Vergabe von Planungsleistungen Objektplanung + Freiflächenplanung – Neuausschreibung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltung Haßloch
Postanschrift: Rathausplatz 1
Ort: Haßloch
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67454
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle der Gemeinde Haßloch; Frau Melanie Liestmann
E-Mail:
Telefon: +49 6324935-352
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hassloch.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Planungsleistungen Objektplanung + Freiflächenplanung – Neuausschreibung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung und der Freianlagen gem. §§ 33 ff., 38 ff HOAI zur Planung und Durchführung des Neubaus von zwei sechsgruppigen Kindertagesstätten nebst Freianlagen in Haßloch.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 612 397.26 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Hauptort der Ausführung:

Haßloch

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für den Neubau von zwei sechsgruppigen Kindertagesstätten in Haßloch, sowie die zu den jeweiligen Kindertagesstätten erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff HOAI.

Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:

Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens.

Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten.

Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung.

Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 liegen bereits vor und werden zur Verfügung gestellt. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt. Im Rahmen der Leistungsphasen 3 und 4 soll ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien des Landesjugendamtes RLP gestellt werden. Die Vorgaben aus dem Förderbescheid sind maßgeblich.

Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5, 6, 7 (Leistungsphase 7 wird nur zu 50% beauftragt) 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

Zudem werden besondere Leistungen beauftragt. Es wird auf den Vertragsentwurf verwiesen.

Des Weiteren ist beabsichtigt, die aus der Leistungsbeschreibung Anlage 10 ersichtlichen besonderen Leistungen zu beauftragen.

Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 1-9.

Auch diese Leistungen werden, wie zuvor beschreiben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe abweichend von der Gebäudeplanung die Leistungsphasen 1-4 umfasst. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazugehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten.

Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung.

Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:

- Der Baubeginn ist für das 2. Quartal 2025 geplant.

- Die Inbetriebnahme ist für das 4. Quartal 2026 geplant.

Bei den beiden Kindertagesstätten handelt es sich um vergleichbare Gebäude. Sofern die Voraussetzungen von § 11 Abs. 2 bzw. § 11 Abs. 3 HOAI vorliegen, sind die Honorarberechnungsregeln anzuwenden.

Wegen der aktuell langen Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Referenzen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Konzepte / Gewichtung: 45 %
Qualitätskriterium - Name: Reaktion auf Fragen / Gewichtung: 20 %
Preis - Gewichtung: 25 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 für die Objektplanung und 1-9 für die Freianlagenplanung, die dem Leistungsbild Gebäudeplanung (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10

HOAI) und dem Leistungsbild Freianlagenplanung § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11) zuzuordnen sind. Baugrundgutachten, Brandschutzplanung etc. werden gesondert ausgeschrieben.

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.

a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für Objektplanung und die Leistungsphasen 1-4 für die Freianlagenplanung beauftragt.

b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 (Objektplanung) und 5-9 (Freianlagenplanung) teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten unbedingten beauftragten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.

Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI und § 39 Abs. 3 i.V.m. Anlage 11 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet.

Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei durchgeführt werden kann bzw. wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 050-147036
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe von Planungsleistungen Objektplanung + Freiflächenplanung – Neuausschreibung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
03/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Werkgemeinschaft Landau Freie Architekten
Postanschrift: Georg-Friedr.-Dentzel-Str. 11
Ort: Landau
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://wgld.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 612 397.26 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Formelles:

a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport.de/E44418273 heruntergeladen werden.

b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.

c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.

e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.

2) Bewerbendengemeinschaften:

a) Bewerbendengemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbendengemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbendengemeinschaften.

b) Für jedes Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.

c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.

d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbendengemeinschaft ist darzustellen.

3) Eignungsleihe, § 47 VgV:

a) Beabsichtigten Bewerber für die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und

erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.

b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.

c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

4) Unteraufträge, § 36 VgV:

a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.

b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der

Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-0
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2023

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