Mobile Lärmüberwachungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: X/K2AK/KA137/KD915
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BAAINBw K2.1 (AIN)
E-Mail:
Telefon: +49 26140014207
Fax: +49 26140014212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Lärmüberwachungsanlage
Die Mobile Lärmüberwachungsanlage ist ein akustisches Messsystem zur Erfassung von militärischem Fluglärm, zum Einsatz als Lärm - Monitoringsystem auf Bundeswehr Flugplätzen und zur Ermittlung von Flugzeugklassendaten für militärische Flugzeugtypen. Die Anlage besteht aus 16 mobilen Messstellen, die ihre gemessenen Daten per Funk über eine Entfernung bis 3000 m zu einem zentralen Punkt übertragen. Dort werden alle relevanten Werte parallel gesammelt, gespeichert und weiterverarbeitet. Alle Messstellen werden zentral konfiguriert und gestartet.
Die Mobile Lärmüberwachungsanlage ersetzt die vorhandene Anlage mit gleichem Aufgabenspektrum und mit gleicher Bezeichnung.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Lieferung von einer Einheit (unit) mobile Lärmüberwachungsanlage mit den dazugehörenden Dokumenten und der Software, sowie der Dienstleistung (Einweisung der Nutzer)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Auszug aus dem Handeslregister nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung
Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung und zur Kreditbeurteilung
Nachweis einer Berufs- oder einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindestens zwei Referenzen über frühere vergleichgare oder umfangreichere ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift: Villemomblerstrasse 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit