Linienbündel Oberes Mittelrheintal Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 2023-SIM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwigstraße 3-5
Ort: Simmern (Hunsrück)
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 55469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Rhein-Mosel GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 26130355-22
Fax: +49 26130355-21
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheinhunsrueck.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vrminfo.de/verkehrsverbund/ueber-uns/wettbewerb-im-busverkehr/
Abschnitt II: Gegenstand
Linienbündel Oberes Mittelrheintal
Öffentliche Nahverkehrsleistung im Rhein-Hunsrück-Kreis im Bus- und ALF-Verkehr sowie optional im On-Demand-Verkehr
Rhein-Hunsrück-Kreis
Linienbündel Oberes Mittelrheintal mit den Linien:
670 Boppard – Spay – Rhens – Koblenz
672 Werlau – Holzfeld – Bad Salzig – Boppard
673 Boppard Mühltal – Schulen Auf der Zeil
674 Halsenbach / Nörtershausen / Oppenhausen – Buchholz – Boppard
676 Emmelshausen – Buchholz – Boppard
679 Oberwesel – St. Goar – Bad Salzig – Boppard
680 St. Goar – Holzfeld – Bad Salzig – Boppard Hbf – Buchenau
681 Oberwesel – St. Goar – Urbar – Oberwesel – Bacharach
682 Bacharach – Oberwesel – Urbar – St. Goar – Oberwesel
683 Emmelshausen / Pfalzfeld – Urbar – St. Goar – Oberwesel
685 Oberwesel – Wiebelsheim – Emmelshausen
686 Oberwesel – Schönburg – Perscheid – Oberwesel
687 Dichtelbach / Perscheid – Wiebelsheim – Oberwesel
688 Urbar – Niederburg – Oberwesel – St. Goar
689 Weiler – Holzfeld – St. Goar – Oberwesel
[nur im BUGA-Jahr 2029:] 698 Biebernheim – St. Goar – Oberwesel – Bacharach
[nur im BUGA-Jahr 2029:] 699 Boppard – Bad Salzig – St. Goar – Oberwesel - Bacharach
Die Leistungen können im Grundangebot fahrplanmäßig mit 29 Fahrzeugen (3 Standardbusse Kategorie 1, 15 Standardbusse Kategorie 2, 3 Gelenkbusse Kategorie 1, 2 Gelenkbusse Kategorie 2, 6 Midibusse Kategorie 1; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 1.686.343 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 56.204 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden. Die gerundeten maximalen Besetzkilometer ALF betragen lt. Fahrplan 24.997 p.a., die gerundeten geschätzten Besetzkilometer ALF durch Inanspruchnahme betragen 4.999 p.a..
Im Jahr 2029 sind während der Bundesgartenschau (BUGA) zusätzlich die Linien 698 und 699 im Einsatz, deren Leistung fahrplanmäßig mit 9 Fahrzeugen (4 Gelenkbusse Kategorie 2, 5 Standardbusse Kategorie 2; vgl. Anlage zum Verkehrsvertrag „unverbindliche Fahrzeugumlaufplanung für Montage an Schultagen“) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr gem. Ziffer 1 der Anlage zum Verkehrsvertrag „Kalkulationsgrundlagen“ mit gerundeten 584.917 Nutzwagenkilometern Bus p.a. sowie gerundeten 18.623 Fahrplanstunden Bus p.a. erbracht werden.
Für den Fall der Ausübung von Optionen im On-Demand-Verkehr verringert sich die Verkehrsleistung im Busverkehr bei Option 1 auf der Linie 680. Bei den Optionen 2, 3a und 3b entfallen die ALF-Verkehre auf der Linie 686.
Von den insgesamt 12 Fahrzeugen der Kategorie 1 sind mindestens 2 saubere Fahrzeuge und mindestens 3 emissionsfreie Fahrzeuge im Sinne des SaubFahrzeugBeschG einzusetzen, wobei die sauberen Fahrzeuge durch emissionsfreie Fahrzeuge ersetzt werden können.
On-Demand-Verkehr im Bedienungsgebiet des Linienbündels sowie in der angrenzenden Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 25.06.2023.
- Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 25.06.2023.
- "Mustererklärung 2" nach § 4 Abs. 3 und "Mustererklärung 3“ nach § 3 Abs. 1 des rheinlandpfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) vom 01.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz zur Änderung des LTTG vom 08.03.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Vergabeunterlagen, Anlage C1 und C2 zum Angebotsschreiben, die Vordrucke sind zu verwenden.
- Hinweis: zur Eignungsleihe vgl. Ziffer VI.3)
- Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-/ Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (öffentlicher Personennahverkehr) (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2) genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (Detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. Hierzu Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
- Hinweis: zur Eignungsleihe vgl. Ziffer VI.3)
- Um die grundsätzliche Eignung von potenziellen Software-Anbietern für den On-Demand-Verkehr sicherzustellen: Nachweise von einschlägigen Referenzen für die zum Einsatz vorgesehene und angebotene ODV-Software, die vom Bieter abzufragen und dem Angebot beizufügen sind. Es sind in Bezug auf den Software-Anbieter Eignung bzw. Kompetenzen nachzuweisen: zu den Einzelheiten vgl. Ziffer 8.3 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Erklärung der Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
- Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung gemäß Ziffer 3 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“
- Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 1 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
- Es wird eine Personalübernahme angeordnet. Nähere Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
- Sachdienliche Fragen und die Auskünfte werden allen Bewerbern anonymisiert in Textform zur Verfügung gestellt. Die Bewerber müssen sich eigeninitiativ und fortlaufend über die Einstellung von Bieterinformationen informieren.
- Zur Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vordrucke zu verwenden.
- Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc. erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu erläutern. Die Kosten für mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen.
- Die "Mustererklärung 2" und die "Mustererklärung 3" gemäß § 4 Abs. 3 LTTG sind zu verwenden.
- Betriebskonzept Teil 1 und Teil 2: Details siehe Vergabeunterlagen.
- Eignungsleihe: Details siehe Vergabeunterlagen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131162234
Fax: +49 6131162113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de