Digitale Messtechnik und Arbeitsgeräte für naturwissenschaftliche Bildung Referenznummer der Bekanntmachung: Bischöfliches Generalvikariat Trier
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 1340
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54203
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-trier.de/unser-bistum/verwaltung/bischoefliches-generalvikariat/bischoefliches-generalvikariat-uebersicht/index.html
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Messtechnik und Arbeitsgeräte für naturwissenschaftliche Bildung
Im Rahmen des Digitalpakts wird die Beschaffung von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung gefördert.
Mit diesem Vergabeverfahren werden in sieben Losen bis zu sieben Rahmenvereinbarungen für die zentrale Beschaffung einer bestimmten Menge von digitaler Messtechnik und weiteren Arbeitsgeräten für die naturwissenschaftliche Bildung der Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier in Rheinland-Pfalz und im Saarland ausgeschrieben.
Virtual-Reality-Brillen
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
33 Stück Virtual Reality-Brillen.
Leitfabrikat gem. §31 Abs. 6 VgV:
"Meta Quest 2", oder vergleichbar.
Apple MacBooks
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
5 Stück Apple MacBook Pro.
16 Stück Apple MacBook Air oder Pro.
Leitfabrikate gem. §31 Abs. 6 VgV:
"Apple MacBook Pro 14"", M2, 2022", oder vergleichbar.
"Apple MacBook Air 13"", M2, 2022", oder vergleichbar.
Die im Bestand der Schulen vorhandenen digitalen Messgeräte kommunizieren per Bluetooth auf bewährte Weise über entsprechende Schnittstellen mit Applegeräten.
Aus didaktischen Gründen kann nicht auf ein anderes Betriebssystem umgestiegen werden, da ansonsten die Handhabung für die Schülerinnen und Schüler (zwei Varianten) deutlich komplexer wird und damit die Einsätze deutlich seltener erfolgen.
Hier könnten sowohl iPads als auch MacBooks in Frage kommen. Für komplexere Auswertungsvorgänge eignen sich MacBooks deutlich besser als iPads. Insbesondere durch die vorhandene Tastatur, größere Bildschirme, höhere Rechenleistung zur grafischen Darstellung der Messwerte, sowie Möglichkeit diese durch die vorhandenen physischen Schnittstellen auf andere Anzeigegeräte, z.B. Beamer oder Whiteboards zu übertragen.
Es können daher nur MacBooks die didaktischen Anforderungen erfüllen.
Messtechnik
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
Eine bestimmte Anzahl und Art von Messgeräten für die Physik-Sammlungen der Schulen. Diese verfügen hauptsächlich über Experimente der Firmen Phywe (eher Mittelstufe nach Neueinrichtung) und Leybold (eher Oberstufe aus Altbeständen und Neuanschaffungen).
In der nahen Vergangenheit wurden Geräte des Herstellers Leybold beschafft. Über die Fördervereine wurden in den letzten Jahren Teile von CASSY angeschafft, auf die aufgebaut werden soll.
Die Physik-Sammlungen der angegebenen Schulen verfügen hauptsächlich über Experimente der Firmen Phywe (eher Mittelstufe nach Neueinrichtung) und Leybold (eher Oberstufe aus Altbeständen und Neuanschaffungen).
In der nahen Vergangenheit wurden Geräte des Herstellers Leybold beschafft. Über die Fördervereine wurden in den letzten Jahren Teile von CASSY angeschafft, auf die aufgebaut werden soll.
Aus pädagogischen und didaktischen Gründen müssen alle Sensoren und Messgeräte von einem Hersteller stammen und über eine Software ausgelesen und ausgewertet werden können. Nur so kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit einer anderen Software arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen Sensoren nicht erreicht werden kann.
Die Sensoren müssen über eine Software für Apple-Produkte auszulesen sein. In der Schule wurde bisher ein größerer Grundstock an iPads und MacBooks angelegt. Eine Schnurloskommunikation der digitalen Geräte mit den im Schulgebäude installierten Tafeln ist technisch aktuell nur mit Produkten des Herstellers Apple umsetzbar.
Das digitale Messwerterfassungssystem, sowie die Halterungen für Tablets müssen bis hin zu Tischklemmen und Befestigung auf das jeweilige Experiment abgestimmt sein. Nur so kann man Messwerte in der passenden Größenordnung zum Auslesen erhalten und die Sicherheit gemäß RiSU angemessen umsetzen.
In der Liste sind keine Komplettpakete aufgeführt. Bereits der in der Sammlung befindliche Gerätschaften wurden bereits abgezogen.
Eine komplette Neubeschaffung von Geräten anderer Hersteller ist unwirtschaftlich, da
- Geräte doppelt beschafft werden müssten
- erwartet wird, dass erheblicher Schulungsaufwand auf Seiten des Lehrpersonals entsteht
- erhebliche vorbereitende pädagogische und didaktische Leistungen zur Durchführung der Experimente neu erstellt werden müssten.
Gem. §31 Abs. 6 Nr. 1 VgV wird daher vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abgewichen, da die Benennung von konkreten Produkten aus dem auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Mikroskopie
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
Optische Instrumente für den Fachbereich Naturwissenschaft
1 Stück Mikroskop für die Bischöfliche Realschule Marienberg
Sowie
2 Stück Mikroskop für das Willi-Graf-Gymnasium Saarbrücken
Geforderte Eigenschaften:
- Fixed-Köhler, Binocular,
- netzwerkfähige 8,3 Megapixel Cam, SF20, 4 Pos., Abbe 0.9, 75x40 einschließlich Durchlichtbeleuchtung LED Weißlicht, 5700K, 1 W
- Objektivrevolver 4-fach, nach hinten geneigt
- Kreuztisch. Größe mindestens 75x40 mm
- Trieb rechts und Objekthalter mit Federhebel links
- Binokularer Tubus 25°/22 mit integrierter netzwerkfähiger Ultra HD-Kamera, mindestens 3840 x 2160 Pixel, 4K
- Okulare 10x/20 Br. foc. mit Augenmuscheln
- Objektive: 4x, 10x, 40x
- Abbe-Kondensor 0,9 / 1,25
- Bildspeicherformat JPG oder TIFF
- Videostream Format: MP4, mindestens 30 fps
- Schnittstellen mindestens:
HDMI
USB 3.0 für Speicherstick
Wi-Fi Adapter oder PC-Verbindung
Ethernet für LAN-Verbindung
- Passive Kühlung (lautlos)
- Software im Lieferumfang enthalten
- unterstützte Betriebssysteme: Windows und iOS
- 5V USB-Anschluss
- Netzteil 100...240VAC/50...60Hz/30VA mit länderspezifischen Adaptern
- Staubschutzhülle
- Maße: 208 x 296 x 398 mm
- Gewicht: 12 kg
Optionales Zubehör: Es sind zweierlei 100x-Objektive verfügbar: Öl und trocken.
Leitfabrikat gem. §31 Abs. 6 VgV:
Zeiss Primostar 3
3D-Drucker
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
3D-Druck Technik gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Gesellschaft und sollte daher auch in einer zeitgemäßen Lernumgebung präsent sein. Zahlreiche große Firmen sehen in der Möglichkeit Großserien im 3D-Drucker zu produzieren den nächsten großen Schritt in der Veränderung der Produktionsstraßen und Lagerhaltung. So werden nicht länger nur alle Teile, sondern auch digitale Vorlagen vorgehalten, die bei Bedarf 3D-druckbar sind.
Für die Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass eine neue Kompetenz in Zukunft für einen erfolgreichen Start in die Berufstätigkeit an Bedeutung gewinnt. Diese Kompetenz kann als 3D-Konstruktionsfähigkeit beschrieben werden. Hiermit sind sowohl handwerkliche Fähigkeiten, z. B. die Bedienung exemplarischer CAD-Software, Slicer und 3D-Drucker, als auch generell das dreidimensionale Denken und Operieren gemeint. Auch die überfachlichen Kompetenzen wie Kommunikation im Team etc. spielen für den 3D-Druck eine Rolle.
Über Erfolg oder Misserfolg des Einsatzes von 3D-Druckern entscheidet nicht allein die Verfügbarkeit von Geräten. Entscheidend wird sein, wie die 3D-Drucker z. B. im Rahmen von projektartigen Makerspaces zu Lernsettings führen, die Lernenden einen besseren Lernerfolg ermöglichen. Die Bereitstellung geeigneter Unterrichtsbeispiele kann hierbei positiv unterstützend wirken.
Wir planen daher den Einsatz des Gerätes unter anderem im Fach Mensch und Technik. Das am Zeichenbrett erlernte Technische Zeichnen wird im CAD-Programm digital angewandt und im 3D-Druck realisiert. Durch die Kombination von 3D-Druck, Lasergravur und CNC-Fräsen erhöhen sich die Einsatzmöglichkeiten. So kann das Fach Kunst einen weiteren, kreativen Zugang bieten. Die Entwicklung von 3D-Modellen erweitert die Möglichkeiten noch einmal z.B. auf die Fächer Biologie, Chemie und Mathematik und liefert einen weiteren Beitrag zur Förderung des dreidimensionalen Denkens und Operierens.
Die zu beschaffenden 3D-Drucker müssen für den Schulbetrieb und die dort zu lehrenden Inhalte geeignet sein.
Die Geräte werden in bestehende didaktische Konzepte, sowie in bestehende technische Umgebungen eingebettet. Aus diesen Gründen ergeben sich für jeden geplanten Einsatzort unterschiedlichen Anforderungen an die einzusetzenden Geräte. Die Anforderungen sind je Einsatzort genau beschrieben.
Gem. §31 Abs. 6 VgV werden Leitfabrikate angegeben, welche die angegebenen Anforderungen erfüllen. Es steht Bietern frei andere Produkte anzubieten.
Wenn andere Produkte angeboten werden, wird sich vorbehalten eine Teststellung durchzuführen. Dazu muss der betreffenden Schule kostenfrei für einen angemessenen Zeitraum (mind. 4 Wochen) ein Testgerät zur Verfügung gestellt werden. In dieser Zeit wird die Erfüllung der Anforderungen verifiziert.
a) Bischöfliche Realschule Marienberg
1 3D-Drucker
- Robuste Ausführung für den Schulbetrieb und Zulassung für den Einsatz im gewerblichen Umfeld. Trotzdem geringes Gewicht und kompakte Abmessungen.
- Rahmenmaterial vorzugsweise Aluminiumlegierung oder vergleichbar
- Gehäuse mit Acryl-Falttüren, Abgaskanal und Abluftventilator mit intelligenter Regelung und Tür-auf-Erkennung über Hall-Schalter
- Multifunktional für 3D-Druck, CNC-Fräsen, Laserschneiden/ -Gravur (Lasermodul min. 1,6 W mit eingebauter Kamera) durch den Austausch der Module
- Aluminium-Rastertisch für Lasergravieren / -schneiden
- Magnetisches beheiztes Bett mit abnehmbarem Druckbogen für den 3D Druck. Maximale Temperatur mindestens 80° C.
- Großes Druckbett, welches das Drucken mehrerer Gegenstände gleichzeitig zulässt. Arbeitsbereich daher mindestens 320 x 350 x 330 mm
- 3D-Druck:
o Schichtauflösung: min. 50-300 Mikrometer
o Düsendurchmesser: max. 0,4 mm
o Unterstützte Materialien: min. PLA, ABS, PETG, TPU, Wood PLA
- Lasergravur und Schneiden
o Eingebaute Kamera
o Laserleistung min. 1600 mW, Klasse 4
o Laser Spot: ca. 0.2 mm × 0.3 mm
o Wellenlänge sollte 450 nm sein
o Unterstützte Materialien: min. Holz, Leder, Plastik, Papier, non-transparent Acryl
- CNC Fräsen:
o Schaftdurchmesser: ca. 0.5-6.35 mm
o Spindeldrehzahl: max. 6.000 - min. 12.000 RPM
o Unterstützte Materialien: min. Holz, Acryl, PCB, carbon fiber sheet, jade
- Mindestens 5 Zoll Touchscreen mit intelligenter Bedienung und Android-Betriebssystem oder vergleichbar
- Unterstützte Dateitypen: .stl, .obj und Weitere
- Unterstützte Betriebssysteme: Windows, macOS, Linux
- Datenübertragung über Wifi, USB- Kabel und USB-Stick
b) Maximilian-Kolbe-Gemeinschaftsschule, Neunkirchen, Nikolaus-Groß-Schulen, Willi-Graf-Gymnasium sowie St. Maximin-Schule Trier
Für Maximilian-Kolbe-Gemeinschaftsschule 2 und für Willi-Graf-Gymnasium und St. Maximin-Schule je 1 ohne Fräse und für Nikolaus-Groß-Schule 2 und Maximilian-Kolbe-Gemeinschaftsschule 1 mit Fräse.
3D-Drucker unterschiedlicher Größe, davon 3 Stück inklusive CnC-Fräse
Drucker:
3-in-1 Multifunktionsgerät mit den Funktionen 3D-Druck, Lasergravur/ -schneiden und CNC-Fräsen/ -Schneiden.
- Arbeitsbereich: 400 mm × 400 mm × 400 mm
- Schnellwechselbare Werkzeugköpfe, Plattformen und hot ends
- mindestens 7-Zoll Touchscreen mit Benutzeroberfläche
- laserdichtes Gehäuse
- 3D-Druck mit einer Doppeldüse 300 °C
- Hochleistungs-Lasergravieren und -schneiden mit einer Leistung von mindestens 10 W.
- CNC-Fräsen und -Schneiden mit einer Leistung von mindestens 200 W.
- Software: kostenlose 3-in-1-Software, z.B. "Snapmaker Luban" oder vergleichbar
c) Alfred-Delp-Schule
1 Stück 3D-Drucker
Zur optimalen Umsetzung der Möglichkeiten, die das Arbeiten mit 3D-Druckern für Schülerinnen und Schüler bietet, wird ein 3D-Drucker ausgeschrieben.
Durch dieses Gerät können sowohl kleine Modelle, die z. B. von Schülern entworfen wurden, als auch größere, komplexere Modelle gedruckt werden. Der Drucker soll zudem für Multimaterial, Materialverbunde, sowie mehrfarbige Drucke und Drucke mit (löslichem) Stützmaterial verwendet werden können. Damit können Bauteile mit hoher Funktionsintegration gedruckt werden.
a) Bischöfliche Realschule Marienberg und St. Maximin-Schule Trier
Leitfabrikat gem. §31 Abs. 6 VgV:
Snapmaker A350T (oder vergleichbar)
b) Maximilian-Kolbe-Gemeinschaftsschule, Neunkirchen, Nikolaus-Groß-Schulen, sowie Willi-Graf-Gymnasium
Leitfabrikat gem. §31 Abs. 6 VgV:
Snapmaker Artisan (oder vergleichbar)
c) Alfred-Delp-Schule
Aus didaktischen und organisatorischen Gründen muss der Drucker von dem Hersteller sein, auf dem das bereits existierende und im Einsatz befindliche pädagogische Konzept aufbaut. Dies dient zur Sicherstellung eines einheitlichen Lehrkonzeptes, verhindert Zeitverlust durch eventuell notwendige doppelte Erläuterungen und didaktische Einführung von unterschiedlichen Benutzerkonzepten. Um die Verfügbarkeit und die Prozesssicherheit im Unterricht sicherzustellen, soll ein mehrsprachiger (vorzugsweise: deutschsprachiger) Support durch den Hersteller angeboten werden.
Leitfabrikat gem. §31 Abs. 6 VgV:
3D-Drucker des Herstellers Prusa
Elektronik-Baukästen (Calliope, Lego, Robomaster, Sphero)
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
Diverse Baukästen.
Calliope mini Klassensatz,
Calli: bot 2,
Lego Education Spike Prime-Set,
Lego Education Spike Prime Erweiterung,
Lego Education Spike Essential Set,
Lego Education Spike Prime-Set,
Robomaster Tello Drohnen,
Robomaster Tello TT / je 3 x Tello Akku / Tello Case,
Sphero Bolt,
Lego Spike Prime Set,
Lego Mindstorm Spike Erweiterung,
Lego Mindstorms EV 3 Set,
Lego Robotik Grundschule Set,
Joy-it Sensor Education Set Raspberry Pi(R) 4 B 8 GB 4 x 1.5 GHz inkl. Aufbewahrungskoffer, inkl. Breadboard, inkl. Sensor,
§31 Abs. 6 S. 1 VgV gestattet eine produktspezifische Ausschreibung, wenn diese durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Die Elektronik-Sammlungen, sowie die darauf abgestimmten didaktischen Konzepte der angegebenen Schulen bauen hauptsächlich auf Gegenständen der Unternehmen LEGO, Calliope, Sphero und Robomaster auf.
Über die Fördervereine wurden in den letzten Jahren Teile der angegebenen Hersteller angeschafft, auf die aufgebaut werden soll.
Aus pädagogischen und didaktischen Gründen müssen alle Lehrmittel und eingesetzten Bauteile von einem Hersteller stammen und über eine einheitliche Hard- und Software angesprochen, ausgelesen und ausgewertet werden können. Nur so kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit anderen Gegenständen arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen Gegenstände nicht erreicht werden kann.
In der Liste sind keine Komplettpakete aufgeführt. Bereits der in der Sammlung befindliche Gerätschaften wurden bereits abgezogen.
Eine komplette Neubeschaffung von Geräten anderer Hersteller ist unwirtschaftlich, da
- Geräte doppelt beschafft werden müssten
- erwartet wird, dass erheblicher Schulungsaufwand auf Seiten des Lehrpersonals entsteht
- erhebliche vorbereitende pädagogische und didaktische Leistungen zur Durchführung der Experimente neu erstellt werden müssten.
Gem. §31 Abs. 6 Nr. 1 VgV wird daher vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung abgewichen, da die Benennung von konkreten Produkten aus dem auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
Drohnen
Bischöfliches Generalvikariat Trier Bereich 3.3.2 Kirchliche Schulen Abteilung Schule und Religionsunterricht Mustorstraße 2 54290 Trier Das Bistum Trier unterhält in Rheinland-Pfalz und im Saarland an acht Standorten 20 Schulen unterschiedlicher Schulformen.
Die Lieferorte sind bei den jeweiligen Gegenständen angegeben. Der genaue Verteilungsschlüssel kann aufgrund von externen Faktoren, die nicht von dem Auftraggeber zu vertreten sind (z.B. eingetretene Beschädigungen / Verlust an Bestandsgeräten), Änderungen unterworfen werden.
Grundsätzlich sind sämtliche Schulen in Trägerschaft des Bistums Trier bezugsberechtigt.
Gem. §31 Abs. 6 VgV wird ein Leitfabrikate angegeben, welche die angegebenen Anforderungen erfüllen. Eine hinreichende Beschreibung des Auftragsgegenstand ist in diesem Fall nicht möglich. Es steht Bietern frei, andere, gleichwertige Produkte anzubieten.
Wenn andere Produkte angeboten werden, wird sich vorbehalten eine Teststellung durchzuführen. Dazu muss der betreffenden Schule kostenfrei für einen angemessenen Zeitraum (mind. 4 Wochen) ein Testgerät zur Verfügung gestellt werden. In dieser Zeit wird die Erfüllung der Anforderungen verifiziert.
1 Stück Drohne:
Geforderte Eigenschaften:
Bezeichnung Eigenschaft
Typ Drohne
Gewicht kleiner 250 Gramm
Max. Zulässige Windstärke 5 (28-37 km/h)
Flughöhe Mindestens 3.000m
Flugzeit Mindestens 30 min (ohne Wind)
Videosensor mindestens 10 Megapixel
Videoauflösung mindestens je:
- 4K: (3840×2160) bei 30 fps
- Full DH (1920x1080) bei 60 fps
Vergrößerung mindestens je:
- 4K: 2x
- Full HD: 4x
Entfernung für Signalübertragung mindestens 5 km (ohne Hindernisse)
Ortungssysteme mindestens GPS und Galileo
Anschlüsse USB Type-B und USB Type-C
Steuerung Über Mobilgerät. Kompatibilität:
iOS und Android
Speicher microSD
Lieferumfang:
Aufbewahrungstasche, Ersatzpropeller, USB-C-Kabel, Ladestation, Fernsteuerung, mindestens 3 Batterien
Leitfabrikat gem. §31 Abs. 6 VgV:
DJI Mini 2 Fly More Combo
Das benannte Set aus Fluggerät und Zubehör erfüllt sämtliche Anforderungen an die didaktische Umsetzung eines pädagogischen Konzeptes zur Nutzung von Drohnen. Dies umfasst den Einsatz in den Fächern Physik, Kunst und Geografie.
Die Auswertung der mit der Drohne gewonnenen Daten muss sich an den bereits im Schulbetrieb genutzten technischen Geräten orientieren.
Nur dadurch kann ein rituelles und häufiges Nutzen durch die Schülerinnen und Schüler gewährleistet werden. Sollten Schülerinnen und Schüler regelmäßig mit einer anderen Software bzw. technische Geräte arbeiten müssen, so ist zu erwarten, dass dies im normalen Schulalltag wertvolle Unterrichtszeit verbraucht wird und damit eine häufige Nutzung der verschiedenen pädagogischen Methoden, welche eine Drohne bietet, nicht erreicht werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung.
Eine Unternehmensdarstellung des Bieters mit Angabe von Rechtsform, Firmenstruktur und Geschäftsfeldern
(entfällt bei Freiberuflern), die u.a. nähere Informationen über das Leistungsspektrum, die technische
Ausstattung und die zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Bieters bezogen auf die geforderten
Leistungsbestandteile liefert.
1. Angabe von Umsatz
Angaben über die Umsätze der vergangenen 3 Geschäftsjahre des Unternehmens:
a. insgesamt
b. mit Bildungsreinrichtungen
2. Angabe KMU
Bitte geben Sie an, ob die Kriterien zu Kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) auf Ihr Unternehmen zutreffend
sind.
3. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern
Angabe von Steuernummer und zuständigem Finanzamt.
4. Haftpflichtversicherungsschutz
Haftpflichtversicherung über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung i.d.H. von
1.000.000 EUR für Personen/Sachschäden
Haftpflichtversicherung über die Vertragslaufzeit mit einer Mindestdeckung i.d.H. von
1.000.000 EUR für Personen/Sachschäden
Qualitätssicherung
Nachweis, dass das Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt:
Nachweis durch:
- Zertifikate z.B. ISO:9001, ISO:27001 und ISO:14001 (oder vergleichbar)
ODER
- Nachweis, dass der Rezertifizierungsprozess begonnen wurde und voraussichtlich vor Leistungsbeginn
abgeschlossen wird
ODER
- Darstellung des Qualitätsmanagementsystems.
Nachweis, dass das Unternehmen über ein Qualitätsmanagementsystem verfügt:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de/ zum Download zur Verfügung; die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal unter https://www.dtvp.de. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Bewerber-/Bieterfragen absehen, welche nicht über das Vergabeportal eingereicht werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 08.09.2023 um 12:00 Uhr über das o. g. Vergabeportal übersendet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, danach eingehende Anfragen nicht mehr zu beantworten. Fragen zu dem Vergabeverfahren werden wegen der Gleichbehandlung der Bieter nur in Textform und anonymisiert beantwortet.
4. Für die Angebote sind die hierfür zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden, die über das Vergabeportal abgerufen werden können.
5. Angebote sind über die Vergabeplattform im entsprechenden Projektraum über das Bietertool im Reiter "Angebote" einzureichen. Auf andere Art übermittelte Angebote, insbesondere schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail sind nicht zulässig. Angebote dürfen nicht über die Nachrichtenfunktion des Bietertools eingereicht werden.
6. Der Bieter hat sich rechtzeitig mit der Funktion der Vergabeplattform zur Abgabe von Angeboten vertraut zu machen und sich über etwaige Wartungsarbeiten der Vergabeplattform (Downtimes) zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. Dateianhänge nur bis zu einer bestimmten Größe hochgeladen werden können. Im Falle von Störungen der Vergabeplattform hat sich der Bieter an den Support des Plattformbetreibers zu wenden und parallel dazu den Auftraggeber zu informieren.
7. Soweit vom Bieter auszufüllende Bestandteile der Vergabeunterlagen mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen sind, gilt bei elektronischer Angebotsabgabe in Textform das Folgende: Anstelle von Originalunterschrift und Firmenstempel ist nur der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, anzugeben. Dies kann auch durch eine eingescannte Unterschrift erfolgen.
8. Die Verfahrenssprache ist deutsch. Es werden daher nur Angaben und Nachweise in deutscher Sprache akzeptiert (ggf. in deutscher Übersetzung).
9. Maßgeblich ist allein der Text der europaweiten Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, von seinem Nachforderungsrecht Gebrauch zu machen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YQN6877
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland