Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb BUGA 2029 Oberes Mittelrheintal Standort Stadt Rüdesheim
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 6
Ort: Oberwesel
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Postleitzahl: 55430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Rick Vogel
E-Mail:
Telefon: +49 67445969932
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://buga2029.blog
Postanschrift: Steigweg 24
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Wirth
E-Mail:
Telefon: +49 093212680052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.arc-gruen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener freiraumplanerischer Realisierungs- und Ideenwettbewerb BUGA 2029 Oberes Mittelrheintal Standort Stadt Rüdesheim
Im Jahr 2029 wird im UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal die Bundesgartenschau stattfinden.
Sie wird an mehreren Orten, entlang einer Strecke von 67 Kilometern an beiden Uferseiten des Rheins zwischen Rüdesheim und Koblenz und somit dezentral durchgeführt.
Neben einer Vielzahl von Flächen, auf denen die Bundesgartenschau Oberes Mittelrheintal 2029 gGmbH (Buga GmbH) als Entwickler und Treiber aktiv ist, werden an drei ausgewählten Standorten die Hauptak-tivitäten an den eintrittspflichtigen Bereichen stattfinden:
Lahnstein - Uferpark und Lahnmündung
Bacharach - Rheininsel und Naherholung am Wasser
Rüdesheim - Sport- und Freizeitpark am Rhein
Dafür sind jeweils getrennte Gestaltungswettbewerbe vorgesehen. Eine Besonderheit bietet der Rahmen des UNESCO Welterbes, in dem sich die Maßnahmen der Bundesgartenschau bewegen, somit müssen diese immer welterbekonform sein.
Umfängliche Informationen über den derzeitigen Stand der Vorbereitungen zur Bundesgartenschau Oberes Mittelrheintal 2029 können der Homepage www.buga2029.blog entnommen werden. Dort findet sich auch die Machbarkeitsstudie, die zur Bewerbung bei der Deutschen Bun-desgartenschau GmbH diente und auf deren Basis die Vergabe der Buga 2029 an den Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal erfolgt ist.
Gegenstand des Wettbewerbes in Rüdesheim ist die Ausarbeitung eines freiraumplanerischen Entwurfs für die Gestaltung des Uferbereiches am Rhein sowie die freiraumplanerische Entwicklung im Übergang zum Stadtgebiet.
Neben der Neugestaltung der Uferpromenade mit den zahlreichen Anlegestellen der Flusskreuzfahrtschiffe soll der Hafenpark um die bestehenden Sport- und Freizeitnutzungen zu einem zusammenhängenden Freiraum entwickelt werden. Die Inszenierung und das Erlebbarmachen des bestehenden Parkbereiches mit der Umgestaltung der Kastanienallee ist dabei ebenso Wettbewerbsaufgabe wie die Anbindung der Fläche an den geplanten Mobilitätshub nördlich der Bahn und die geplanten Parkplätze/ggf. Parkhaus südlich der Bahn.
Der Realisierungsteil der Freianlagen umfasst ca. 8,3 ha, der Ideenteil ca. 2,2 ha.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zahl der Teilnehmenden des Wettbewerbs ist auf 25 begrenzt.
Die Ausloberin hat vorab 6 Teilnehmende direkt benannt und eingeladen. Die Eignungskriterien der gesetzten Büros wurden geprüft.
Weitere Teilnehmende werden durch einen offenen Teilnahmewettbewerb gemäß § 3 Abs. 3 RPW ausgewählt.
Erfüllen mehrere Bewerbende die Anforderungen und ist die Bewerbendenzahl auch nach einer objektiven Prüfung entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden durch Los.
Darüber hinaus werden Nachrückende entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt.
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekt:innen, sowie Architekt:innen und Stadtplaner:innen unter der Federführung der Landschaftsarchitekten.
Zugelassen sind Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften.
Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfänger:innen und kleineren Büros hingewiesen.
Die Bewerbergemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertretenden zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist bis 10.09.2023 bis 24.00 eine formell ordnungsgemäße Bewerbung für den Wettbewerb eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang der Bewerbung auf der Vergabeplattform. Für die Bewerbung ist zwingend der auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsbogen zu verwenden und auszufüllen.
Referenzen:
Zum Nachweis der Fachkunde und gestalterischen Kompetenz müssen jeweils zwei Referenzprojekte eingereicht werden.
Anforderungen sind:
- Zwei realisierte Projekte mit einer Park- oder Freianlage, davon mindestens ein Projekt mit einer Fläche von mindestens 1 ha oder Nettobaukosten
von mindestens 500.000,-€
- Fertigstellung im Zeitraum ab 01.01.2012 bis Bekanntmachung des Wettbewerbes
- min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI 2021
- min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht
Diese sind auf je einer Seite (Layout max. DIN A3 Format) darzustellen. Erwartet werden aussagekräftige (foto-)grafische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zu den Projekten.
Zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen:
- nicht fristgerecht eingegangene Bewerbungen,
- nicht unterschriebener Bewerbungsbogen,
- Mehrfachbewerbungen von natürlichen oder juristischen Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft (Ausscheiden aller Mitglieder) oder
- fehlende oder unvollständige Referenzblätter.
Landschaftsarchitekt:innen sowie Architekt:innen und Stadtplaner:innen unter der Federführung der Landschaftsarchitekten.
Abschnitt IV: Verfahren
Zulassung der Arbeiten
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
- termingemäß eingegangen sind.
- den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende Vorgaben des Verfahrens
Teil B der Auslobung enthält keine inhaltlich bindenden Vorgaben im Sinne der RPW 2013.
Beurteilungskriterien
Die Bewertung durch das Preisgericht erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes und der Erläuterungen dazu gemäß folgender Kriterien (ohne Gewichtung):
- Einfügung in den landschaftlich-städtebaulichen Kontext
- Freiraumqualität und Atmosphäre
- Ökologie, Nachhaltigkeit und Klimaanpassung
- Art des Umgangs und Nutzung des vorhandenen Bestandes
- Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit auch hinsichtlich Herstellung und Unterhaltung
- Bezüge der Gestaltung und Materialität zum lokalen Gestaltungscharakter im Welterbe Oberes Mittelrheintal (Lokalkolorit)
- Umsetzung der BUGA Themensetzung i. d. Gestaltung
Es wird eine Wettbewerbssumme von 135.000,00 € netto bereitgestellt.
Die Wettbewerbssumme wird folgendermaßen auf die Preisträger verteilt:
1. Preis: 54.000,00 € (netto)
2. Preis: 33.000,00 € (netto)
3. Preis: 21.000,00 € (netto)
Anerkennungen 27.000,00 € (netto)
Sofern mit Preisen oder Anerkennung ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird diese zusätzlich vergütet.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Aufteilung der Preisgelder durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach Abschluss des Realisierungswettbewerbs wird ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchgeführt. Die Ausloberin wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, einen der Preisträger:innen mit den ausgelobten Planungsleistungen beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Die Ausloberin behält sich vor, zunächst nur mit den ersten Preistragenden im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln. Sollte mit den ersten Preisträger*innen keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträger*innen vor. Teilnehmende sind dann alle Preisträger*innen, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden.
Die Ausloberin wird, vorbehaltlich der haushalterischen Finanzierung und Beschlussfassung städtischer Gremien sowie der fördermittelabhängigen Finanzierung, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts den erfolgreich aus dem Verfahren hervorgehenden Bietenden mit der Realisierung des Wettbewerbsergebnisses mit den erforderlichen Planungsleistungen bis mindestens der Leistungsphasen 1 bis 5 nach HOAI 2021 §39 ff Freianlagen beauftragen.
Vertragspartner ab der Leistungsphase 1 für den Bereich der BUGA-Maßnahmen ist die Bundesgartenschau Oberes Mittelrheintal 2029 gGmbH. Über Maßnahmen die auf den durch die Stadt in den Wettbewerb eingebrachten Flächen stattfinden, ist die Stadt Rüdesheim Vertragspartnerin. Entsprechend werden zwei Vertragsabschnitte vereinbart. Die Wettbewerbsteilnehmenden verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen.
Grundlage im Falle einer weiteren Beauftragung ist die aktuelle Fassung der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Verhandlungsverfahren
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen die Vorlage der zum Nachweis der Eignung (§ 80 VgV) zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlichen Unterlagen wie folgt verlangen:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:
- Der Bietende / die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer
nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 3.000.000,00 €, für sonstige und Sachschäden mindestens 2.000.000,00 €
beträgt.
-Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (Eine Verpflichtungserklärung, sofern sich der
Bietende der Eignungsleihe bedient).
-Angabe der Anzahl und der beruflichen Qualifikation der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bietenden / der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
-Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl der Bietenden / der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte in den
Jahren 2018-2021 ersichtlich ist.
Zuschlagskriterien
Neben den zuvor genannten Eignungskriterien, sind folgende Zuschlagskriterien (s. auch Bewerbungsbogen) für die Auftragserteilung maßgeblich:
- Platzierung im Planungswettbewerb 50 %
davon 1. Preis 100 %; 2. Preis 2/3; 3. Preis 1/3
- Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Ergebnisses unter
Berücksichtigung der Hinweise des Preisgerichtsprotokolls 20 %
- Zusammenarbeit und Qualifikation des Projektteams 5 %
- Herangehensweise an die Aufgabe hinsichtlich Qualitäts-,
Zeit- und Kostenmanagement des Unternehmens;
Darstellung eines Umsetzungskonzeptes mit dem die
benannten Ziele erreicht werden können 10 %
- Honorarangebot 15 %
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
• der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.