Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme) Referenznummer der Bekanntmachung: VGA1017EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Industriestrasse 3
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herrn Werner Sautter
E-Mail:
Telefon: +49 6215052883
Fax: +49 6215052890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.twl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme)
Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme) im Stadtgebiet Ludwigshafen im Jahr 2024
Turnusmäßiger Zählerwechsel Rohrmedien (Gas, Wasser, Fernwärme) im Stadtgebiet Ludwigshafen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden
(Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern):
1. Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z.B. Mitarbeiteranzahl, Standorte, Unternehmensstruktur, etc.) als formlose Erklärung in Textform
2. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, Handwerksrolle bzw. Installateurverzeichnis oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend)
3. Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
4. Nachweis einer Konzession zur Zulassung für die ausgeschriebenen Tätigkeiten
5. Eigenerklärung, dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 123 Abs. 4 GWB
6. Eigenerklärung, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB
7. Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr.3 GWB
Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB.
8. Eigenerklärung, dass er einen Verhaltensstandard niedergelegt hat, diesen in seinem Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat. Ziel des Verhaltensstandards ist die Gewährleistung integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme.
9)a) Eigenerklärung zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 1.12.2010 (GVBl.2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010).
9)b) Eigenerklärung folgenden Inhalts: ‚Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o.a. LTTG-Gesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen. Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragen.‘
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
-in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
-in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
-dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,
-dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
(Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern.):
1. Eigenerklärung jeweils zu Umsatz und Lieferungen/Leistungen, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung zum Umsatz für mit der auszuschreibenden Maßnahme vergleichbaren Lieferungen/Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe des Eigenleistungsanteils
3. Nennung von mindestens 3 Referenzen bei Energieversorgungsunternehmen aus der Europäischen Union, nicht älter als 3 Jahre, die in Umfang und Leistung denen der Ausschreibung entsprechen – mit Übersicht der Wechselquoten
4. Bonitätsnachweis über Eigenauskunft (Creditreform, CRIF GmbH oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate
5. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
6. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
7. Nachweis von Haftpflichtversicherungen (Unternehmenshaftpflicht mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens EUR 3 Mio., Berufshaftpflicht) mit Angabe der Deckungssummen für Sach-, Personen und Vermögensschäden.
1. Personal: die Anzahl der kurzfristig regelmäßig einsetzbaren Mitarbeiter ist anzugeben (nur eigenes sozialversicherungspflichtiges Personal – keine Subunternehmer - und im Fall ausländischer Mitarbeiter nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren)
2. Der Auftragnehmer setzt deutschsprachiges Personal ein. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen ein gepflegtes Erscheinungsbild haben und der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und sich einwandfrei gegenüber Kunden und Ansprechpartnern des Auftraggebers artikulieren können. D.h. sie sind in der Lage mit den vorgenannten Personengruppen Alltagskommunikation zu betreiben, können Sachverhalte um das Aufgabengebiet vollständig und verständlich erklären und alle diesbezüglichen Fragen eigenständig beantworten.
3. Arbeitskleidung: Auftragnehmer stattet sein eingesetztes Personal mit einheitlicher Berufskleidung (Namenskennzeichnung bzw. Ausweis) aus
4. Eigenerklärung zur Qualifikation des Personals für die jeweiligen Sparten (z.B. Gesellen-/Meisterbrief oder gleichwertig,)
5. Zulassungsnachweis für Arbeiten unter Spannung für die Wechselmonteure im Bereich Strom
6. Führerschein der Klasse B
7. Nachweis eines WFM (Workforce Management System) zur Verarbeitung der Daten - Die Schnittstelle müssen den Vorgaben des Auftraggebers entsprechen. Die Verarbeitung von Daten im txt, xls, csv, xml Format muss nachgewiesen werden
8. Eigenerklärung über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
9. Eigenerklärung, dass die Monteure des Auftragsnehmers eigenes und vollständiges Werkzeug zur Durchführung der Arbeiten in den jeweiligen Sparten zur Verfügung gestellt bekommen
10. Nachweis einer kostenfreien Hotline für Terminabsprachen mit Endkunden. Diese Rufnummern sind zu normalen Tageszeiten (Mo. bis Fr.) zu erreichen. Dies gilt ebenso bei Terminvereinbarungen per E-Mail
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftragsgebers ZVB-Dienst, AEB - siehe unter: https://www.twl.de/das-ist-twl/ueber-uns/lieferanteninformationen/
Alle Schriftstücke (Teilnahmeanträge, Angebote, Protokolle, etc.) sind in deutscher Sprache zu verfassen. Bei
allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Projektdurchführung wird von den eingesetzten
Mitarbeitern/innen das Beherrschen der deutsche Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindest-Deckungssumme von 3 000 000 EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) – Teil 4
in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz - VergRModG) vom 17. Februar 2015, BGBl I vom 23.02.2016, S. 203
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
-§134: Informations- und Wartepflicht.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
-§160 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
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Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de