültige PE-Schweißzertifikate für die erforderliche Anzahl von Facharbeitern.
c) Formblatt nach § 53 KrWG Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen (Transportgenehmigung).
d) Benennung des Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)“.
Zu 1):
Es sind mindestens zwei realisierte Referenzprojekte, die eine vergleichbare Komplexität haben, aus den Jahren 2017-2022 ungeachtet der Laufzeit, alternativ kann der Nachweis der Eignung auch über lediglich ein Referenzprojekt mit einer ununterbrochenen Vertragslaufzeit von mindestens 5 Jahren geführt werden.
Ein Projekt gilt als vergleichbar, wenn es für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht wurde, ein und insbesondere die Rufbereitschaft über ein den Teilgebieten I (mind. 535 km²) oder II räumlich (mind. 325 km²) entsprechendes Versorgungsgebiet abgedeckt hat oder abdeckt. Auch laufende Verträge können als Referenz benannt werden.
zu 2):
Bieter müssen nachweisen, dass sie entweder im Näherungsbereich des Versorgungsgebietes vertreten sind (z. B. mit Betriebshof inkl. Zwischenlager usw.) oder sofern sie über keinen im oder im näheren Radius des Versorgungsgebietes befindlichen Betriebshof (inkl. Zwischenlager usw.) verfügen, haben sie schriftlich in einem schlüssigen Konzept darzulegen, wie sie die Leistungserbringung im Falle der Beauftragung sicherstellen werden. Dabei ist insbesondere auf die Rufbereitschaft (Stichwort: Eintreffen der Kolonne vor Ort im vorgegebenen Zeitraum von 90 Minuten) eines oder beider Rufbereitschaftsgebiete einzugehen. Zusätzlich auch auf Fragen der Bauablauforganisation, Baustellenlogistik, Personalstärke und des Maschinenseinsatzes ist im Konzept darzulegen. Soweit diese durch den Betriebshof des Bieters beeinflusst wird, bspw. sollen Betriebsstätten über die Vertragsdauer angemietet oder erworben werden, ist ebenfalls näher zu erläutern.
Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und
zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer*innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für das Angebot sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bieters*in an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Angebote sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bietendengemeinschaften:
a) Bietendengemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Angebote gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bietendengemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bietendengemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bietendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bietendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietendengemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 SektVO
a) Beabsichtigten Bietende auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bietenden die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Angebot vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 34 SektVO:
a) Beabsichtigt der Bietende eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bietende die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmenden.in zu benennen.
b) Der/die Bietende hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
5) Für das Angebot ist das Angebotsformblatt zu nutzen. Eigenerklärungen müssen in Textform (§ 126b BGB) den Aussteller ausweisen;
6) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Erklärungen oder Nachweise unter Fristsetzung gemäß den Bestimmungen der VgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bietenden auf Nachforderung besteht nicht;
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-0
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/