Ex-Post E-Mail Routing- und Security-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 420-026570
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB35
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-6050
Fax: +49 6131-605145
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-Post E-Mail Routing- und Security-Lösung
Ziel dieser Ausschreibung ist es,
- die bestehende, nicht mehr angebotene, E-Mail Routing- und Security-Lösung abzulösen,
- eine dem Stand der Technik entsprechende, flexible, hoch verfügbare, leistungsfähige Lösung für das E-Mail Routing und den Schutz vor SPAM und Schadsoftware zu beschaffen,
- eine Unterstützung bei der Erstimplementierung und im Betrieb als Support zu erhalten,
- den Betrieb der Lösung durch den LDI in eigenen Räumen zu ermöglichen und dabei auch
- die digitale Souveränität des Landes zu fördern.
Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI) Valenciaplatz 6 55118 Mainz Ausweichrechenzentrum des LDI, Hechtsheimer Straße 2, Gebäude 67, 55131 Mainz
Der LDI betreibt im Auftrag des Bundeslandes Rheinland-Pfalz ein landesweites Behördennetz (rlp-Netz) mit zentralen Übergängen in das Internet. Eine Teilaufgabe besteht dabei in der Bereitstellung von Mailrouting und -security Diensten. Hierfür betreibt der LDI heute mehrere E-Mail Gateways mit E-Mail Security Funktionen, welche als Schnittstelle zwischen den einzelnen Netzwerken des Landes Rheinland-Pfalz und dem Internet dienen. Neben dem Routing von Nachrichten werden hierbei zusätzliche Sicherheitsfunktionen wie das Erkennen, Markieren und ggf. gesonderte Behandeln von SPAM Nachrichten sowie die Identifizierung und Behandlung von Schadsoftware angeboten.
Mit einem vermittelten Volumen von bis zu einer Million E-Mail Nachrichten pro Tag und einer für jede Landesverwaltung und Behörde nach Bedarf individuellen Vermittlung und Behandlung der Nachrichten, bildet die E-Mail Routing- und Security-Infrastruktur das zentrale Rückgrat der elektronischen Kommunikation in einer zunehmend digitalisierten Verwaltung.
Für die zukünftige E-Mail Routing- und Security-Lösung wird ausdrücklich ein Lösungsansatz unter Einsatz von passenden und zielgerichtet orchestrierten Open-Source Software Komponenten als Alternative zu proprietären Produkten gewünscht.
Der Vertrag kann danach vom Auftraggeber optional 3-mal um je ein Jahr verlängert werden.
Positionen gemäß Preisblatt werden teilweise optional abgefragt.
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Schwedter Str. 9A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 304050510
Fax: +49 3040505-119
Internet-Adresse: http://www.heinlein-support.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Alle geforderten Nachweise und Erklärungen sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Rechtgleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben anzufordern. Die Vergabestelle stellt für die dort aufgeführten Nachweise und Erklärungen Formblätter zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung der Formblätter besteht nicht. Der Bieter hat jedoch sicherzustellen, dass sein Angebot bei Nichtverwendung der Formblätter die nach Maßgabe der Bekanntmachung erforderlichen Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) enthält sowie die in der Bekanntmachung beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen können zum Ausschluss des Bieters führen. Die Verwendung der Formblätter wird daher mit Nachdruck empfohlen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften Bietergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen. Für Unternehmen, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind die geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für das jeweiligen Unternehmen mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
(2) Weitere Angebotsbestandteile
Wegen der weiteren Angaben, Erklärungen und Unterlagen, die zum Bestandteil des Angebots zu machen sind (Preisangaben, Konzepte, etc.) wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere "Teil A Ausschreibungsbestimmungen und Erläuterungen" verwiesen.
Der Bieter hat folgende Unterlagen zur fachlichen Prüfung mit seinem Angebot vorzulegen:
- Ausführliche Darstellung der angebotenen Leistung unter Berücksichtigung von Teil B Leistungsbeschreibung
- Teil B_Anlage 01_Fragenkatalog
- Teil B_Anlage 02_Preisblatt
(3) Der unverbindlich genannte Gesamtwert resultiert aus der während der Laufzeit (inklusive der zweimaligen Verlängerungsoptionen des Auftraggebers von jeweils einem Jahr) maximal möglichen Abnahmemenge (unverbindliche Höchstabnahmemenge).
Der Bedarf - mit Ausnahme der garantierten Mindestabnahmemengen - ist nicht verbindlich und im Einzelnen nicht abschließend festlegbar. Über die jeweils zugesicherten Mindestabnahmemengen hinaus geht der Auftraggeber keine Verpflichtung zur Abnahme ein.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYCQ6
Postanschrift: Stiftstr. 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-160
Fax: +49 613116-2234
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 651/9494-511
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: +49 6131/605-146.
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131-6050
Fax: +49 6131-605145
Internet-Adresse: https://www.ldi.rlp.de