Hausmeisterdienste Nürnberg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-015a-EU-ABIMO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Isaac-Fulda-Allee 18
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55124
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-8020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienste Nürnberg
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von verschiedenen Hausmeistertätigkeiten am Standort Nürnberg der Auftraggeberin.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibungi konkret um Hausmeisterleistungen durch eine Fremdfirma in den Bereichen Winterdienst, Notrufbereitschaft, Schließdienst und Vertretung bzw. Unterstützung des BGHM-Hausmeisters.
Der bei der BGHM beschäftigte Hausmeister hat keine Rufbereitschaft und arbeitet zu den tariflich festgelegten Arbeitszeiten. Er wohnt zudem nicht am bzw. im Verwaltungsgebäude.
Zur Sicherstellung der Sicherheit des Hauses und zur Sicherstellung der Erfüllung der Verkehrssicherungspflichten (insbes. Winterdienst) wird eine Fremdfirma benötigt.
Im Urlaubs- und/oder Krankheitsfall ist eine Vertretung des Hausmeisters (z.B. bei der Betreuung von Fremdfirmen) sicherzustellen.
- Der Winterdienstes wird mit einer Pauschale pro Jahr vergütet, da nicht absehbar ist, wie viele Einsätze in einem Winter anfallen. Diese ist zu jeweils 50 % zum 15.02. und 15.11. eines jeden Jahres in Rechnung zu stellen.
- Die monatlichen Pauschalen für die Notrufbereitschaft und den Schließdienst beinhalten das Vorhalten der Bereitschaft für etwaige Notrufe und den täglichen Schließdienst. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, jeweils zum 15.03., 15.06., 15.09. und 15.12.
- Einsätze im Rahmen der Notrufbereitschaft (24 Stunden an 7 Tagen die Woche) werden nach tatsächlichem Aufwand auf Stundenbasis mit ggf. Zuschlägen für Nacht bzw. Sonn- und Feiertage abgerechnet. Die Vergütung ist der Auftraggeberin monatlich nachträglich unter Beifügung der Stundenlisten in Rechnung zu stellen. In der Vergangenheit wurde durchschnittlich 1 Einsatz jährlich in Rechnung gestellt.
- Die Vertretung für den Hausmeister umfasst jährlich schätzungsweise 500 Stunden.
Die Kosten für Vertretung und Unterstützung können nur auf Nachweis (Abrechnung monatlich) abgerechnet werden. Im Preisblatt kann daher nur der Stundensatz angegeben werden. Die Vergütung ist der Auftraggeberin monatlich nachträglich unter Beifügung der von der Auftraggeberin unterschriebenen Stundenlisten in Rechnung zu stellen.
Von der Auftraggeberin nicht unterzeichnete Stundennachweise werden nicht akzeptiert.
Zu Beginn des Vertragsverhältnisses muss eine Einweisung zum Kennenlernen der örtlichen Gegebenheiten sowie technischen Anlagen erfolgen.
Maximal werden jährlich höchstens 600 Stunden beauftragt (Höchstmenge).
Weitere Details entnehmen Sie bitte Punkt 2 des Leistungsverzeichnisses, Dokument 03.
Der Vertrag soll als Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren mit der Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr abgeschlossen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
HRA-/HRB-Nummer/Vereinsregisternummer mit Angabe des zuständigen
Registergerichts bzw. Umsatzsteuer-ID (Dokument 05_Teilnahmeformblatt)
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem
anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der
zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen
geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der
beruflichen Tätigkeit zulässt. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§
123, 124 GWB (Dokument 06_Eigenerklärung der Vergabeunterlagen)
Die Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre sind im Formblatt "Eignung", Dokument 07 der Vergabeunterlagen anzugeben.
- Das eingesetzte Personal muss in der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung versichert sein. Der Auftragnehmer hat dies auf Verlangen der Auftraggeberin nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass das gesamte von ihm unmittelbar oder über Nachunternehmer eingesetzte Personal die vollständigen vereinbarten Löhne und weiteren Leistungen sowie insbesondere die für den jeweiligen Arbeitgeber des Personals verbindlichen Tariflöhne und weiteren Leistungen, erhält und alle Steuern und Sozialabgaben auf diese Löhne abgeführt werden.
- Der Bieter benennt eine feste Ansprechperson (keine Hotline). (Diese ist anzugeben im Formblatt 10.)
- Der Bieter legt mindestens zwei nachprüfbare Referenzen vergleichbarer Aufträge vor.
- Der Bieter und alle Ansprechpersonen müssen die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst werden.
- Sitz/Niederlassung der Firma im Raum Nürnberg, um die Erreichbarkeit zur Gewährleistung der Notrufbereitschaft und des kurzfristig zu erbringenden Winterdienstes zu sichern bzw. Sicherstellung der kurzfristigen Verfügbarkeit und Aufnahme des Notdienstes im Rahmen der Bereitschaft.
- Der Bieter erklärt mittels Eigenerklärung (Dokument 07), dass die Mitarbeiter für die
anfallenden Tätigkeiten (vgl. Punkt 2) entsprechend der Ausschreibung ausreichend qualifiziert sind. Es wird erwartet, dass nur zuverlässige und fachkundige Mitarbeiter mit handwerklichen und technischen Fähigkeiten für die Tätigkeiten eingesetzt wer-den. Zusätzliche Leistungs- und Qualifizierungszertifikate der Mitarbeiter können eben-falls mit dem Angebot eingereicht werden.
- Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur beschäftigt werden, wenn gültige Arbeits- und Aufenthaltspapiere vorliegen.
- Der Mindesttariflohn wird beachtet.
- Der Auftragnehmer beachtet die Betriebsordnung für Fremdfirmen der Auftraggeberin (Dokument 14 der Vergabeunterlagen).
- Der Bieter stellt alle Materialien, Geräte und Werkzeuge zur Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die nachzuweisenden Unterlagen im Angebotsformblatt, Dokument 05, aufgeführt sind und dass das Fehlen von zwingend erforderlichen Unterlagen zum Ausschluss des Angebots führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 55123
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig.
Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öf-fentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters un-verzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.