600239680 RV8597 Diverse Impfstoffe Referenznummer der Bekanntmachung: 6002398680-BAAINBw E2.4W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw Abt E2.4 (AIN)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
600239680 RV8597 Diverse Impfstoffe
6002398680-Rahmenvereinbarung über die Lieferung diverser Impfstoffe
Die Zulassung der Impfstoffe muss den Vorgaben des Arzneimittelgesetzes (AMG) entsprechen.
LOS 1 DIPHTERIE-TETANUS-POLIOMYELITIS-IMPFSTOFF
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
DIPHTERIE-TETANUS-POLIOMYELITIS-IMPFSTOFF
2 Optionen auf Verlängerung um je 12 Monate
LOS 2 GELBFIEBER-IMPFSTOFF
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
GELBFIEBER-IMPFSTOF
2 Optionen auf Verlängerung um je 12 Monate
LOS 3 HEPATITIS-A TYPHUS- IMPFSTOFF
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
HEPATITIS-A TYPHUS- IMPFSTOFF
2 Optionen auf Verlängerung um je 12 Monate
LOS 4 POLIOMYELITIS-IMPFSTOFF; INAKTIVIERT
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
POLIOMYELITIS-IMPFSTOFF; INAKTIVIERT
2 Optionen auf Verlängerung um je 12 Monate
LOS 5 TYPHUS-IMPFSTOFF
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
TYPHUS-IMPFSTOFF
2 Optionen auf Verlängerung um je 12 Monate
LOS 6 PNEUMOKOKKEN-IMPFSTOFF
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
PNEUMOKOKKEN-IMPFSTOFF
2 Optionen auf Verlängerung um je 12 Monate
LOS 7 DIPHTERIE-PERTUSSIS-TETANUS-POLIOMYELITIS-IMPFSTOFF
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
DIPHTERIE-PERTUSSIS-TETANUS-POLIOMYELITIS-IMPFSTOFF
2 Optionen auf Verlängerung um je 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 1 jahr gerechnet ab Angebotsschlusstermin)
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe/zum Nachweis der Zuverlässigkeit
- 20220503 Formular Eigenerklärung-VO-2022-833
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit