Planungsleistungen zur Abwasserbeseitigung, Los 1 - Objektplanungsleistungen für die Ingenieurbauwerke und Planungsleistungen der technischen Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 83/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gestade 18
Ort: Bernkastel-Kues
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Postleitzahl: 54470
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bernkastel-kues.de
Postanschrift: Löhrstraße 99
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 261/988662-0
Fax: +49 261/988662-20
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.webeler-rechtsanwaelte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zur Abwasserbeseitigung, Los 1 - Objektplanungsleistungen für die Ingenieurbauwerke und Planungsleistungen der technischen Ausrüstung
Die Verbandsgemeindewerke Bernkastel-Kues - Gestade 18 - in 54470 Bernkastel-Kues beabsichtigen die Planungsleistungen für die Ingenieurdienstleistungen zur Erneuerung der Zulaufbauwerke zu vergeben. Die gesamten bestehenden Abwasserbauwerke, das Schneckenpumpwerk sowie die Moselquerung wurden 1963/64 fertiggestellt und verlegt. Die Planungsleistungen zur Abwasserbeseitigung umfassen die Ausführung einer Moselquerung unterhalb der Mosel, Neubau des Zwischenpumpwerkes mit Rückbau Druckpumpwerk und Rückbau/Umbau des Schneckenpumpwerkes und temporären Maßnahmen, sowie der Verlegung einer Druckrohrleitung mit Umkehrung Hausanschlüsse Wehlener Pfad und Anschluss an die Zentralkläranlage Bernkastel-Kues. Bei der Sanierung der Abwasserbauwerke muss sichergestellt werden, dass sämtliche Funktionen während der Durchführung des Projektes aufrechterhalten bleiben.
Bernkastel-Kues
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist Los 1 - Objektplanungsleistungen für die Ingenieurbauwerke und Druckleitung. Der Bearbeitungsumfang der Stufe I, II, beinhaltet im Sinne der HOAI: § 43 Ing. Bauwerke mit den Leistungsphasen: 1 bis 4 und 5 bis 9 Leistungen der technischen Ausrüstung, Maschinentechnik und Elektrotechnik § 54 HOAI 1-9.
Die voraussichtlichen Baukosten der Maßnahme (netto) ergeben sich wie folgt:
Neubau der Zulaufbauwerke (Zwischenpumpwerk) 855.000 EUR
einschl. Rückbau oder Umnutzung des vorhandenen Schneckenpumpwerkes 390.000 EUR
Ausführung einer Moselquerung 1.668.000 EUR
Druckrohrleitung mit Umkehrung Hausanschlüsse Wehlener Pfad 1.100.000 EUR.
Die Beauftragung und Beginn der Planung sollen Ende 2023 erfolgen. Der Genehmigungsantrag Ende 2024 eingereicht werden. Baubeginn soll noch 2025 erfolgen, der Abschluss der Baumaßnahme soll dann im Weiteren 2027 erfolgen.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen, die Planung von Pumpwerk mit Druckrohrleitung, die die Mindestanforderungen unter III.1.3 erfüllen (20%),
2. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistung, die Planung von Rohrvortriebsarbeiten einer Flussquerung betreffen, die die Mindestanforderungen unter III.1.3 erfüllen (20%),
3. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen (20%),
4. Berufserfahrung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen mit den angegebenen Referenzobjekten, die die Mindestanforderungen erfüllen (20%),
5. Einhaltung von Bauzeit und Baukosten bei den eingereichten Referenzprojekten (20%).
Sonstiges:
Bei gleichqualifizierten Bewerbern entscheidet hinsichtlich der Teilnehmerauswahl das Los. Es ist möglich, ein Mehr an Eignung durch weitere Referenzen nachzuweisen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Zunächst werden in einer ersten Leistungsstufe die Planungsleistungen von der Entwurfsplanung bis zur Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1 und 4 im Sinne des § 43, 55 HOAI beauftragt, sodann in der Leistungsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen von der Ausführungsplanung bis zur Objektbetreuung - Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 43, 55 HOAI.
Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Stufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass durch die Person oder das Verhalten des Bewerbers oder dem Bewerber zuzurechnender Personen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB und § 19 MiLoG begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachgekommen ist.
3. Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen VO) genannten Unternehmen oder Personen mit Russlandbezug gehört. Gehört der Bewerber einer Gemeinschaft von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, dass dies auch nicht auf die verbundenen Unternehmen zutrifft.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
6. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch von Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seines Umsatzes für Planungseistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind, in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient und ihm die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
4. Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag in Textform zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3 Mio. EUR und zusätzlich für sonstige Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden mindestens 2 Mio. EUR beträgt. Dies ist durch eine Bescheinigung über die Haftpflichtversicherung, durch eine Erklärung der Versicherung nachzuweisen oder durch eine Erklärung des Bewerbers nachzuweisen, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall zur Verfügung stehen wird. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Tabellarische Liste, in der die zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen namentlich und unter Angabe der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung, die auf Verlangen durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen ist, und unter Angabe der Berufserfahrung in Jahren genannt werden (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
2. Erläuterung zur Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.) (§ 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
3. Erläuterung der technischen Büroausstattung des Bewerbers mit Nennung und detaillierter Beschreibung der mindestens verwendeten Software für den Datenaustausch und die Datensicherung.
4. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung Dritter bedienen, sind die vorgenannten Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch von Dritten abzugeben.
1. Der Bewerber muss mindestens hinsichtlich der Person des Planers (Ingenieurbau) sowie des Bauüberwachers (Ingenieurbau) über die Qualifikation eines abgeschlossenen Studiums des Bauingenieurwesens verfügen.
2. Hinsichtlich der Bürogröße muss der Bewerber neben den Personen des Planers und des Bauüberwachers über jeweils einen Vertreter mit mindestens vergleichbarer beruflicher Qualifikation verfügen.
3. Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von Pumpstationen und von Druckrohrleitungen durch geeignete Referenzen nachzuweisen. Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte im Wesentlichen kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Hierzu sind mindestens 4 Referenzen nachzuweisen.
a) Mindestens 2 Referenzen müssen die Planung eines Pumpwerkes mit Druckrohrleitung zum Gegenstand haben. Anforderungen: Misch-/Schmutzwasser, trocken aufgestellte Pumpen, mind. 10 l/s, Länge Druckleitung mind. 300 m. Bei dieser Referenz müssen mindestens die Planungsleistungen für die Planung der Ingenieurbauwerke (hier mindestens Leistungsphasen 3, 5 bis 8 erbracht worden sein und die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph 8, alternativ die Inbetriebnahme oder der Probebetrieb) muss nach dem 01.01.2018 erfolgt sein.
b) Mindestens 2 Referenzen müssen die Planung einer Flussquerung mit geschlossenem Rohrvortrieb zum Gegenstand haben. Anforderungen: Mikrotunnelbau steuerbar nach DWA-A 125, mind. DN 800, mind. L=100 m, im Grundwasser. Bei dieser Referenz müssen mindestens die Planungsleistungen für die Planung der Ingenieurbauwerke (hier mindestens Leistungsphasen 3, 5 bis 8 er-bracht worden sein und die Fertigstellung (d.h. Abschluss der Lph 8, alternativ die Inbetriebnahme oder der Probebetrieb) muss nach dem 01.01.2018 erfolgt sein
4. Der Bewerber hat für die jeweilige Referenz eine kurze Beschreibung der Maßnahme zu anzufertigen, einschließlich der erbrachten Planungsleistungen und Leistungsphasen und des Leistungszeitraums (maximal 5 DIN-A4-Seiten einschließlich Abbildungen und Plandarstellungen). Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden ist.
5. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben kann die vorbereitete Liste (siehe Referenzbogen) genutzt werden. Maßgeblich bleibt der Inhalt der Bekanntmachung. Die angeforderten Auskünfte sind in Textform einzureichen.
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe Ingenieur benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Teilnahmefrist elektronisch - nur - unter www.dtvp.de (Identifikationsnummer CXP4YK76PN1) einzureichen. Hierzu kann das veröffentlichte vorbereitete Teilnahmeformular genutzt werden.
2. Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und des Informationsschreibens gemäß § 134 GWB wird ebenso die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten verwendet. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz mit dem Bewerber ausschließlich über den bevollmächtigten Partner der Arbeits-/Bietergemeinschaft.
3. Der Auftraggeber wird vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen. Der erfolgreiche Bieter ist verpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung alle erforderlichen Angaben und Auskünfte hierzu zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YK76PN1
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6131/162113
Von Bewerbern/Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt der Auftraggeber, dass er der Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle schriftlich einen Nachprüfungsantrag zu stellen. Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.