Löschgruppenfahrzeug LF 10 - Löschzug Mehren
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstr. 13
Ort: Altenkirchen
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Postleitzahl: 57610
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2681/85-330
Fax: +49 2681/85-4330
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-altenkirchen-flammersfeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Löschgruppenfahrzeug LF 10 - Löschzug Mehren
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeug LF 10 nach DIN 14530-5 für die Verbandsgemeinde Feuerwehr Altenkirchen-Flammersfeld, Löschzug Mehren. Los 1 Fahrgestell; Los 2 Fahrzeugaufbau; Los 3 Beladung. Die Anforderungen an Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz sind zu beachten.
Fahrgestell
57635 Mehren
Löschgruppenfahrzeug
LF 10
Los 1 - Fahrgestell
Fahrzeugaufbau
Löschgruppenfahrzeug
LF 10
Los 2 - Fahrzeugaufbau
Beladung
Löschgruppenfahrzeug
LF 10
Los 3 - Beladung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Lose 2 und 3 wurden auch vergeben.
Los 2 Fahrzeugaufbau, Firma WISS GmbH & Co. KG, Herbolzheim - Auftragswert: 213.525,49 € netto
Los 2 Beladung, Firma Albert Ziegler GmbH, Giengen - Auftragswert: 35.003,49 € netto
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 6131/16-5240
Fax: +49 6131/16-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/ministerium/zugeordnete-institutionen-1/vergabekammer/ansprechpartner
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens unzulässig,
soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.