Betankung Dienstfahrzeuge und Vorhaltung Kraftstoff-Notfallreserve
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostallee 7-13
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betankung Dienstfahrzeuge und Vorhaltung Kraftstoff-Notfallreserve
Betankung der Dienstfahrzeuge der SWT-AöR sowie der Stadt Trier im Zeitraum vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2027 sowie dauerhafte Vorhaltung eines Kraftstoffkontingents für den Krisenfall.
Die SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 500 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der SWT-AöR sowie der Stadt Trier.
Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.12.2023 und endet am 31.12.2027.
Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Energie- und Technikpark Trier, Am Grüneberg 90, 54292 Trier.
Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:
• räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;
• Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen;
• Der Bieter muss mindestens über zwei Tankstelle in der Stadt Trier verfügen;
• Der Tankbetrieb muss 24/7 möglich sein.
Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:
• ca. 175.000 - 250.000 Liter Diesel
• ca. 75.000 - 120.000 Liter Super
Weiterhin ist für einen möglichen Krisenfall ein Kraftstoffkontingent am Standort Trier zu bevorraten und im Ernstfall exklusiv für die SWT-AöR und die Stadt Trier zur Verfügung zu stellen, längstens bis zum Aufbrauch der bevorrateten Tanklagerbestände. Dies betrifft ein Kontingent von 10.000 Liter Diesel und 20.000 Liter Super E5.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens
- Angaben, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB)
Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagenbeigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind die Unterlagen und Nachweise sofern sie nicht mit dem Angebot vorgelegt wurden, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP)
- Eigenerklärung Sanktionspaket
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2.) Das Angebot ist elektronisch (in Textform) bis zum unter Punkt IV.2.2) genannten Termin auf der Vergabeplattform subreport einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
3.) Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zurichten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Nur die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung erfolgt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter.
Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
4.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.