Lieferung einer Firewall und Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Netzwerkseqmentierung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostallee 7-13
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Firewall und Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Netzwerkseqmentierung
Erstellung eines Zonenkonzepts und Umsetzung auf einer zu liefernden Next-Generation Firewall
Die SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (nachfolgend SWT) möchte mit diesem Vergabeverfahren externe Unterstützung finden, um die Sicherheit des IT-Netzwerks der SWT mittels Netzwerksegmentierung zu verbessern.
Neben der Dienstleistung soll auch eine entsprechende Next-Generation-Firewall geliefert und implementiert werden. Da bereits eine Palo Alto Firewall im Einsatz ist und gemäß BSI-Empfehlung (NET.3.2.A27) zwei unterschiedliche Hersteller eingesetzt werden sollen, können Angebote die Firewall-Lösungen des Herstellers Palo Alto Networks enthalten, im Vergabeverfahren keine Berücksichtigung finden.
Weiterhin ist ein Zonenkonzept für ca. 300 Netze und 450 Server zu erstellen, welches anschließend vom Auftragnehmer durch ein entsprechendes Regelwerk abgebildet werden soll.
- Partnerstatus des Unternehmens (12,5%)
- Berufserfahrung von Mitarbeitern (15%)
- Betriebsunterstützung (22,5%)
- Referenzen (50%)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
2. Aktueller Handelsregisterauszug (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als drei Monate, eine Kopie ist ausreichend). Sofern nach der jeweiligen Rechtsordnung vorgesehen, haben ausländische Bewerber gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen und die Übersetzung ist beglaubigt vorzulegen.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieses Verfahrens ist, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungssumme von 3,00 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 2,00 Mio. EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung des Bewerbers (rechtsverbindliche Unterschrift obligatorisch), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass dieses zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
- Nachweis des Partnerstatus des Herstellers der Firewall-Lösung, deren Einsatz beim Auftraggeber vorgesehen ist.
- Nachweis der Zertifizierung des Unternehmens nach DIN EN ISO27001 (Informationssicherheits-Managementsystem, Bereich Betriebsunterstützung)
- Aufstellung von Referenzen, laufende oder in den letzten drei Jahren vor dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge abgeschlossene vergleichbare Projekte unter Benennung des Auftraggebers, eines Ansprechpartners sowie Angabe des Ausführungszeitraums und des Auftragswertes je Projekt. Eine vergleichbare Referenz umfasst Implementierung, Betriebseinführung und laufende Betriebsunterstützung einer internen Segmentierungsfirewall bei Kunden mit mind. 400 Mitarbeitern.
- Nachweis einer hohen Hersteller-Zertifizierung bei mind. zwei Mitarbeitern
- Nachweis einer mittleren Hersteller-Zertifizierung bei mind. drei Mitarbeitern
- Erklärung zur Sicherstellung einer Remote Betriebsunterstützung 24 Stunden pro Tag an 365 Tagen im Jahr mit eigenen Mitarbeitern.
1. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche die Bieter- / Arbeitsgemeinschaft bilden werden, sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
2. Eigenerklärung, dass die in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
3. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP)
4. Eigenerklärung Sanktionspaket
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2. Das Angebot, mit den Nachweisen, ist elektronisch, ohne elektronische Signatur (Textform), bis zum Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2), einzureichen.
3. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
4. Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich bis zu 7 Kalendertagen vor dem Schlusstermin (Ziff. IV. 2.2) über das elektronische Vergabeinformationssystem ElViS der Vergabeplattform Subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechendem Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem erteilt. Mündliche/telefonische Auskünfte sind unverbindlich.
Nur Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung vorliegt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform zu registrieren.
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.