EU-weite Ausschreibung von Projektsteuerungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelmstraße 24 – 30
Ort: Bad Neuenahr-Ahrweiler
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Postleitzahl: 53474
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-ahrweiler.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung von Projektsteuerungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden
Der Landkreis Ahrweiler beabsichtigt die Vergabe von Projektsteuerungsleistungen im Rahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes zur Beseitigung von Flutschäden.
Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "subreport ELViS" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziffer I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
Die enormen Überflutungen aus dem Starkregenereignis im Juli 2021 führten zu großen Wasserhöhen in den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig und zu besonders schweren Beschädigungen an der oberen und mittleren Ahr in den Verbandsgemeinden Adenau und Altenahr.
Der Kreis Ahrweiler als Gewässerunterhaltungspflichtiger für die Gewässer 2. Ordnung hat daher zu Beginn des Jahres 2022 ein Gewässerwiederherstellungskonzept für die Ahr und ihre Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Nohner Bach und Trierbach) auf den Weg gebracht.
Die Umsetzung der im Gewässerwiederherstellungskonzept benannten Maßnahmen wird überwiegend aus dem Wiederaufbaufonds des Bundes und der Länder finanziert. Dies setzt voraus, dass nach aktuellem Kenntnisstand die Förderanträge bis zum 30.06.2026 gestellt werden müssen und eine Maßnahmenumsetzung bis zum 31.12.2030 anzustreben ist.
Um die Gewässerwiederherstellung im genannten Zeitraum realisieren zu können, soll zur Umsetzung des Gewässerwiederherstellungskonzepts mangels eigener personeller Kapazitäten des Landkreises Ahrweiler ein Projektsteuerungsbüro eingesetzt werden.
Die Projektsteuerung beinhaltet administrative, technische und kaufmännische Unterstützungsleistungen in allen fünf Projektstufen gemäß Heft 9 AHO „Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft“ (Stand: März 2020), das heißt bei der Projektvorbereitung, bei der Planung, bei der Ausführungsvorbereitung, bei der Ausführung und beim Projektabschluss.
Nach Planungs- und Baufortschritt.
Sollten mehr als fünf Bewerber die gesetzten Mindestbedingungen erfüllen, erfolgt eine weitere Auswahl der Bewerber anhand folgender Systematik (Punkteschema):
In Bezug auf die nachzuweisenden Mindestbedingungen (vgl. Ziff. III.1) können für folgende Auswahlkriterien Bonuspunkte erreicht werden:
- 1.: 1 Bonuspunkt, wenn der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre mindestens 2,0 Mio. EUR beträgt.
- 2.: 1 Bonuspunkt, wenn in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich zwölf fest angestellte Mitarbeiter (ohne Verwaltung) beim Bewerber beschäftigt waren, welche vergleichbare Projektsteuerungsleistungen erbringen.
- 3.: bis zu 2 Bonuspunkte (je Referenz 1 Bonuspunkt), für maximal zwei zusätzlich vorgelegte Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) (nicht jedoch für die bereits zum Nachweis dieser Mindestbedingung vorgelegte Referenz).
- 4.: bis zu 3 Bonuspunkte (je Referenz 1 Bonuspunkt), wenn die zum Nachweis der Mindestbedingung gemäß Ziffer III.1.3) vorgelegten maximal drei Referenzen zu Multi-Projektsteuerungsleistungen auch Leistungen des Fördermittelmanagements (Beantragung und/oder Erstellung von Verwendungsnachweisen) beinhaltet haben.
Insgesamt können somit durch die genannten Auswahlkriterien 7 Bonuspunkte erreicht werden.
Für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens werden die fünf Bewerber mit der/den höchsten Punktzahl/-en zugelassen.
Sollten mehr als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl von 7 Bonuspunkten erreichen, entscheidet für diese Bewerber das Los (vgl. § 75 Abs. 6 VgV).
Sollten weniger als fünf Bewerber die maximale Bonuspunktzahl bzw. die Höchstpunktzahl im relativen Vergleich zu Mitbewerbern erreichen, werden die Bewerber mit der maximalen Bonuspunkzahl bzw. Höchstpunktzahl vorrangig berücksichtigt. Sollte auf den nachfolgenden Rängen eine größere Anzahl an Bewerbern die gleiche Punktzahl erhalten, als für das Erreichen der vorgesehenen Mindestzahl von Bewerbern erforderlich ist, wird aus der Gruppe dieser Bewerber die entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost.
Sollten weniger als fünf Bewerber nicht mindestens einen Bonuspunkt erreichen, wird aus der Gruppe der Bewerber welche (nur) die Mindestbedingungen erfüllen eine entsprechende Anzahl an Bewerbern hinzugelost, so dass mindestens fünf Bewerber für die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens zugelassen werden können.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Abruf kann sich sowohl auf einzelne Handlungsbereiche und Projektstufen gemäß AHO, als auch auf einzelne Maßnahmen des Gewässerwiederherstellungskonzeptes beziehen. Über die konkrete Ausgestaltung der stufenweisen Beauftragung ist mit den Bietern im Zuge der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens zu verhandeln.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers.
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung über die Anzahl des Fachpersonals.
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers über die Durchführung von Multi-Projektsteuerungsleistungen.
- Eigenerklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) jeweils durchschnittlich mindestens sechs fest angestellte Mitarbeiter (ohne Verwaltung) beim Bewerber beschäftigt waren, welche vergleichbare Projektsteuerungsleistungen erbringen.
- Eigenerklärung zu mindestens einer Referenz des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) über die Durchführung von Multi-Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an die AHO für öffentliche Auftraggeber. Die beauftragte Projektsteuerungsleistung muss einen Netto-Honorarwart von mindestens 300.000 EUR umfassen. Die Projektsteuerungsleistung muss zudem im Zeitraum 2020 – 2022 beauftragt worden sein. Die Referenz muss diesbezüglich prüffähige Angaben enthalten (Projektbezeichnung, Netto-Honorarwert, Auftraggeber, Leistungszeitraum, Leistungsumfang).
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 21. Juli 2022.
- Einhaltung der Regelungen des Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2) Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der elektronischen Vergabeplattform subreport des Vergabeinformationssystems ELViS unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
3) Rückfragen sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 30.08.2023 bei der oben genannten Stelle eingehen. Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4) Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang (vgl. Ziffer I.3) einzureichen (Schaltfläche "Angebot / Bewerbung abgeben") .
5) Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6) Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.