Regionalmanagement für die LEADER-Region Westrich-Glantal in der Programmperiode 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: LAG Westrich-Glantal 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Neuen Markt 6
Ort: Ramstein-Miesenbach
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66877
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6381424152
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.westrich-glantal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalmanagement für die LEADER-Region Westrich-Glantal in der Programmperiode 2023-2027
Durchführung des Regionalmanagements der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V. während der Leader-Programmperiode 2023-2027
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz.In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt 22 LEADER-Regionen, die den gesamten ländlichen Raum abdecken. In jeder Region gibt es eine lokale Aktionsgruppe (LAG), in der Akteure aus Vereinen und Verbänden, Unternehmen und Landwirtschaft, Politik und Bürgerschaft gemeinsam über die Verwendung der Fördermittel entscheiden.Die Vergabestelle der Kreisverwaltung Kusel übernimmt in einem ersten Vergabeverfahren im Auftrag der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V die Durchführung der Vergabe der Regionalmanagements für diese ausgewählte LEADER-Region. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westrich-Glantal e.V. übernimmt die Rechtsgeschäfte der Region Westrich-Glantal und ist Auftraggeber des Regionalmanagements. Die LAG Westrich-Glantal e.V wird vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Roland Palm.Sie setzt sich aus den Verbandsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau, Landstuhl, Ramstein-Miesenbach und Weilerbach aus dem Landkreis Kaiserslautern sowie aus der Verbandsgemeinden Oberes Glantal und Kusel-Altenglan aus dem Landkreis Kusel zusammen und erstreckt sich über eine Fläche von 364km². Insgesamt wohnen damit über 120.00. Bürgerinnen und Bürger in unserer Region. Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Leistung kann im Sinne der N+2 Regelung bis zu einer möglichen Gesamtvertragslaufzeit von insgesamt zwei Jahren (31.12.2029) verlängert werden und orientiert sich am tatsächlichen Ende der Förderperiode.
Diese einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers gilt vorbehaltlich der Genehmigung der entsprechenden Finanzmittel und wird jeweils bis spätestens 12 Wochen vor Vertragsende schriftlich dem Auftragnehmer mitgeteilt.
Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Landes RLP.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Winnweiler
NUTS-Code: DEB3D Donnersbergkreis
Postleitzahl: 67722
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6131/162234
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.