3.1 Bündelausschreibung Erdgas 2024-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 231592
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deutschhausplatz 1
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr dr. Rätz
E-Mail:
Telefon: +49 61312398155
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kommunalberatung-rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
3.1 Bündelausschreibung Erdgas 2024-2025
Lieferung von Erdgas an Kommunen, deren rechtlich unselbständige und selbständige Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Rheinland-Pfalz.
SLP-Abnahmestellen Kreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwaldkreis
Ca. 235 Abnahmestellen mit ca. 14.197 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen Stadt Andernach
Ca. 47 Abnahmestellen mit ca. 4.573 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen Kreis Mayen-Koblenz
Ca. 271 Abnahmestellen mit ca. 21.816 MWh/Jahr
SLP- und RLM-Abnahmestellen Eifelkreis Bitburg-Prüm
Ca. 17 Abnahmestellen mit ca. 3.528 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen Regierungsbezirk Trier
Ca. 35 Abnahmestellen mit ca. 4.014 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz
Ca. 173 Abnahmestellen mit ca. 12.150 MWh/Jahr
RLM-Abnahmestellen
Ca. 6 Abnahmestellen mit ca. 5.246 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas Kreise Ahrweiler, Bad Kreuznach und Mayen-Koblenz
Ca. 166 Abnahmestellen mit ca. 11.314 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas Kreise Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwaldkreis
Ca. 134 Abnahmestellen mit ca. 13.333 MWh/Jahr
SLP- und RLM-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas Eifelkreis Bitburg-Prüm
Ca. 12 Abnahmestellen mit ca. 2.293 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas Regierungsbezirk Trier
Ca. 47 Abnahmestellen mit ca. 6.485 MWh/Jahr
SLP-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz
Ca. 65 Abnahmestellen mit ca. 5.306 MWh/Jahr
RLM-Abnahmestellen 10 % Bioerdgas
Ca. 7 Abnahmestellen mit ca. 9.805 MWh/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresab¬schluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag
- Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Abgabe der Kennzahlen durch den Bewerber. Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss der öffentliche Auftraggeber sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Bitte teilen Sie uns zur Beurteilung ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit daher bitte innerhalb der kommenden sechs Kalendertage folgende Kennzahlen mit:
Krisensignalwert
Zeichen einer Unternehmenskrise mit eingeschränkter wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sind i. d. R. ein sinkender Cash Flow (Zahlungsmittelüberschuss als Ausdruck der absoluten Innenfinanzierungskraft) und steigende Verbindlichkeiten. Beiden Kennzahlen im Verhältnis ergeben den Krisensignalwert.
Krisensignalwert = Cash Flow / Summe der Verbindlichkeiten
Auf ein Geschäftsjahr bezogen wird mit dem Wert die Entschuldungsfähigkeit dargestellt. Das Verhältnis aus Cash Flow und Verbindlichkeiten verstärkt die Signalwirkung im Vergleich zur alleinigen Betrachtung vom Cash Flow und von Kennzahlen zur Vermögensstruktur. Deshalb ist der Krisensignalwert, auch dynamischer Verschuldungsgrad bezeichnet, ein geeigneter Indikator für Liquiditätsprobleme und insolvenzgefährdete Unternehmen.
EBITDA-Marge/operative Marge
Die EBITDA-Marge ist eine Kennzahl, die von vielen Marktteilnehmern zur Beurteilung der Ertragskraft eingesetzt wird. Sie berechnet sich aus dem Verhältnis von operativem Ergebnis (EBIT) zum Umsatz.
EBITDA-Marge = EBIT (Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization) / Umsatz
Aufgrund hoher Bestandschwankungen im Umlaufvermögen empfiehlt es sich, die Gesamtleistung als Basisgröße zu verwenden, da diese Umsatzerlöse um Bestandsveränderungen korrigiert. Sie kann auch ohne abgeschlossenen Jahresabschluss unterjährig aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ermittelt werden. Die EBITDA-Marge kann als geeigneter (Teil-) Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet werden.
Deckungsfaktor
Durch den Deckungsbeitrag wird in absoluter Größe ausgedrückt, in welchem Maße die Gemeinkosten (Fixkosten) durch Aufträge "gedeckt" werden. Umso höher die Ertragskraft eines Bieters, umso höher ist die Deckung der leistungsunabhängigen Kosten (Fixkosten) und umso höher fällt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus. Setzt man den absoluten Deckungsbeitrag ins Verhältnis zu den Fixkosten, so erhält man den Faktor, mit dem Bieter die Fixkosten decken können.
Deckungsfaktor = Deckungsbeitrag / Fixkosten
Deckungsbeitrag (vereinfacht über Gewinn- und Verlustrechnung) = Umsatzerlöse
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- sonstige betriebliche Aufwendungen
Hinweis: Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft/jeder Unterauftragnehmer muss eigene Kennzahlen (in einem Dokument möglichst nummeriert als Anlage) abgeben.
- Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei-tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri¬gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül¬len können.
- Bei Angeboten zur Bioerdgaslieferung für die Lose 8 bis 13: Nachweis über die Bioerdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung unter Nennung der jeweils der Lieferung zu Grunde liegenden Zertifikate (gemäß Formblatt Referenzen Bioerdgas). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
- Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eig¬nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfü¬gen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt.
- Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334)
- LTTG – Mustererklärung 3 – Stand: Januar 2020 Seite 1 von 2 Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334)
- Muster - Eigenerklärung BMWK Sanktionen
- Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der erwarteten jährlichen Strombezugskosten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.