Modernisierung ortsfeste Funkstellen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw I2.2
Zu Händen von: Herr Heinrichs
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 26140013960
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE Deutschland
1. Abbau der veralteten Steuerungstechnik, der Bedienplätze und (teilweise) der Funktechnik
2. Lieferung und Erneuerung der Antennentechnik, hierunter fallen die Antennenwahlschalter (AWS) und Antennenverteiler (AV). Die Antennen sind nicht Bestandteil der Modernisierung.
3. Lieferung und Erneuerung der Bedienplätze inkl. der Anwendersoftware
4. Integration der beigestellten Sende- und Empfangstechnik (Funktechnik)
5. Lieferung und Erneuerung der System- und Steuerungstechnik inkl. Betriebssysteme
51000000 Installation (außer Software), 50600000 Reparatur und Wartung von Sicherheits- und Verteidigungsmaterial, 32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör, 35000000 Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Der erfolgreiche Bieter muss angeben, welche(n) Teil(e) des Auftrags er über den geforderten Anteil hinaus als Unteraufträge zu vergeben gedenkt, und die bereits ausgewählten Unterauftragnehmer nennen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- die Auflagen der Anlage 4 des Geheimschutzhandbuches
berücksichtigt werden.
Die Anlage kann unter
https://bmwi-sicherheitsforum.de/ghb/formulare/317,0,0,1,0.html
abgerufen werden.Eigenerklärungen des Bewerbers, dass:
- für die Abwicklung der Verträge und die Kommunikation mit
dem Auftraggeber nur Personal vorgesehen ist, das die
deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.- Angaben zur Eigentümerstruktur- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV. 3.4. dieser Bekanntmachung- Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034)- Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031)- Eigenerklärung - Russische UnternehmenDie Formulare stehen zum Download bereit.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.- Verpflichtung der an der Erstellung des Teilnahmeantrags und des Angebots beteiligten Mitarbeiter auf die Einhaltung der Bestimmungen des VS-NfD-Merkblatts.Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für Unterauftragnehmer:- Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4.) dieser Bekanntmachung- Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034)- Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Un-terauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032)- Eigenerklärung - Russische UnternehmenDie Formulare stehen zum Download bereit.Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen.Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: - Geschäftsbericht des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre- Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre. Zum
Nachweis der Eignung ist ein jährlicher Mindestumsatz von 20.000.000,00 € erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft/ einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer
III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall
zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer BewGe abzugeben.
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz (industrieübliche Betriebshaftpflicht) besteht, deren Höhe jeweils 10 Mio. EUR pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden, im Falle der Kumulation der Schadensereignisse
jedoch 100 Mio. EUR pro Jahr nicht unterschreitet.
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer
Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/ Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang
vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Die technische Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Bewerberin ist durch Vorlage von Zertifizierungen wie DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, nachzuweisen.
Die Fachkunde der Bewerberin ist durch Vorlage von Zertifizierungen der Reihe ISO/IEC 2700X
oder vergleichbar nachzuweisen bzw. durch abgeschlossene, bestätigte Verfahren durch
DIN NIA-01-27 und/oder ISO/IEC JTC 1/SC 27 vorzubringen, welche die ISMS (Informationssicherheits-Managementsysteme) nachweisbar machen.
Insbesondere ist die technische Leistungsfähigkeit durch die Beschreibung von Referenzprojekten in den Bereichen Integration von Funk- und Führungsinformationskomponenten darzulegen.
Die Eignung gilt als nachgewiesen, wenn mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen, welche der Umrüstung, Ausrüstung bzw. Ausstattung oder auch Neuinstallation sowie Modernisierung von landbetriebenen Funkstellen entsprechen. Der Abschluss des letzten Referenzprojektes darf nicht älter als 4 Jahre sein.
Neben einer Kurzbeschreibung des Projektes ist die Dauer und das Auftragsvolumen jeder Referenz anzugeben.
Neben den Fachkenntnissen im Bereich Netzwerktechnik sind Kenntnisse in folgenden Bereichen erforderlich (formlose Eigenerklärung):
- Kenntnisse im Bereich Hochfrequenztechnik
- Kenntnisse in IT-Sicherheit, Geheimhaltung, Sabotageschutz der Bw
- Kenntnisse im Bereich der Dokumentation, Konzeptionierung, Auditierung der Bw
- Kenntnisse im Bereich Katalogisierung von Wehrmaterial für die Bw
- Kenntnisse in der Verarbeitung von Verschlusssachen
- Grundkenntnisse im Bereich Niederspannungstechnik
- Grundkenntnisse im Bereich Erdungstechnik und Überspannungsschutz
- Grundkenntnisse im Bereich Mitarbeiterschulung
Die Bewerberin kann sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/ Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen, muss dabei jedoch stets die Regularien zum Umgang mit Verschlusssachen beachten und umsetzen. Sofern die beteiligten Unternehmen mit Verschlusssachen betraut werden, sind auch diese der Einhaltung aller Regularien zu verpflichten.
Zum Nachweis der Eignung hat die Bewerberin diese Dritten in ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/ Erklärungen/ Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z.B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht. Eine Schadenersatz Klausel ist obligatorisch.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt die Bewerberin/Bieterin zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Die Bewerberin muss die Anzahl der Mitarbeiter*innen des Unternehmens und die Anzahl der Mitarbeiter*innen des für dieses Projektes zuständigen Geschäftsbereichs nennen (jeweils der letzten 3 Jahre).
Die Bewerberin muss nachweisen, über qualifiziertes Personal zu verfügen, um das Projekt zeitgerecht und situationsbedingt (ggf. zeitgleich) zu planen/konzeptionieren, modernisieren, dokumentieren, ggbfs. Service zu leisten und gemäß der Maßgabe zu schulen/auszubilden. Es müssen mindestens die Aufgaben eines Projektleiters für das gesamte Projekt, eines Vorarbeiters je Funkstelle, mindestens eines Elektroinstallateurs und Technikers je Funkstelle, mindestens eines Sicherheitsbeauftragten für das gesamte Projekt, mindestens eines Systementwicklers, mindestens eines Dokumentaristen, mindestens eines SAP-Migrators und mindestens eines Ausbilders erfüllt werden.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in zweifacher Ausfertigung (1 Original in Papierform und 1 Kopie auf USB-Stick) in deutscher Sprache einzureichen.Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter "Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an" aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
NICHT ÖFFNEN - EU-TEILNAHMEWETTBEWERB
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer Q/I2BL/PA072/LA431
Schlusstermin: 28.09.2023 13:00 Uhr
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per EMail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.09.2023 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen
im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit