Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Berlinstr. 109
Ort: Bingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55411
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat Finanzen
E-Mail:
Telefon: +49 6721/409-704
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-bingen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.th-bingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung an den Standorten Berlinstraße 109 und Rochusallee 4 in Bingen am Rhein (näheres siehe Vergabeunterlagen). Geplante Laufzeit vom 01.04.2024-31.03.2029.
Technische Hochschule Bingen Berlinstr. 109 55411 Bingen
Unterhaltsreinigung an den Standorten Berlinstraße 109 und Rochusallee 4 in Bingen am Rhein (näheres siehe Vergabeunterlagen).
Alle geforderten Unterlagen sind vollständig einzureichen/zurückzusenden. Inhaltliche Änderungen sind nicht
zulässig. Einzutragen sind lediglich Angaben, wie: Preise, Marke, Produkt.
Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser Veröffentlichung hinterlegten Dateien sind zur Abgabe
gewünscht.
Die Einhaltung der geltenden Datenschutzgrundverordnung wird selbstverständlich zugesagt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-Erklärung bzgl. Tariftreue (Mustererklärung zum LTTG)
-Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Hinweis für Präqualifizierte Unternehmen:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter
Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise
in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot
einen dementsprechenden Nachweis ein.
Insbesondere:
-Nachweis der Leistungsfähigkeit (Anlage) mit Umsatzentwicklung der vergangenen 3 Geschäftsjahre; mit
Mitarbeiterentwicklung der vergangenen 3 Geschäftsjahre, aufgeteilt nach Berufsgruppen;
(Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen
Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre. Bieter, die
die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können ausgeschlossen werden)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
-Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen:
a. Sach- und Personenschäden je 2 000 000 EUR;
b. Vermögensschäden 1 000 000 EUR;
c. Tätigkeitsschäden 100 000 EUR;
d. Verlust von Zugangsberechtigungen, Zugangscode, Codecarten oder Schlüsseln 50 000 EUR.
Insbesondere:
- Selbstauskunft des Bieters
- Mindestens 3 Referenzen von Objekten aus den Jahren 2020 bis heute, die von Umfang oder Aufwand
oder Ausrichtung mit demvorliegenden Auftrag vergleichbar sind. Die Referenzen beinhalten Auftraggeber (Endkunde), Art der ausgeführten Leitung, Auftragswert pro Jahr (Euro Netto) und Ausführungszeitraum.
-Nachweis der Teilnahme an der/den Objektbesichtigung/en;
- Erklärung zur Nachhaltigkeit
-Unterzeichnung der Anwendung des von der ausschreibenden Stelle als verbindlich vorgegebenen Qualitätssystems;
-Konzept des Bieters für die Auftragsorganisation und Implementierungsphase;
-Beschreibung des einzubringenden elektronischen Qualitätssicherungssystem
Siehe Vergabeunterlagen
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des
Angebotes die Anlage "Tariftreueerklärung" vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages
zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz - LTTG in der jeweils
gültigen Fassung (einsehbar z.B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/)
einzuhalten.
Fehlt die Erklärung, siehe Mustererklärung zum LTTG, bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach
Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4
Abs. 6 S. 1 LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsabgabe/ -einreichung über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz
Bei dieser Vergabeart sind keine Bieter und oder deren Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
Sämtliche Kommunikation ist, unter Angabe der Vergabe-Nummer, ausschließlich über den Vergabemarktplatz
RLP zu führen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass KEINE Unterlagen i. S. des § 56 (2) VgV nachgefordert werden.
Geforderte Eignungsnachweise die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. PQ-Bau, PQ?VOL) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt
den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Bereitgestellte Formulare: Die zum Download in dieser
Veröffentlichung hinterlegten Dateien stellen eine Vereinfachung dar und sollen genutzt werden.
Die Technische Hochschule Bingen verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den geltenden Grundsätzen
der DSGVO. Alle Informationen zu dieser Verarbeitung und Ihren Rechten erfahren Sie auf unserer Internetseite.
Tariftreue: Nach Maßgabe des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz - LTTG) vom 01.12.2010 wird folgendes
vereinbart.
a. Der Auftragnehmer führt für sich und alle seine Nachunternehmer prüffähige und vollständige
Unterlagen nach §6 Abs.1 LTTG, aus denen der Auftraggeber die Einhaltung der Bestimmungen des
Landestariftreuegesetzes jederzeit entnehmen kann. Die Einsichtnahme ist dem Auftraggeber jederzeit
gestattet.
b. Die Vertragspartner vereinbaren nach Maßgabe von §7 Abs.1 LTTG für jeden schuldhaften Verstoß
des Auftragnehmers gegen seine Verpflichtungen aus den §§3-6 des Landestariftreuegesetz oder den
insoweit bestehenden Pflichten seiner Nachunternehmer, die ihm bekannt sind oder die er kennen musste,
eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen höchstens 10% der
Auftragssumme. Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie von dem öffentlichen
Auftraggeber auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
c. Dem Auftraggeber steht bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß gegen die
Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund zu.
d. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass er bei festgestelltem, grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verstoß
gegen die Bestimmungen des Landestariftreuegesetzes für die Dauer von bis zu 3 Jahren von öffentlichen
Auftragsvergaben der Technischen Hochschule Bingen ausgeschlossen werden kann. Dieser Ausschluss wird gesondert
festgestellt und dem Auftragnehmer bekannt gegeben.
Für den Fall, dass der AN vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung, Insolvenz, Tod, Krankheit oder aus einem anderen sonstigen Grund endgültig ausfällt, behält sich die AG vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses bis Platz 5 zu den angebotenen Konditionen anzutragen.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYD6YCU2
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 GWB grundsätzlich unzulässig, soweit
-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.