Winterdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-18-RPS-ARN
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt die Versorgung mit der Durchführung von Winterdienst für insgesamt 31 Standorte aus.
Gebiet Pfalz
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaften, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
1) Schneeräumung/-beseitigung
-Räumen von Schnee (Schwarzräumung) ist für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft gefordert (dazu gehören u. a. Tiefgarageneinfahrt / ausfahrt, Parkdeckauffahrt / abfahrt, Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Wege zu Haupt-, Personal- und Notausgängen, Zugänge zu Hydranten).
-Die Entstehung von Glätte auf Verkehrsflächen ist zu verhindern und die Benutzbarkeit der Flächen zu erhalten, sowie bei Tauwetter den Abfluss des Schneewassers zu ermöglichen.
2) Streuen
3) Kontrollfahrten
4) Beobachtungspflicht
-Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes sicher.
- Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst liegt, nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung, bei 1 Stunde bis zum Einsatz vor Ort.
Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch am 15.04.2027 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 4185,40 EUR (netto)
Gebiet Nord-Eifel
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaften, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
1) Schneeräumung/-beseitigung
-Räumen von Schnee (Schwarzräumung) ist für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft gefordert (dazu gehören u. a. Tiefgarageneinfahrt / ausfahrt, Parkdeckauffahrt / abfahrt, Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Wege zu Haupt-, Personal- und Notausgängen, Zugänge zu Hydranten).
-Die Entstehung von Glätte auf Verkehrsflächen ist zu verhindern und die Benutzbarkeit der Flächen zu erhalten, sowie bei Tauwetter den Abfluss des Schneewassers zu ermöglichen.
2) Streuen
3) Kontrollfahrten
4) Beobachtungspflicht
-Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes sicher.
- Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst liegt, nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung, bei 1 Stunde bis zum Einsatz vor Ort.
Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch am 15.04.2027 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 9873,52 EUR (netto)
Gebiet Westerwald
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaften, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
1) Schneeräumung/-beseitigung
-Räumen von Schnee (Schwarzräumung) ist für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft gefordert (dazu gehören u. a. Tiefgarageneinfahrt / ausfahrt, Parkdeckauffahrt / abfahrt, Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Wege zu Haupt-, Personal- und Notausgängen, Zugänge zu Hydranten).
-Die Entstehung von Glätte auf Verkehrsflächen ist zu verhindern und die Benutzbarkeit der Flächen zu erhalten, sowie bei Tauwetter den Abfluss des Schneewassers zu ermöglichen.
2) Streuen
3) Kontrollfahrten
4) Beobachtungspflicht
-Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes sicher.
- Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst liegt, nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung, bei 1 Stunde bis zum Einsatz vor Ort.
Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch am 15.04.2027 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 7332,37 EUR (netto)
Gebiet Nord-/Westpfalz
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaften, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
1) Schneeräumung/-beseitigung
-Räumen von Schnee (Schwarzräumung) ist für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft gefordert (dazu gehören u. a. Tiefgarageneinfahrt / ausfahrt, Parkdeckauffahrt / abfahrt, Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Wege zu Haupt-, Personal- und Notausgängen, Zugänge zu Hydranten).
-Die Entstehung von Glätte auf Verkehrsflächen ist zu verhindern und die Benutzbarkeit der Flächen zu erhalten, sowie bei Tauwetter den Abfluss des Schneewassers zu ermöglichen.
2) Streuen
3) Kontrollfahrten
4) Beobachtungspflicht
-Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes sicher.
- Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst liegt, nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung, bei 1 Stunde bis zum Einsatz vor Ort.
Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch am 15.04.2027 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 30041,15 EUR (netto)
Gebiet Rheinhessen/Hunsrück-Nahe
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaften, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
1) Schneeräumung/-beseitigung
-Räumen von Schnee (Schwarzräumung) ist für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft gefordert (dazu gehören u. a. Tiefgarageneinfahrt / ausfahrt, Parkdeckauffahrt / abfahrt, Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Wege zu Haupt-, Personal- und Notausgängen, Zugänge zu Hydranten).
-Die Entstehung von Glätte auf Verkehrsflächen ist zu verhindern und die Benutzbarkeit der Flächen zu erhalten, sowie bei Tauwetter den Abfluss des Schneewassers zu ermöglichen.
2) Streuen
3) Kontrollfahrten
4) Beobachtungspflicht
-Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes sicher.
- Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst liegt, nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung, bei 1 Stunde bis zum Einsatz vor Ort.
Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch am 15.04.2027 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 19919,63 EUR (netto)
Gebiet Süd-/Vorderpfalz
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaften, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
1) Schneeräumung/-beseitigung
-Räumen von Schnee (Schwarzräumung) ist für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft gefordert (dazu gehören u. a. Tiefgarageneinfahrt / ausfahrt, Parkdeckauffahrt / abfahrt, Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Wege zu Haupt-, Personal- und Notausgängen, Zugänge zu Hydranten).
-Die Entstehung von Glätte auf Verkehrsflächen ist zu verhindern und die Benutzbarkeit der Flächen zu erhalten, sowie bei Tauwetter den Abfluss des Schneewassers zu ermöglichen.
2) Streuen
3) Kontrollfahrten
4) Beobachtungspflicht
-Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes sicher.
- Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst liegt, nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung, bei 1 Stunde bis zum Einsatz vor Ort.
Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch am 15.04.2027 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 41211,80 EUR (netto)
Gebiet Süd-Eifel
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaften, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
1) Schneeräumung/-beseitigung
-Räumen von Schnee (Schwarzräumung) ist für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft gefordert (dazu gehören u. a. Tiefgarageneinfahrt / ausfahrt, Parkdeckauffahrt / abfahrt, Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Wege zu Haupt-, Personal- und Notausgängen, Zugänge zu Hydranten).
-Die Entstehung von Glätte auf Verkehrsflächen ist zu verhindern und die Benutzbarkeit der Flächen zu erhalten, sowie bei Tauwetter den Abfluss des Schneewassers zu ermöglichen.
2) Streuen
3) Kontrollfahrten
4) Beobachtungspflicht
-Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes sicher.
- Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst liegt, nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung, bei 1 Stunde bis zum Einsatz vor Ort.
Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch am 15.04.2027 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 50471,82 EUR (netto)
Gebiet Saarland
Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaften, die zu den Leistungen des Auftragnehmers gehören:
1) Schneeräumung/-beseitigung
-Räumen von Schnee (Schwarzräumung) ist für innen- und außenliegende Verkehrsflächen der Liegenschaft gefordert (dazu gehören u. a. Tiefgarageneinfahrt / ausfahrt, Parkdeckauffahrt / abfahrt, Gehwege, Bürgersteige, Fahrwege, Wege zu Haupt-, Personal- und Notausgängen, Zugänge zu Hydranten).
-Die Entstehung von Glätte auf Verkehrsflächen ist zu verhindern und die Benutzbarkeit der Flächen zu erhalten, sowie bei Tauwetter den Abfluss des Schneewassers zu ermöglichen.
2) Streuen
3) Kontrollfahrten
4) Beobachtungspflicht
-Der Auftragnehmer stellt die laufende Beobachtung der Objekte und der Wettersituation (Niederschlag und Temperatur) in der Zeit des Winterdienstes sicher.
- Die maximale Reaktionszeit für den Winterdienst liegt, nach Einsetzen von Schneefall oder Glättebildung, bei 1 Stunde bis zum Einsatz vor Ort.
Die Rahmenvereinbarung kann optional zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch am 15.04.2027 ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf.
a) Zu II.2.6) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.
b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 78393,98 EUR (netto)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Unterauftragnehmer:
Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 EUR (drei Millionen), Personenschäden pro Person in Höhe von mindestens 5.000.000,00 EUR (fünf Millionen), Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 EUR (einer Million) und Schlüsselverlust: Versicherungssumme Neuwert Schließanlage in Höhe von mindestens 200.000,00 EUR (zweihunderttausend) pro
Versicherungsfall abdeckt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Die Versicherung muss mindestens den in § 12 der Rahmenvereinbarung genannten Anforderungen entsprechen.
Gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV sind Referenzen anzugeben, die innerhalb der letzten drei Jahre (2020 bis 2023) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind; zwingend sind Angaben zu auskunftsfähige Organisationseinheit (inkl. Telefonnummer).
Vergleichbar sind Referenzen, die je Referenz mindestens 50% des Auftragsumfangs, gemessen an der zu räumenden/streuenden Fläche pro Los, nachweisen. Jede Referenz muss zudem eine Mindestlaufzeit von einem Jahr nachweisen.
Es sind mindestens zwei Referenzen je Los abzugeben, d.h. Bieter, die auf mehr als ein Los bieten, müssen jeweils zwei Referenzen pro Los einreichen.
Es sind mindestens zwei Referenzen je Los abzugeben, d.h. Bieter, die auf mehr als ein Los bieten, müssen jeweils zwei Referenzen pro Los einreichen.
Vergleichbar sind Referenzen, die je Referenz mindestens 50% des Auftragsumfangs, gemessen an der zu räumenden/streuenden Fläche pro Los, nachweisen. Jede Referenz muss zudem eine Mindestlaufzeit von einem Jahr nachweisen.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderlichen Versicherungen abzuschließen und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten.
(2) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 1 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz) für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden.
und/oder
(3) Erklärung des Bieters gem. § 4 Abs. 2 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz)
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist/sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen einzureichen.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor genannten Erklärungen für jeden Nachunternehmer einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom AOK-Bundesverband durchgeführt.
(II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung www.dtvp.de.
Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten.
Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK6PA4
Postanschrift: Virchowstraße 30
Ort: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: www.aok.de
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".