21.Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gemäß dem Leistungsbild der HOAI 2021 §§ 18 ff. HOAI (Los 1) und des dazugehörigen Landschaftsplans nach §§ 23 ff. HOAI (Los 2).
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstr. 1
Ort: Nastätten
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 56355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sandra Köhler
E-Mail:
Telefon: +49 6772802-43
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgnastaetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
21.Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans gemäß dem Leistungsbild der HOAI 2021 §§ 18 ff. HOAI (Los 1) und des dazugehörigen Landschaftsplans nach §§ 23 ff. HOAI (Los 2).
Gegenstand des abzuschließenden Vertrages sind Leistungen der Flächennutzungsplanung und der Landschaftsplanung.
Es soll die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten bis einschließlich der genehmigungsreifen Schlussfassung (Fassung gemäß Beschluss des Verbandsgemeinderats nach § 6 BauGB) nebst dem dazugehörigen Landschaftsplan erarbeitet werden. Ebenfalls soll die Digitalisierung des Plankartenwerks des noch in Kraft befindlichen Flächennutzungsplans einschließlich der Flächenneudarstellungen der 21. Änderung für das GIS-System „CAIGOS" der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des FNP) erarbeitet werden.
Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
56355 Nastätten
Die Verbandsgemeinde Nastätten beabsichtigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie eines Landschaftsplanes. Seit dem Jahr 1972 ist Nastätten Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeindeverwaltung mit ursprünglich 33 und seit 1979 noch 32 Ortsgemeinden. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten basiert im Wesentlichen auf der 8. Änderung, welche seinerzeit eine allgemeine Gesamtüberplanung des Verbandsgemeindegebietes war und dadurch alle früheren Flächennutzungspläne aufgehoben hatte. Danach wurde noch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurden alle vorangegangenen und abgeschlossenen Änderungen im Flächennutzungsplan als Gesamtplanwerk zusammengeführt. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Teilplan Windenergienutzung- der Verbandsgemeinde Nastätten sollte die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich vorgenommen werden. Es folgten die 15., 16., 17., 18. und 20. Änderungen des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten die mit Bekanntmachung ihre Rechtskraft erlangt haben. Die 19. Änderung ist derzeit geplant aber nach derzeitigem Stand noch nicht rechtskräftig. Sondergebiete für großflächige Photovoltaikanalgen sollen in die Planung mit einbezogen werden.
Die weiteren Leistungsanforderungen können der in Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Anlage 10 entnommen werden. Wegen der Größe der Pläne wird darauf verwiesen, dass diese unmittelbar durch Klick in der Planbezeichnung in Anlage 10 abgerufen werden können.
Vorliegend zu beauftragender Leistungsumfang:
Der Auftragnehmer erarbeitet die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten genehmigungsreif (Fassung des Beschluss des Verbandsgemeinderats nach § 6 BauGB). Ebenfalls erarbeitet er die Digitalisierung des Plankartenwerks des wirksamen Flächennutzungsplans einschließlich der Flächenneudarstellungen der 21. Änderung für das GIS-System „CAIGOS“ der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des FNP)
Begleitend zum FNP soll für das ganze Gemeindegebiet; als räumlicher und sachlicher Teilplan ein Landschaftsplan gemäß § 23 Abs. 1 HOAI erstellt werden, der ebenfalls Gegenstand der Leistungsverpflichtung ist.
Wichtig: Ein Angebot kann nur für beide Planungsleistungen gleichzeitig abgegeben werden. Eine getrennte Vergabe der beiden Planungsdisziplinen ist ausgeschlossen. Für beiden Leistungsbilder wird ein einheitlicher Auftrag erteilt.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus dem beiliegende Vertragsentwurf.
Für den Planungsablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
Die Leistungen der Leistungsphase 1 des § 18 Abs. 1 i.V.m Anlage 2 HOAI und die Leistungen des begleitenden Landschaftsplanes gemäß § 23 Abs.1 HOAI i.V. m. Anlage 4) sollen nach Absprache unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die weiteren Leistungen sind nach den Vorgaben und in Absprache mit der Auftraggeberin zu erbringen.
Landschaftsplan
56355 Nastätten
Die Verbandsgemeinde Nastätten beabsichtigt die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes sowie eines Landschaftsplanes. Seit dem Jahr 1972 ist Nastätten Sitz der gleichnamigen Verbandsgemeindeverwaltung mit ursprünglich 33 und seit 1979 noch 32 Ortsgemeinden. Der aktuelle Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten basiert im Wesentlichen auf der 8. Änderung, welche seinerzeit eine allgemeine Gesamtüberplanung des Verbandsgemeindegebietes war und dadurch alle früheren Flächennutzungspläne aufgehoben hatte. Danach wurde noch die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam.
Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplans wurden alle vorangegangenen und abgeschlossenen Änderungen im Flächennutzungsplan als Gesamtplanwerk zusammengeführt. Mit der 14. Änderung des Flächennutzungsplans -Teilplan Windenergienutzung- der Verbandsgemeinde Nastätten sollte die Steuerung der Windenergienutzung im Außenbereich vorgenommen werden. Es folgten die 15., 16., 17., 18. und 20. Änderungen des Flächennutzungsplanes der VG Nastätten die mit Bekanntmachung ihre Rechtskraft erlangt haben. Die 19. Änderung ist derzeit geplant aber nach derzeitigem Stand noch nicht rechtskräftig. Sondergebiete für großflächige Photovoltaikanalgen sollen in die Planung mit einbezogen werden.
Die weiteren Leistungsanforderungen können der in Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung Anlage 10 entnommen werden. Wegen der Größe der Pläne wird darauf verwiesen, dass diese unmittelbar durch Klick in der Planbezeichnung in Anlage 10 abgerufen werden können.
Vorliegend zu beauftragender Leistungsumfang:
Der Auftragnehmer erarbeitet die 21. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Verbandsgemeinde Nastätten genehmigungsreif (Fassung des Beschluss des Verbandsgemeinderats nach § 6 BauGB). Ebenfalls erarbeitet er die Digitalisierung des Plankartenwerks des wirksamen Flächennutzungsplans einschließlich der Flächenneudarstellungen der 21. Änderung für das GIS-System „CAIGOS“ der Verbandsgemeinde Nastätten (Gesamtdigitalisierung des FNP)
Begleitend zum FNP soll für das ganze Gemeindegebiet; als räumlicher und sachlicher Teilplan ein Landschaftsplan gemäß § 23 Abs. 1 HOAI erstellt werden, der ebenfalls Gegenstand der Leistungsverpflichtung ist.
Wichtig: Ein Angebot kann nur für beide Planungsleistungen gleichzeitig abgegeben werden. Eine getrennte Vergabe der beiden Planungsdisziplinen ist ausgeschlossen. Für beiden Leistungsbilder wird ein einheitlicher Auftrag erteilt.
Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus dem beiliegende Vertragsentwurf.
Für den Planungsablauf stellt die Auftraggeberin folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
Die Leistungen der Leistungsphase 1 des § 18 Abs. 1 i.V.m Anlage 2 HOAI und die Leistungen des begleitenden Landschaftsplanes gemäß § 23 Abs.1 HOAI i.V. m. Anlage 4) sollen nach Absprache unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. Die weiteren Leistungen sind nach den Vorgaben und in Absprache mit der Auftraggeberin zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Hauptstr. 34
Ort: Odernheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55571
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 675520080
Fax: +49 67552008750
Internet-Adresse: www.enviro-plan.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter: www.subreport/ELVIS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die von der Auftraggeberin vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an der hierfür vorgesehenen Stelle auszufüllen und der Name des Erklärenden ist einzutragen.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen der/des Bewerber*in an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB (nicht in elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbendengemeinschaft sind unzulässig und führen zum Abschluss aller betroffenen Bewerbendengemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbendengemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbendengemeinschaft ist darzustellen.
3) Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigten Bewerber*innen auf die erforderliche, wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff. III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem/der Bewerber*in die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmers zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4) Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber*innen eine Unterauftragsvergabe, so hat die/der Bewerber*in die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer.in zu benennen.
b) Der/die Bewerber*in hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (Anlage 5 und 6) vorzulegen.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-0
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/