Investorenwettbewerb/Sanierung Freizeitbad/Stadt Mülheim-Kärlich
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kapellenstr. 16
Ort: Mülheim-Kärlich
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Katharina Strauß, KUNZ Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
E-Mail:
Telefon: +49 261/3013-230
Fax: +49 261/3013-359
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-kaerlich.de/sv_muelheim_kaerlich/
Abschnitt II: Gegenstand
Investorenwettbewerb/Sanierung Freizeitbad/Stadt Mülheim-Kärlich
Investorenwettbewerb für die Sanierung des Freizeitbades der Stadt Mülheim-Kährlich:
Die Stadt Mülheim-Kärlich mit rund 11.500 Einwohnern gehört zur Verbandsgemeinde Weißenthurm, die insgesamt rund 35.000 Einwohner zählt und liegt mitten im Neuwieder Becken zwischen den Städten Koblenz, Neuwied und Andernach. Das Einzugsgebiet für das Freizeitbad Tauris zählt rund 300.000 Einwohner.
Mit der Übernahme des Freizeitbades Tauris von der Stadt Mülheim-Kärlich soll der Weiterbetrieb gesichert sein. Dabei soll der Aspekt der öffentlichen Nutzung berücksichtig werden. Die Stadt Mülheim-Kärlich legt Wert auf eine energetische und nachhaltige Sanierung, unter Einbeziehung von regenerativen Energien. Das Freizeitbad Tauris liegt an einem zentralen Punkt der Stadt Mülheim-Kärlich im Schul- und Sportzentrum.
Stadt Mülheim-Kärlich
Die Stadt Mülheim-Kärlich mit rund 11.500 Einwohnern gehört zur Verbandsgemeinde Weißenthurm, die insgesamt rund 35.000 Einwohner zählt und mitten im Neuwieder Becken zwischen den Städten Koblenz, Neuwied und Andernach liegt.
Die Stadt Mülheim-Kärlich hat im Jahr 1991 das Freizeitbad Tauris eröffnet. Das Freizeitbad Tauris liegt an einem zentralen Punkt der Stadt Mülheim-Kärlich im Schul- und Sportzentrum. Das Einzugsgebiet für das Freizeitbad Tauris zählt rund 300.000 Einwohner und ist eine beliebte Freizeiteinrichtung in der Region Mittelrhein/Mosel.
Das Bad, dessen Architektur beim Bau schon sehr innovativ war, ist heute immer noch gut anzusehen. Es bietet eine moderne Badelandschaft mit Wasser-Erlebniswelt: Babybecken, zahlreiche Spaßbecken, ein 25 m Sportbecken mit Hubboden, eine 63 Meter lange Riesenrutsche sowie einen Strömungskanal weiterhin einen Saunabereich mit unterschiedlich temperierten Sauna-Schwitzräumen im Innen- und Außenbereich. Eine große Liegewiese lädt in den Sommermonaten zum Aufenthalt ein. Eine nähere Beschreibung findet man auf der Homepage des Freizeitbades Tauris (www.tauris.net). Neben der Öffentlichkeit konnte das Freizeitbad auch von den Schulen der Verbandsgemeinde Weißenthurm für das Schulschwimmen genutzt werden. Zusätzlich gab es Schwimm- und Fitnesskurse von einem privaten Anbieter.
Der Charakter eines Freizeitbades soll erhalten bleiben. Mit der Übernahme des Freizeitbades Tauris von der Stadt Mülheim-Kärlich soll der Weiterbetrieb gesichert sein, welcher eine öffentliche Nutzung weiterhin vorsieht. Gegenstand des Auftrages ist demnach ein Investor, der das Bad übernimmt, mit einem Planerteam saniert und das Freizeitbad betreibt.
Die Erschließung ist grundsätzlich gesichert, muss aber im Falle eines Verkaufs. durch noch einzutragende Leitungsrechte, insbesondere im Bereich Wasser- und Abwasser abgesichert werden.
Das Freizeitbad Tauris ist inzwischen 32 Jahre alt, eine technische Sanierung ist daher notwendig. Erste Überlegungen und Planungsvorschläge zu einer solchen Umsetzung liegen vor. Die Stadt Mülheim-Kärlich legt Wert auf eine energetische und nachhaltige Sanierung, unter Einbe-ziehung von regenerativen Energien.
Bewerben können sich auch Bieter-/Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Investor, Badbetreiber und Planungsbüro. Erfahrungen zur Planung und Führung eines Badbetriebes sind von Vorteil. Es wird ein Konzept zur möglichen Sanierung sowie zum Weiterbetrieb des Freizeitbades Tauris erwartet. Im Konzept sollten die Sanierungsmaßnahmen beschrieben werden. Die Gestaltung des Weiterbetriebes ist ebenso in einem Konzept zu beschreiben. Hier sollten dann die Möglichkeiten der öffentlichen Nutzung und die Möglichkeiten Schulschwimmen durchführen zu können, berücksichtigt werden.
Die Immobilie geht in das Eigentum des Investors über. Hinsichtlich des Grundstücks wird ein Erbbaurechtsvertrag mit einem jährlichen Pachtzins von mindestens 5 % des Bodenrichtwertes geschlossen. Der angebotene Pachtzins geht zudem in die preisliche Bewertung des Angebotes ein.
Die Stadt knüpft an die Umsetzung Anforderungen im Bereich der Daseinsvorsorge, so dass nicht auszuschließen ist, dass es sich unter Berücksichtigung der einschlägigen EuGH-Rechtsprechung um einen Bauauftrag handelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage 3 mit Angaben zum Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB.
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört gemäß Anlage 7.
3) Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gemäß Anlage 2, falls erforderlich.
4) Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe gemäß Anlage 5, falls erforderlich.
5) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen gemäß Anlage 6, falls erforderlich.
1) Eigenerklärung des Bieters nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens aus den letzten drei Geschäftsjahren
2) Liquiditätsnachweis bei Privatpersonen durch eine Selbstauskunft, bei juristischen Personen durch eine Bonitätsauskunft eines anerkannten Institutes wir der Creditreform oder vergleichbar (Bei vergleichbaren Nachweis hat der Bieter darzulegen, dass die Anforderungen an die Glaubwürdigkeit und Anerkanntheitsgrad gegeben sind.)
3) Finanzierungszusage: Im Falle einer Fremdfinanzierung: Zusicherung eines Finanzierungsinstitutes mit Sitz in der EU, das Konzept/Umsetzung/Realisierung zu finanzieren. Im Falle der Eigenfinanzierung: Bestätigung der Hausbank oder eines sonstigen Kreditinstitutes mit Sitz in der EU, dass für die Realisierung des geplanten Projektes entsprechend dem vorgelegten Konzept Eigenmittel vorhanden sind.
1) Darstellung des Umsetzungsteams mit Angabe des Betreibers und des Fachplanerteams
2) Referenzen des Investors zum Nachweis von Erfahrungen mit der Realisierung von Bauprojekten mit einem Mindestbauvolumen von 10 Mio. € .
3) Vergleichbare Referenzen des Fachplanerteams bzgl. einer Schwimmbäder-Sanierung aus den letzten 5 Jahren.
4) Vergleichbare Referenzen des Betreibers zum Schwimmbäderbetrieb aus den letzten 5 Jahren.
Zu 1) Die Bauprojekte müssen ein Bauvolumen von mindestens 10 Mio. € haben.
Zu 2) Vergleichbar sind Sanierungen von Schwimmbädern, die jedenfalls die Bädertechnik betreffen. Diese dürfen nicht älter als 5 Jahre als sein. Entscheidend ist die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen.
Zu 3) Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre alt sein. Entscheidend ist die Laufzeit des Betreibervertrages.
Die Bewerbenden haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Anlage 5) und
zur Tariftreue nach § 3 LTTG (Anlage 6) abzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer/innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die
Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerberin/Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV
a) Beabsichtigten Bewerber:innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV
a) Beabsichtigt der Bewerber:innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber:in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.in zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
5) Gesamtvergabe
Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt aus wirtschaftlichen und technischen Gründen. Die Sanierung kann nur aus einer Hand erfolgen, da das Eigentum an der Immobilie an den Investor übergeht und allein in seiner Verantwortung und auf seine Kosten und auf eigenes Risiko umgesetzt werden soll.
6) Ortsbesichtigung
Die interessierten Bewerber können einen Termin zur Ortsbesichtigung als Nachricht über das eVergabe-Portal anfragen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
1. Rechtsmittel:
Die Auftraggeberin geht davon aus, dass es sich vorliegend um einen Bauauftrag handelt, der dem Kartellvergaberecht nach §§ 97 ff. GWB unterliegt. Deshalb geht sie davon aus, dass die Zuständigkeit der Vergabenachprüfungskammer nach VI.4.) gegeben ist. Sofern sich bei der Überprüfung etwas anderes ergeben sollte, so wären die Zivilgerichte für Rechtsmittel zuständig. In diesem Fall wird der Zuschlag nicht erteilt, bis die Zuständigkeit abschließend geklärt ist und der klagende Bieter seine Rechtschutzmöglichkeiten wahrnehmen konnte.
2. Fristen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der
Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/